In Norddeutschland ist der Reformationstag seit einigen Jahren ein Feiertag. In den vorwiegend katholischen Bundesländern ist es Allerheiligen am 1.11.
Das weiß ich
Ich wollte mehr auf die Frage hinaus, wann Nürnberg wohl die Zahlungen anstößt....
In Norddeutschland ist der Reformationstag seit einigen Jahren ein Feiertag. In den vorwiegend katholischen Bundesländern ist es Allerheiligen am 1.11.
Das weiß ich
Ich wollte mehr auf die Frage hinaus, wann Nürnberg wohl die Zahlungen anstößt....
Hallo,
die November-Zahlung muss nicht bereits heute eingehen, spätestens allerdings am Mittwoch. Auch wenn du das Geld in den letzten Monaten bereits eher bekommen hast, kannst du nicht darauf vertrauen, dass das immer so ist. Der letzte Bankarbeitstag des Vormonats ist relevant, wegen des - in manchen Bundesländern geregelten - Feiertags am 31.10. ist also der 30.10.
Was für einen Feiertag haben wir denn in Nürnberg? Bei uns ist der 1.11. der Feiertag und nicht der 31.10.
Wer soll Dir auf so eine Frage sinnvoll antworten können? Wenn im letzten Monat das Geld zufällig am schon 27. da war, wird das etwas mit dem darauffolgenden WE und dem Genossen Zufall zu tun haben. Das Geld muss am letzten Werktag des Monats eintreffen, das ist Donnerstag. Ich würde also nicht davon ausgehen, dass sich vorher etwas tut - eventuell hast du Glück und es ist Mittwoch da. Das ist alles abhängig von den Zahlläufen in Nürnberg und davon, bei welcher Bank Du Dein Konto hast. Generell sollte aber immer vom letzten Werktag im Monat ausgegangen werden.
Ich habe mittlerweile das Gefühl, dass Du hier ein Bauernopfer wirst!!
wie meinst Du das, Rossi? Der Bescheid ist doch deutlich, ich lese es auch so, dass der Studiengang grundsätzlich förderungsfähig ist und der Forist nicht mehr bei seinen Eltern lebt. Die Frage Vollzeit/Teilzeit müsste er klären, da wissen wir nicht, was dem JC bekannt ist, können also nur mutmaßen. Ich bin im Ergebnis bei Turtle.
Aha. Na dann such Dir halt ein anderes Forum, dass Dir genehmere Antworten gibt. Hilfswiese könntest Du natürlich ausführen, warum Du dich fehlgeleitet fühlst.
Es wäre immer noch einfacher, Du würdest den Bescheid hier mal anonymisiert einstellen, und nicht nur den allgemeinen Passus über die Mitwirkungspflichten. Der ist nämlich Standard.
Ansonsten mach es wie Turtle empfiehlt - mit dem Bescheid zur KV und nachfragen. Dann eventuell mit den Infos zum Jobcenter oder die KV setzt sich, wenn was schief gelaufen ist, selbst mit dem JC in Verbindung.
Stell mal Deinen Bescheid anonymisiert ein. Hast Du noch eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten?
Aber dann ist die Berechnung doch korrekt und Deine Aussage bezüglich der Miethöhe stimmt nicht. Anteilig zu zahlen sind 50% von 400 Euro, also 200 Euro, und damit ergeben sich gut 70 Euro.
Ich glaube nicht, dass viel passieren wird, wenn Du nun im laufenden Antragsverfahren mit ein paar freundlichen Worten zu Deinem Vergessen, das Sparbuch nachreichst.... Ich kann natürlich nur für unser JC sprechen, wir würden die Mitteilung nur zu Kenntnis nehmen und ich die Vermögensberechnung aufnehmen.
Um die knappe (richtige) Antwort von Turtle zu vervollständigen: Es ist natürlich logisch, dass eine Trennung exakt zum Ende des Probejahres Fragen aufwirft. Das neue Wohnungsangebot sollte also schnellstmöglich (vor Unterzeichnung des Vertrages) dem JC vorgelegt werden, damit das JC die Angemessenheit bestätigt und damit auch dokumentiert ist, dass ihr keine BG mehr seid. So lange wie ihr noch in einer Wohnung lebt, dürfte der Beweis, dass ihr tatsächlich keine BG seid, schwer zu führen sein, und nach Ablauf des Probejahres muss der Beweis durch die Kunden geführt werden.
