Bürgergeld ergänzend zum Krankengeld

  • Hallo,


    ich melde mich bzgl. eines Arbeitnehmers.


    Er hat eine Aufenthaltserlaubnis (zuvor Beschäftigungsduldung).

    Dieser ist bei uns Vollzeit beschäftigt und ist bei der AOK krankenversichert.

    Nun hatte er einen Schlaganfall uns ist arbeitsunfähig und bezieht Krankengeld.


    Dieses Krankengeld fällt aber nicht all zu hoch aus.

    Er muss aber dennoch seine laufenden Kosten begleichen.

    Er hat einen Sohn, der in die Grundschule geht. Seine Frau geht ebenfalls arbeiten, wenn auch nur Halbtags.


    Deswegen die Frage:

    Besteht ein Anspruch auf ein ergänzendes Bürgergeld zum Krankengeld?

    Wenn ja, wie kann er es beantragen?

    Wie ist der formelle Ablauf?


    Er war heute beim Jobcenter und hier wurde ihm gesagt, dass er dort nicht gemeldet sei.

    Er ist ja nicht arbeitslos - nur krankgeschrieben.

    Wo muss er sich melden um ein ergänzendes Bürgergeld beantragen zu können.


    Über Ihre Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar. Auf der Homepage bin ich über das Verfahren nicht fündig geworden. Ich weis nicht, ob es für Ausländer ein anderes Verfahren gibt. Er hat ja keinen Asylstatus, jedoch eine Aufenthalsterlaubnis.


    Viele Grüße.

  • Hallo,


    sicher dass er beim Jobcenter war? Ich würde vermuten dass er beim Arbeitsamt war. Arbeitslos gemeldet muss man nicht sein um Bürgergeld zu beziehen.


    Grundsätzlich käme Bürgergeld in Frage. Das müsste aber entsprechend geprüft und berechnet werden.


    Offenbleiben muss dabei die Frage nach dem ausländerrechtlichen Status. Dazu müsste man mehr wissen. Insofern kann man dazu nichts verbindliches sagen.