Lade mal den dazugehörigen Bescheid anonymisiert hoch. Du nutzt Heizstrom, oder warum will das JC den Bescheid sehen?
Beiträge von Toetje
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Es kann zwar ganz gut sein, dass Deine Kinder selbständig genug sind - ich glaube Dir das wohl. Aber in dem Moment, in dem man für so eine Entscheidung noch von anderer Seite Hilfe benötigt (hier: die Finanzierung), tut man gut daran, im Vorfeld zu klären, was, wie und in welchem Umfang möglich ist. Hättet ihr keine Unterstützung durch den Staat nötig, wäre das Thema keines.
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Die Kinder wohnen erst seit Montag dort, und anmelden konnten wir sie erst gestern. Die Wege zu den Ämtern stehen also noch an.
Dies konnte hier natürlich niemand wissen, es hörte sich anders an. Und die Kinder sind natürlich erstmal immer noch minderjährig und ein Auszug vor dem 25. Geburtstag ist immer problematisch, zumindest, wenn man noch Leistungen vom JC begehrt.
Es wäre richtig gewesen, diese Planung im Vorfeld mit dem Jobcenter und ggfs. auch mit dem Jugendamt abzustimmen. Deine Kinder werden an Ihrem neuen Wohnort selbst einen Antrag stellen müssen, und ihr/Du als Eltern werdet in Sachen Unterhalt geprüft, soweit das JC die Notwendigkeit des Umzuges sieht. Da das Kind aber "schon in den Brunnen gefallen" ist, wird vermutlich keine Zustimmung zum Umzug im Nachgang erteilt werden. Für so einen Umzug wird auch regelmäßig die Zustimmung des Jugendamtes eingeholt (Bei uns zumindestens).
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gibt es einen stichhaltigen Grund, warum die Kinder woanders zur Schule gehen? - Wenn ihr derzeit den vollen Regelsatz für eure Kinder bezieht und dem Jobcenter nicht mitgeteilt habt, wie eure derzeitige Situation aussieht, riecht das erstmal nach Sozialhilfebetrug. Aber um genau nachvollziehen zu können, wie sich eure Situation darstellt, musst Du schon etwas ausführlicher werden.
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Natürlich turtle, da habe ich auch gar keinen Zweifel dran. Nur werden uns Menschen, die 3000 Euro Wohnungen angemietet haben, wohl eher seltener begegnen, also Einzelfall sein und nicht die Regel. Das meinte ich. Aber wenn dieser Einzelfall auftaucht, nun ja.... Der Saure Apfel halt.
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Du meintest aber, Mieten von 3000 Euro seinen kein Einzelfall? Oder habe ich das falsch verstanden? Dafür habe ich hier aus meiner Erfahrung keinerlei Belege....
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Aber leider kein Einzelfall in der Realität!
Das bezweifle ich aber sehr. Hast Du dafür Belege?
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Nein, man erreicht allenfalls das gesetzliche Renteneintrittsalter..... Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung und keine Rente.
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Hallo,
ich habe den Eindruck, dass Deine Problematik zu komplex für dieses Forum ist - es gibt ja noch mehr Baustellen, als "nur" die Frage, was mit Deinem Antrag ist. Diese Frage wird hier aber auch niemand wirklich beantworten können. Wenn es dort allerdings nicht voran geht und Dein Sachbearbeiter tatsächlich solche "Tipps" gibt, dann kannst Du Dich berechtigterweise beim Vorgesetzten oder der Geschäftsführung beschweren. Ob ansonsten alles komplett ist, wird Dir hier niemand aus der Ferne sagen können.
Ich würde Dir empfehlen, Dir Hilfe z.B. bei der Caritas, AWO oder einer ähnlichen Sozialberatungsstelle zu holen. Dort bist Du mit deiner Gemengelage an Problemen vermutlich besser aufgehoben. Viel Glück!
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Ja, es würde gehen, du musst die Unterlagen (Bescheinigung) zum Antrag vorlegen. Da wir hier natürlich nicht die Gesamtumstände kennen, ist die Entscheidung natürlich nicht einfach abzusehen. Aber auch dann wird dein zuständiger Arbeitsvermittler Dich für die Übergangszeit vermitteln wollen. Was ja auch Sinn der Übung ist.
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Es muss die Bescheinigung über den Studienabschluss vorgelegt werden, mit dem Inhalt dass alle Prüfungen abgelegt wurden eine Exmatrikulation aber erst zum ???? erfolgen kann. Unter dieser Voraussetzung kann Bürgergeld gewährt werden. Bis zur Aufnahme der Tätigkeit im Oktober spricht aber natürlich auch nichts gegen eine Aushilfstätigkeit bis dahin. Wenn ich nur Deine Antwort lese, hoffe ich jedoch, dass Du in Deiner Tätigkeit nicht viel frei formulieren musst....
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Dein Sohn findet keine Ausbildung weil? Es gibt unendlich viele offene Stellen und nötigenfalls kann man die Zeit bis zum Ausbildungsbeginn auch überbrücken....
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Wir würden eine Anpassung des titulierten Unterhaltes anfordern. Ansonsten bin ich bei Turtle.
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Sorry Turtle, ich wollte nur nochmal ganz sicher gehen.... Dann dürfte wohl mit Nachfragen zu rechnen sein.
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Grundsätzlich nicht, aber über welchen Zeitraum willst Du so einen Betrag denn angespart haben (das ist deutlich mehr als "ein paar Euros")? Mit Nachfragen solltest du schon rechnen.
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Du musst beim zuständigen Vormundschaftsgericht Deine Unterhaltszahlungen Deiner Leistungsfähigkeit anpassen lassen. Ansonsten würden Deine Unterhaltszahlungen dauerhaft vom Steuerzahler getragen, das ist ja nicht Sinn der Sache.
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Du reichst Deinen Antrag ein - möglichst vollständig und natürlich wahrheitsgemäß, nimmst Deine Gespräche beim Arbeitsvermittler war und wartest du Entscheidung ab. Ohne Deine Lebensumstände näher zu kennen, wird Dir niemand eine zuverlässige Antwort geben können. - Was spricht dagegen, zu arbeiten und parallel nach einer Ausbildungsstelle zu suchen?
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Welche Art Probleme schweben Dir vor? - Du könntest Dir alternativ auch einfach wieder Arbeit suchen....
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für Alg1 ist die Höhe der Miete völlig egal, und dort interessiert sich auch keiner dafür, ob Du Deine Eltern unterstützt. Es handelt sich um eine Versicherungsleistung.
Wenn Deine Eltern aufstockend Bürgergeld beantragen wollen, muss dort geklärt werden, wie es mit dem Anspruch aussieht und wie Dein Auftauchen im Mietvertrag bewertet wird. Das sollte besser im Vorfeld geschehen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Das selbe gilt auch, falls in 2 Jahren Sozialhilfe beantragt werden soll.
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Wie alt bist du denn? - Ansonsten hilft nur, das Gespräch mit dem JC/Sozialamt zu suchen.