Bürgergeldempfänger - Unerwartete Rückzahlung

  • Hallo zusammen,

    ich weiß momentan nicht, wie ich mich verhalten soll:


    Zusammenfassung: Ich bin seit 01.02.2024 Bürgergeldempfänger und habe heute die Nachricht bekommen, dass mir zu viel gezahlte Beiträge erstattet werden.


    Hintergrund:

    Im vergangenen Jahr bin ich nach Jobverlust, familiärer und zunehmend psychischer Probleme in ein tiefes Loch gefallen, habe soziale Kontakte abgebrochen und keine Briefe mehr geöffnet. Ich war wie gelähmt. Dummerweise habe ich mich nach Verlust der Arbeitsstelle weder arbeitssuchend gemeldet, noch habe ich bei der Krankenkasse Meldung erstattet.

    Daraufhin wurde ich von der Krankenkasse in die höchste Beitragsstufe gesetzt.

    Als die ersten Mahnungen ins Haus kamen hab ich in Panik die hohen Beiträge von meinen Ersparnissen gezahlt.

    Im Dezember letzten Jahres war ich dann endgültig pleite, konnte meine Miete nicht mehr zahlen und hatte Schulden bei der Krankenkasse. Mir war das alles so unfassbar peinlich.

    Glücklicherweise hat ein alter Freund davon erfahren, dass es mir sehr schlecht ging und mir seine Hilfe angeboten, die ich annahm.

    Er hat mich an die Hand genommen und wir haben die nötigen Anträge und Formulare durchgearbeitet und eine Vereinbarung mit dem Vermieter geschlossen. Ich war zudem bei einer Sozialberatung und dort riet man mir, einen Überprüfungsantrag bei der Krankenkasse zu stellen, ich solle zwar keine Wunder erwarten, aber es in jedem Fall versuchen.

    Bei der Antragstellung beim Jobcenter im Februar 2024 habe ich die Situation geschildert und es wurde vermerkt. Mir wurde Bürgergeld im März bewilligt und rückwirkend für Februar ausgezahlt.


    Als klar mir klar wurde, dass ich nicht vielleicht schon morgen auf der Straße sitzen werde, hat sich bei mir einiges getan und ich konnte das erste Mal seit Monaten frei durchatmen.

    Ich bin jetzt in psychotherapeutischer Behandlung und nach Überarbeitung meiner Unterlagen (auch da war mein Freund eine große Hilfe) habe ich Anfang April die ersten Bewerbungen rausgeschickt und ich hoffe, dass ich bald wieder eine Stelle finde und für mich selbst aufkommen kann.


    Von der Krankenkasse bekam ich die Meldung, dass mein Beitrag nun vom Jobcenter übernommen wird.

    Die nicht gezahlten Beiträge aus dem letzten Jahr bleiben offen und dass mein Fall sich "in der Prüfung" befindet.


    Heute bekam ich einen Brief von der Krankenkasse, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die Überprüfung ergeben hat,

    dass ich falsch eingruppiert wurde und nach neuer Berechnung ca. 4000€ zurück bekommen werde.

    Damit hab ich im Leben nicht gerechnet und bin jetzt natürlich sehr erleichtert, dass ich keine Schulden mehr bei der Krankenkasse habe und noch Geld zurück bekomme.


    Nun stellt sich mir die Frage, wie ich im Bezug auf das Jobcenter vorgehe. Ich habe beim Antrag keine falschen Angaben über mein Vermögen gemacht, ich hatte nichts.

    Der laufende Prüfantrag bei der Krankenkasse wurde ebenfalls vermerkt.


    Ich will morgen beim Jobcenter anrufen und die Sache abklären. Gibt es etwas, was ich jetzt beachten muss und womit ich rechnen muss?

    In meinen Augen wäre es nachvollziehbar, wenn ich die bisherigen Bürgergeldzahlungen zurück zahlen müsste.


    Vielleicht mag mir ja jemand von euch helfen, hat Tipps oder die passenden Gesetzestexte für mich.


    Retrospektiv war ich einfach so dämlich und ich würde am liebsten eher morgen als übermorgen einen neuen Job anzufangen und endlich dieses Kapitel hinter mir lassen :)

    Vielen Dank im Voraus

    Dirk

  • Den Brief dem JC vorlegen und das Geld nicht ausgeben. Noch hast du doch nichts verkehrt gemacht. Sind das Beiträge, die Du selbst aus eigener Tasche eingezahlt hast?

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Den Brief dem JC vorlegen und das Geld nicht ausgeben. Noch hast du doch nichts verkehrt gemacht.

    Sind das Beiträge, die Du selbst aus eigener Tasche eingezahlt hast?

    Ja genau, das ist "mein Geld" also eine Rückzahlung meiner im letzten Jahr zu viel gezahlten Krankenkassenbeiträge.

  • Ich würde es als Vermögensumwandlung betrachten - ähnlich wie ein Verkauf von privatem Besitz - und nicht anrechnen sondern dem Freibetrag hinzurechnen. Wenn du dann nicht über dem gesetzlichen Freibetrag landest, wäre es nicht anzurechnen. Melden solltest Du es aber dennoch, da es sonst bei Prüfung der Kontoauszüge zu Nachfragen kommen könnte.

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    • Offizieller Beitrag

    Und warum nicht analog einer Steuererstattung? Die Forderungen der Krankenkasse waren doch zum Zeitpunkt der Forderungen berechtigt, so, wie die monatlichen Steuerlasten auch.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ich sehe das etwas anders, aber: Das zeigt, wie unterschiedlich Betrachtungsweisen sind. Also die Empfehlung, dem zuständigen JC alles vorzulegen und die die Entscheidung abzuwarten. Eine fachliche Diskussion will ich an dieser Stelle nicht führen.

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    • Offizieller Beitrag

    Zumindest für die Beitragsrückerstattung von privaten Krankenkassen hat das BSG es als Einkommen angesehen:


    Zitat


    Hinzu kam am 5.9.2013 eine Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung des Klägers iHv 1001,79 Euro, bei der es sich - vergleichbar einer Steuererstattung (vgl hierzu BSG vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R - BSGE 101, 291 = SozR 4- 4200 § 11 Nr 15 RdNr 17 ff) und unter Anwendung des § 37 Abs 2 Satz 2 SGB II (hierzu ausführlich unter 7) - um eine einmalige Einnahme handelte, die in dem Monat, in dem sie zufloss, zu berücksichtigen war (§ 11 Abs 3 Satz 1 SGB II idF der Bekanntmachung vom 13.5.2011, BGBl I 850).


    Bundessozialgericht - Entscheidungen (ab 2018) -

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Vielen lieben Dank an euch, ich les mich da jetzt ein :)

    Ich habe beim JC angerufen und einen Termin für übernächste Woche vereinbart. Bis dahin sammele ich die Unterlagen und dann schauen wir mal.


    Liebe Grüße, Dirk