Natürlich turtle, da habe ich auch gar keinen Zweifel dran. Nur werden uns Menschen, die 3000 Euro Wohnungen angemietet haben, wohl eher seltener begegnen, also Einzelfall sein und nicht die Regel. Das meinte ich. Aber wenn dieser Einzelfall auftaucht, nun ja.... Der Saure Apfel halt.
Beiträge von Toetje
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Du meintest aber, Mieten von 3000 Euro seinen kein Einzelfall? Oder habe ich das falsch verstanden? Dafür habe ich hier aus meiner Erfahrung keinerlei Belege....
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Aber leider kein Einzelfall in der Realität!
Das bezweifle ich aber sehr. Hast Du dafür Belege?
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Nein, man erreicht allenfalls das gesetzliche Renteneintrittsalter..... Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung und keine Rente.
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Hallo,
ich habe den Eindruck, dass Deine Problematik zu komplex für dieses Forum ist - es gibt ja noch mehr Baustellen, als "nur" die Frage, was mit Deinem Antrag ist. Diese Frage wird hier aber auch niemand wirklich beantworten können. Wenn es dort allerdings nicht voran geht und Dein Sachbearbeiter tatsächlich solche "Tipps" gibt, dann kannst Du Dich berechtigterweise beim Vorgesetzten oder der Geschäftsführung beschweren. Ob ansonsten alles komplett ist, wird Dir hier niemand aus der Ferne sagen können.
Ich würde Dir empfehlen, Dir Hilfe z.B. bei der Caritas, AWO oder einer ähnlichen Sozialberatungsstelle zu holen. Dort bist Du mit deiner Gemengelage an Problemen vermutlich besser aufgehoben. Viel Glück!
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Ja, es würde gehen, du musst die Unterlagen (Bescheinigung) zum Antrag vorlegen. Da wir hier natürlich nicht die Gesamtumstände kennen, ist die Entscheidung natürlich nicht einfach abzusehen. Aber auch dann wird dein zuständiger Arbeitsvermittler Dich für die Übergangszeit vermitteln wollen. Was ja auch Sinn der Übung ist.
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Es muss die Bescheinigung über den Studienabschluss vorgelegt werden, mit dem Inhalt dass alle Prüfungen abgelegt wurden eine Exmatrikulation aber erst zum ???? erfolgen kann. Unter dieser Voraussetzung kann Bürgergeld gewährt werden. Bis zur Aufnahme der Tätigkeit im Oktober spricht aber natürlich auch nichts gegen eine Aushilfstätigkeit bis dahin. Wenn ich nur Deine Antwort lese, hoffe ich jedoch, dass Du in Deiner Tätigkeit nicht viel frei formulieren musst....
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Dein Sohn findet keine Ausbildung weil? Es gibt unendlich viele offene Stellen und nötigenfalls kann man die Zeit bis zum Ausbildungsbeginn auch überbrücken....
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Wir würden eine Anpassung des titulierten Unterhaltes anfordern. Ansonsten bin ich bei Turtle.
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Sorry Turtle, ich wollte nur nochmal ganz sicher gehen.... Dann dürfte wohl mit Nachfragen zu rechnen sein.
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Grundsätzlich nicht, aber über welchen Zeitraum willst Du so einen Betrag denn angespart haben (das ist deutlich mehr als "ein paar Euros")? Mit Nachfragen solltest du schon rechnen.
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Du musst beim zuständigen Vormundschaftsgericht Deine Unterhaltszahlungen Deiner Leistungsfähigkeit anpassen lassen. Ansonsten würden Deine Unterhaltszahlungen dauerhaft vom Steuerzahler getragen, das ist ja nicht Sinn der Sache.
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Du reichst Deinen Antrag ein - möglichst vollständig und natürlich wahrheitsgemäß, nimmst Deine Gespräche beim Arbeitsvermittler war und wartest du Entscheidung ab. Ohne Deine Lebensumstände näher zu kennen, wird Dir niemand eine zuverlässige Antwort geben können. - Was spricht dagegen, zu arbeiten und parallel nach einer Ausbildungsstelle zu suchen?
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Welche Art Probleme schweben Dir vor? - Du könntest Dir alternativ auch einfach wieder Arbeit suchen....
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für Alg1 ist die Höhe der Miete völlig egal, und dort interessiert sich auch keiner dafür, ob Du Deine Eltern unterstützt. Es handelt sich um eine Versicherungsleistung.
Wenn Deine Eltern aufstockend Bürgergeld beantragen wollen, muss dort geklärt werden, wie es mit dem Anspruch aussieht und wie Dein Auftauchen im Mietvertrag bewertet wird. Das sollte besser im Vorfeld geschehen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Das selbe gilt auch, falls in 2 Jahren Sozialhilfe beantragt werden soll.
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Wie alt bist du denn? - Ansonsten hilft nur, das Gespräch mit dem JC/Sozialamt zu suchen.
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Weiß der zukünftige Vermieter, dass Du selbst Bürgergeld beziehst? - Mit dem Jobcenter bekommst du sicher Probleme bei dieser Konstruktion. Und Du wärst zusätzlich auch für die Mietzahlungen verantwortlich, wenn Deine Eltern dazu nicht in der Lage sein sollten. Wie würdest Du das regeln?
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Ich sehe das etwas anders, aber: Das zeigt, wie unterschiedlich Betrachtungsweisen sind. Also die Empfehlung, dem zuständigen JC alles vorzulegen und die die Entscheidung abzuwarten. Eine fachliche Diskussion will ich an dieser Stelle nicht führen.
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Ich würde es als Vermögensumwandlung betrachten - ähnlich wie ein Verkauf von privatem Besitz - und nicht anrechnen sondern dem Freibetrag hinzurechnen. Wenn du dann nicht über dem gesetzlichen Freibetrag landest, wäre es nicht anzurechnen. Melden solltest Du es aber dennoch, da es sonst bei Prüfung der Kontoauszüge zu Nachfragen kommen könnte.
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Den Brief dem JC vorlegen und das Geld nicht ausgeben. Noch hast du doch nichts verkehrt gemacht. Sind das Beiträge, die Du selbst aus eigener Tasche eingezahlt hast?