Protipp: Wenn die Bearbeitung länger als 6 Monate dauert, kann man irgendwie Dienstaufsichtsbeschwerde oder Sonstiges machen.
Soll das Profi Tipp heißen?
Falls ja, dann bist du vom Profi weit entfernt. Dauert die Bearbeitung eines Widerspruches länger als 3 Monate oder die Bearbeitung eines Antrages länger als 6 Monate, dann ist eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht möglich.
Im Rahmen der Dienstaufsichtsbeschwerde wird ein Fehlverhalten des Mitarbeiters beanstandet und gerade nicht eine rechtliche Fehlentscheidung. Das gehört ins Widerspruchsverfahren.
Achja. Die Aufteilung der Wohngeldnachzahlung wird wohl nicht zu beanstanden sein.