Hallo,
wo soll denn dieser Betrag herkommen?
Die Regelbedarfe sind doch gerade erst erhöht worden, da wird jetzt bestimmt nichts passieren.
Hallo,
wo soll denn dieser Betrag herkommen?
Die Regelbedarfe sind doch gerade erst erhöht worden, da wird jetzt bestimmt nichts passieren.
Ein einfaches Waschbecken mit 60 cm in weiss kostet bei diversen Baumärkten 25 Euro.
Das kann auch aus der Regelleistung beschafft werden, dafür sind da ja mtl. anteilige Beträge drin.
Sollte nur als Denkanstoß sein worauf es unter Umständen ankommen kann. Und eine kaputte Heizung im Winter ist doch wohl eher unabweisbar als ein Waschbecken. Oder?
Was ist daran unhygienisch? Ansichtssache
Das maßgebliche Wort ist dabei aber "unabweisbar".
Ist das das einzige Waschbecken bzw die einzige Möglichkeit die für eine entsprechende Verwendung vorhaben ist?
Zähneputzen z.B. könnte man auch in der Küche am Spülbecken.
Der Bedarf des Mannes beläuft sich auf Regelebedarf 506,00 € plus halbe Warmmiete von 341,50 € , in Summe 847,50 € davon 1000,00 € Rente abgezogen kann er seinen eigenen Bedarf im SGB X decken und hat noch 152,50 € übrig.
Die Frau hat den gleichen Bedarf von 506,00 € plus halbe Miete von 341,50 €, in Summe 847,50 € und davon werden die 152,50 € abgezogen.
Das macht dann 395,00 € Anspruch.
Das Arbeitseinkommen mal außer acht gelassen.
Dafür ist dieses Forum nicht da!
Wenn ihr nicht in einer Partnerschaft seid, ist es auch keine Bedarfsgemeinschaft.
Nach einem Jahr darf das Jobcenter dann vermuten dass ihr ein Paar seid.
Das wurde dir auch schon beantwortet, einen Vertrag über eine Kostenbeteiligung an den Nebenkosten abschließen und vorlegen.
§ 86 SGB III regelt, wenn die Arbeitsagentur jemanden zB zu einer Umschulung schickt und diese nicht am Wohnort stattfindet, zusätzliche Kosten an den Menschen zahlt.
Hier geht es um Bürgergeld nach SGB II und nicht um das SGB III.
Daher völlig falscher Ansatz.
Oder in welcher Vorschrift bist du wenn du oben 86 SGB II angibst?
Spätestens nach 1 Jahr werdet ihr dann wohl als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden.
Schau dir mal § 7 SGB 2 an, vor allem den Absatz 3 und 3 a.
Was willst du denn jetzt mit § 86 SGB III?
Das passt doch überhaupt nicht. Wenn du vom Vermieter Geld für das Essen bekommst, du aber auch den Regelsatz im Bürgergeld bekommst, in dem auch Essen drin ist, dann hast du doch zweimal Geld fürs Essen.
Wie dir bereits geschrieben wurde: Das sind Einnahmen
Du willst was dazusteuern oder verlangen deine Eltern das?
Die Berechnung im 2. Screenshot ist falsch, sofern da kein Sonntag oder Feiertag drin ist.
Das hab ich nicht geschaut.
Zunächst bist du selbst dem Grundsicherungsamt auskunftspflichtig, erst danach, bzw dir gegenüber, der Vermieter.
Zumindest eine Kaltmiete muss doch benennbar sein?
Hallo, du meinst Grundsicherung wegen Erwerbsminderung.
Und ja, du musst diese Auskunft erteilen.
Tja, das nächste Rätsel ![]()
Evtl dass für Januar und Februar bislang noch nichts ausgezahlt war und jetzt auch nichts kommt, was sich Ergebnis wie "alles gekürzt" anfühlt
Es sei denn, das Bürgergeld ist geringer als 10 bzw. 30 % des Regelsatzes... Oder die Miete wird direkt überwiesen und das Restbürgergeld ist geringer als die Aufrechnung.
Natürlich. Davon bin ich erstmal nicht ausgegangen, aber dass hier eine vorläufige Gewährung und eine endgültige Festsetzung vorliegt, war aus der Darstellung nicht zu entnehmen.
Wenn das erste Gespräch nichts bringt, warum nicht. Du solltest hakt vor Ort sein. Telefon ist was anderes.
Eine vollständige Aufrechnung gegen den Leistungsanspruch ist unzulässig.
Im Notfall das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen.
Falls die Vorsprache nicht direkt was bringt, teile gleich mit, dass dich der nächste Gang zum Sozialgericht führt.