Ich gebe Dir noch einen konstruktiven Tip: google mal nach "Aufrechnung Rente". Vielleicht sind aus der früheren Selbständigkeit noch ein paar Sozialversicherungsabgaben offen. Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich sagen, dass das "in die Rente retten" schon mal nicht funktioniert.
Jein... Der Hinweis auf die Aufrechnung Rente ist zwar richtig, aber durch eine Aufrechnung darf der TE nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB II/XII werden.
Der TE erwartet "konstruktive Antworten", bekommt er sie, wird er patzig.
Erstaunlich welche Großkotzigkeit so manch ehemaliger Selbständiger an den Tag legt. Meist kommt dann noch ein nettes "früher habe ich Millionen verdient" hinterher................. schade, dass es für die Altersvorsorge dann nicht gereicht hat.
Hierzu volle Zustimmung. "Ich war früher selbständig, habe aber nie in die Rentenversicherung eingezahlt, und werde bald 67 Jahre".
Schlimm genug, dass der Steuerzahler den Personen, die ihr Leben lang gut gelebt und nix für's Alter zurückgelegt haben, den Lebensunterhalt via Grundsicherung finanzieren soll. ![]()
Ansonsten ist der ganze Thread weniger was für's Sozialhilfeforum, sondern eher ein Fall für die Schuldnerberatung.