Es war sogar Absicht des Gesetzgebers den Personen Abzugsmöglichkeiten einzuräumen die eigenes Einkommen erwirtschaften. Das war bereits vor 2005 so.
Posts by LoneRanger
-
-
Ich verstehe da nicht ganz, wie das JC sowas verlangen kann, wenn der Verwandte ausdrücklich betont, dass er den Bedürftigen finanziell nicht unterstützen wird.
Weil du den Unterschied zwischen Unterhaltsvermutung und Unterhaltsverpflichtung noch nicht erfasst hast.
-
Ja, darfst du verweigern. Deine Befunde gehen den SB nichts an, sondern nur das Ergebnis, also ob du Erwerbfähig bist oder nicht oder welche Einschränkungen vorliegen.
Und nur das genannte Gesamtergebnis geht zurück an den SB.
Deine kompletten Unterlagen gehen von Arzt zu Arzt oder von dir zum Arzt.
Und wenn überhaupt könntest du beim SB abgeben aber nur in einem als Vertrauliche Arztsache gekennzeichneten und verschlossenen Umschlag.
-
Du musst dich schon entscheiden ob du mit dem Ehemann oder mit der Schwester zusammenziehen willst.
-
Es ist ein Zufluss. Du warst ja in der Lage das Geld weiterzuleiten. Kein Zufluss wäre es wenn du es nicht erhalten hättest. Hast du aber. Daher ist und bleibt es Zufluss.
Da kommst nicht dran vorbei.
Das das Kindergeld in der Vergangenheit angerechnet wurde in der Berechnung ist ein ganz anderes Thema. Das wurde aber oben schon ausgeführt.
Was aber durchgängig in der Rechtsprechung vertreten wird ist, dass die Sicherstellung des eigenen Lebensunterhaltes immer Vorrang hat vor der Tilgung von Schulden.
-
Dann wird man im Grunde nur so hoch aufgestockt, damit man so viel hat wie der Regelbedarf plus die Miete
Ähm, ja. Das ist der Sinn und Zweck des Gesetzes dass der Regelbedarf und die Miete sichergestellt wird. Wie hoch soll den aufgestockt werden?
-
Darf dein Mann mit dem Taschengeld was er von dir bekommt sich nicht was Nettes kaufen?
-
Verständliche Frage nach einer Erhöhung
Ich hab es auf Autokorrektur geschoben, aber wer weiß
-
Hallo,
wo soll denn dieser Betrag herkommen?
Die Regelbedarfe sind doch gerade erst erhöht worden, da wird jetzt bestimmt nichts passieren.
-
Ein einfaches Waschbecken mit 60 cm in weiss kostet bei diversen Baumärkten 25 Euro.
Das kann auch aus der Regelleistung beschafft werden, dafür sind da ja mtl. anteilige Beträge drin.
-
Sollte nur als Denkanstoß sein worauf es unter Umständen ankommen kann. Und eine kaputte Heizung im Winter ist doch wohl eher unabweisbar als ein Waschbecken. Oder?
Was ist daran unhygienisch? Ansichtssache
-
-
Das maßgebliche Wort ist dabei aber "unabweisbar".
Ist das das einzige Waschbecken bzw die einzige Möglichkeit die für eine entsprechende Verwendung vorhaben ist?
Zähneputzen z.B. könnte man auch in der Küche am Spülbecken.
-
Der Bedarf des Mannes beläuft sich auf Regelebedarf 506,00 € plus halbe Warmmiete von 341,50 € , in Summe 847,50 € davon 1000,00 € Rente abgezogen kann er seinen eigenen Bedarf im SGB X decken und hat noch 152,50 € übrig.
Die Frau hat den gleichen Bedarf von 506,00 € plus halbe Miete von 341,50 €, in Summe 847,50 € und davon werden die 152,50 € abgezogen.
Das macht dann 395,00 € Anspruch.
Das Arbeitseinkommen mal außer acht gelassen.
-
Dafür ist dieses Forum nicht da!
-
Wenn ihr nicht in einer Partnerschaft seid, ist es auch keine Bedarfsgemeinschaft.
Nach einem Jahr darf das Jobcenter dann vermuten dass ihr ein Paar seid.
Das wurde dir auch schon beantwortet, einen Vertrag über eine Kostenbeteiligung an den Nebenkosten abschließen und vorlegen.
-
§ 86 SGB III regelt, wenn die Arbeitsagentur jemanden zB zu einer Umschulung schickt und diese nicht am Wohnort stattfindet, zusätzliche Kosten an den Menschen zahlt.
Hier geht es um Bürgergeld nach SGB II und nicht um das SGB III.
Daher völlig falscher Ansatz.
Oder in welcher Vorschrift bist du wenn du oben 86 SGB II angibst?
-
Spätestens nach 1 Jahr werdet ihr dann wohl als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden.
Schau dir mal § 7 SGB 2 an, vor allem den Absatz 3 und 3 a.
-
Was willst du denn jetzt mit § 86 SGB III?
Das passt doch überhaupt nicht. Wenn du vom Vermieter Geld für das Essen bekommst, du aber auch den Regelsatz im Bürgergeld bekommst, in dem auch Essen drin ist, dann hast du doch zweimal Geld fürs Essen.
Wie dir bereits geschrieben wurde: Das sind Einnahmen
-
Du willst was dazusteuern oder verlangen deine Eltern das?