Wir befinden uns hier im Bürgergeld und nicht im SGB III Forum - das mal vorab. Und ja, es ist schon möglich Bürgergeld zu beziehen, wenn man immatrikuliert ist, Es sind Ausnahmeregelungen, sicherlich, aber es ist möglich. Sag doch einfach, dass es Dir nicht bekannt war, dass es Ausnahmen gibt. Was ist so schwer daran?
Und wovon lebst Du dann? Du darfst natürlich machen was Du willst, wir leben in einem freien Land. - Ob es Gründe gibt, auch das schon gezahlte Geld zurückzuverlangen, kann man an dieser Stelle hier nicht beurteilen.
Ja, alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft müssen das unterzeichnen, alle Mitglieder in Deinem Fall: Du! (Es sei denn, Du wärst noch nicht 25 oder hättest noch Frau, Kind, Partner....)
Tut mir leid, ich verstehe beim besten willen nicht, was Du uns erklären willst. Erkläre doch mal bitte in Ruhe die Situation nun: 1. von Dir selbst plus Tochter und 2. von deiner Frau (die hat sich vom Freund wieder getrennt?!)
Und dann bitte mal in Ruhe erläutern was ihr vor habt.
Danach die möglichen Probleme für die 3 Wochen Übergangszeit? Oder was willst Du wissen?
Vielleicht überzeugst du den Sachbearbeiter erstmal mit Deiner Motivation und der Sinnhaftigkeit Deines Wunsches?
Wenn Du hier sinnvolle Hilfe haben möchtest - Tipps für Druckmittel, wenn es die denn gibt, gehören nicht dazu - dann erläutere mal etwas genauer um was es geht und stell ggfs. die Ablehnung anonymisiert ein.
Ach herrje.... Ok, das hatte ich nun nicht auf dem Schirm.
Lade mal den dazugehörigen Bescheid anonymisiert hoch. Du nutzt Heizstrom, oder warum will das JC den Bescheid sehen?
Es kann zwar ganz gut sein, dass Deine Kinder selbständig genug sind - ich glaube Dir das wohl. Aber in dem Moment, in dem man für so eine Entscheidung noch von anderer Seite Hilfe benötigt (hier: die Finanzierung), tut man gut daran, im Vorfeld zu klären, was, wie und in welchem Umfang möglich ist. Hättet ihr keine Unterstützung durch den Staat nötig, wäre das Thema keines.
Die Kinder wohnen erst seit Montag dort, und anmelden konnten wir sie erst gestern. Die Wege zu den Ämtern stehen also noch an.
Dies konnte hier natürlich niemand wissen, es hörte sich anders an. Und die Kinder sind natürlich erstmal immer noch minderjährig und ein Auszug vor dem 25. Geburtstag ist immer problematisch, zumindest, wenn man noch Leistungen vom JC begehrt.
Es wäre richtig gewesen, diese Planung im Vorfeld mit dem Jobcenter und ggfs. auch mit dem Jugendamt abzustimmen. Deine Kinder werden an Ihrem neuen Wohnort selbst einen Antrag stellen müssen, und ihr/Du als Eltern werdet in Sachen Unterhalt geprüft, soweit das JC die Notwendigkeit des Umzuges sieht. Da das Kind aber "schon in den Brunnen gefallen" ist, wird vermutlich keine Zustimmung zum Umzug im Nachgang erteilt werden. Für so einen Umzug wird auch regelmäßig die Zustimmung des Jugendamtes eingeholt (Bei uns zumindestens).
gibt es einen stichhaltigen Grund, warum die Kinder woanders zur Schule gehen? - Wenn ihr derzeit den vollen Regelsatz für eure Kinder bezieht und dem Jobcenter nicht mitgeteilt habt, wie eure derzeitige Situation aussieht, riecht das erstmal nach Sozialhilfebetrug. Aber um genau nachvollziehen zu können, wie sich eure Situation darstellt, musst Du schon etwas ausführlicher werden.