Beiträge von van Helsing

    also gibt es keine Möglichkeit vielen dank

    ? Wie kommst Du darauf? Es gibt die Möglichkeit! Das monatliche Wohngeld wird doch sogar höher werden. Mit "Überhang" (203 € =bedarfsüberschreitendes Einkommen) meint gfr den Betrag, der höher ist als der Betrag, den ihr in der Grundsicherung ansonsten monatlich in der Haushaltskasse hättet.

    Also: Weil ihr mtl. mindestens 203 € mehr habt (bei einem neuberechneten Wohngeld von z.B. 275 € sogar mtl. 303 € mehr) , als was ihr für euren -nach dem Recht der Grundsicherung berechneten- Lebensunterhalt benötigt, geht Dein Wunsch in Erfüllung, aus der Grundsicherung raus zu sein.

    Nun ja, das ist nur dann so, wenn das dem Vater Zufließende nicht zuvor schon Vermögen des Vaters war. Die bloße Umschichtung bereits vorhandenen Vermögens lässt kein Einkommen entstehen. Das ist insoweit nichts anderes bzw. damit vergleichbar mit der Auflösung eines Sparbuchs des vaters und der Auszahlung des Sparbetrages auf das Girokonto des Vaters. Der ausgezahlte Betrag war ja und bleibt deswegen Vermögen.

    Buergergeldbezuehun, vertrau also den Ausführungen von Luca.