Das spielt keine Rolle in wievielen BG s die Kinder sind. Ein Kind hat einen persönlichen Freibetrag. Ganz individuell.
Beiträge von LoneRanger
-
-
Der teilt sich nicht auf. Der jeweilige Vermögensfreibetrag eines Kindes bleibt gleich und wird dem jeweiligen Kind zugeordnet, egal in welcher BG es ist.
Oder was meinst du mit aufteilen?
-
Moin,
Wenn du von Betriebsvermögen sprichst, dann gibt es eine Selbstständigkeit? Und dieses Fahrzeug läuft auch komplett über die Selbständigkeit? Dann ist es aus der Betrachtung raus.
Es verbleibt dann das 1 Fahrzeug welches du privat nutzt. Und dieses liegt unterhalb des Freibeträge.
-
Hallo,
sicher dass er beim Jobcenter war? Ich würde vermuten dass er beim Arbeitsamt war. Arbeitslos gemeldet muss man nicht sein um Bürgergeld zu beziehen.
Grundsätzlich käme Bürgergeld in Frage. Das müsste aber entsprechend geprüft und berechnet werden.
Offenbleiben muss dabei die Frage nach dem ausländerrechtlichen Status. Dazu müsste man mehr wissen. Insofern kann man dazu nichts verbindliches sagen.
-
Auf der Suche? Und wie alt ist das Kind ? Was hat es bislang gemacht?
-
Im Rahmen des zivilrechtlichen Unterhalten kann Pflegegeld evtl als Einkommen berücksichtigt werden.
Das gehört aber als Frage in ein Unterhaltsforum.
Was macht denn das Kind? Ist es noch in Ausbildung? Falls nicht, könnte es sein, dass es keinen Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern hat.
-
Kurze Antwort: Nein. Pflegegeld der Pflegekassen ist kein anrechenbares Einkommen im Bürgergeld.
-
Beantworte doch einfach meine Frage du Obertroll
-
Hör doch auf mit dieser sinnlosen Fragerei.
Du arbeitest aufgrund eines Arbeitsvertrages und wirst dafür nicht mit dem Mindestlohn bezahlt.
Wenn du deinen Arbeitgeber über die tatsächlichen Arbeitsstunden belügst, verstößt du gegen arbeitsvertragliche Pflichten. Und und und
Wo willst du denn überhaupt hin mit der Fragerei?
-
Sofern das deine Frage sein soll:
Wäre das grundsätzlich legal, wenn ich praktisch teilweise umsonst arbeite?
Nein.
-
Wenn du möchtest kannst du bereits mit den Kontoauszügen diese Rechnung beifügen und erklären, dass du die Brille aus deinem Vermögen heraus an deinen Vater verkauft hast.
Musst du aber nicht, aber ich vermute dass sowieso eine Nachfrage kommt.
-
Hast du noch den Beleg als du die Brille seinerzeit gekauft hast? Dann dürfte es keine Probleme geben.
-
In anderen Ländern? In welchen Ländern gibt es sowas wie Bürgergeld Uwe junker ?
Erzähl mal und träume weiter.
-
Es wird wohl auf den Kontoauszügen auftauchen.
Wenn es so ist wie du es hier geschrieben hast, dann erkläre dies so bei Nachfrage. Das dürfte nicht als Einkommen angerechnet werden weil es ja Rückläufer deines Geldes sind.
-
Die Frage ist doch eher in wie fern man dir und deiner Selbstständigkeit noch Glauben schenken kann.
Du entziehst dich mit deiner angeblich so tollen Geschäftsidee seit Jahren dem Einsatz deiner Arbeitskraft und machst dir jetzt Gedanken wie du mit dem Kooperationsplan noch mehr Zeit schinden kannst.
Mehr verbietet mir meine gute Erziehung.
-
Naja, nur weil 1 SG dass so sieht muss da ja nicht richtig sein. Siehe z.B die Maskenentscheidung des SG Karlsruhe.
Eines der größten.....Berlin?
-
Muss mich korrigieren: Der Mehrbedarf reduziert sich auf die Hälfte und fällt nicht komplett weg.
-
Beim Wechselmodell 50:50 ist die Kürzung des Regelbedarfes um 50 % richtig. Willst du den vollen Regelbedarf für 1 Monat wenn das Kind nur den halben Monat bei ist?
Der Mehrbedarf fällt weg weil du das Kind nicht mehr alleine erziehst.
Wurde der Unterhalt neu gerechnet und wenn ja durch wen? Die Änderung liegt dem Jobcenter vor?
-
Was ist an der Höhe nicht nachvollziehbar?
500 Euro bekommen, davon sind 30 Euro nicht anzurechnen und es bleiben 470 Euro anzurechnen und daher zurückzuzahlen.
-
Ja, das ist richtig.
Das Geschenk in Geld ist anzurechnendes Einkommen.
Es wurde die Versicherungspauschale mit 30 Euro in Abzug gebracht, der Rest ist zurückzuzahlen.