Erst isser 26, dann 25. Lesen kann er auch nicht. Oh Gott..... Ich glaube, das ist ein Fakeaccount zum provozieren...
Posts by Muellerin
-
-
Wie ist nun deine Frage genau? Was willst Du uns mit deinem Tread sagen?
-
musst es halt dddenen dann begründen. kannst ja auch sagen warst viel bei der tafel, es ist ja erlaubt. bei verwandten essen ja eher nicht, obwohl es eigentlich genau das gleiche ist. sparen ist beim bürgergeld aber nur drin wenn du das haus gar nie verlässt usw. eigentlich ist es sonst unmöglich.... man braucht immer eher mehr.
aber machen können die da auch nix. geht also.
Verbreite bitte nicht so einen geistigen Nonsens....
-
Wie schaffst Du es 250 Euro im Monat zu sparen? Das ist mit dem Regelsatz unmöglich. Du hast ja offentsichtlich Internet und Strom. Und essen musst Du auch!?
-
Hallo,
mein Sohn ist Bezieher von Bürgergeld und hat von seinem Opa Geld (500€) für den Führerschein geschenkt bekommen (als Überweisung auf sein Sparkonto). Als nun der Wiederbewilligungs-Antrag fällig war, hat das das JC natürlich mitbekommen.
Nun soll er von dem Geld 470€ zurückzahlen. Ist das richtig?
Ich bin jedenfalls Fassungslos über diese Forderung.
Wozu fassungslos? Wer sich selbst helfen kann, braucht keine steuermittelfinanzierten Sozialleistngen. Und: Der Lebensunterhalt hat eben Vorrang vor Luxusgütern- wie z.B. ein Führerschein.
-
Ich ging davon aus, dass man Ausgaben schwärzen darf, da sie für das Jobcenter irrelevant sind. Und ich habe ja den Auszug als solches nachvollziehbar gelassen, indem ich weder das Buchungsdatum noch die Summe geschwärzt habe. Für mich wäre das anderenfalls so, als müsste ich, würde ich nicht mit Karte zahlen oder auch mal was bestellen und überweisen, dem Jobcenter sämtliche Kassenbons der letzten 3 Monate vorlegen. Ich falle vom Glauben ab, wenn ich dafür gestraft werde, dass ich sämtliche Ausgaben über meine Konto tätige. Einnahmen habe ich selbstverständlich nicht geschwärzt, da ich Einmalzahlungen erhielt und mir schon klar ist, dass meine Einnahmesituation durchaus für das Jobcenter relevant ist. Miete mit Nebenkosten sowie Versicherungsbeiträge etc. wurden natürlich auch nicht geschwärzt. Mir geht es lediglich um meine Einkaufsgewohnheiten, die das Jobcenter nicht zu interessieren zu haben.
Was irrelevant zur Prüfung der zweifelsfreien Darlegung der Hilfebedürfrigkeit ist, entscheidet der Sachbearbeiter nach pflichtgemäßen Ermessen. Wenn Du durch die Allgemeinheit, aus Steuermitteln getragen, finanziert werden magst, musst Du darlegen, warum Du dir nicht selbst helfen kannst. So einfach funktioniert die Solidargemeinschaft. Wozu also schwärzen?
-
Auch das Finanzamt will im Zweifel Nachweise. Du bist verpflichtet, die Dokumente 10 Jahre aufzuheben.
Als Freiberufler hat man einige Pflichten....
-
Hallo und danke für deine schnelle Antwort.
Gibt es dafür irgendwelche Gesetzestexte? Ich finde nirgendwo eine vergleichbare Bezeichnung für die Art der Zahlung aus den USA 😕
Es gibt ein SV Abkommen mit den USA. Die Zahlung ist einer Witwenrente gleichzusetzen Renten sind Einkommen i.S.d. §82 SGB XII und somit zur Sicherung des Lebensunterhaltes einzusetzen!
-
Wie ist denn deine Frage?' Wenn Du Infos willst, musst dich schon deutlich artikulieren. Die Glaskugel ist leider defekt....
-
Hi Turtle1972!
900 Euro Netto sind bereits Netto. Ich war auch einige Zeit ALG1-Bezieher(ca. 2 Jahre) und auch selbstständig, habe da aber freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt, allerdings nur den Mindestbeitrag. Im Wachschutz wurden nun mal schlechte Löhne gezahlt. Vor 20 Jahren war der Tariflohn 5,50 Euro! Es ist ja nicht unnormal, wenn ich mit 64 Jahren bereits 45 Beitragsjahre habe. Von Grundrente habe ich nicht gesprochen. Aber wenn du mir jetzt sagst, ich soll bis 67 Jahre weiterarbeiten und danach habe ich einen Anspruch auf ergänzende Grundsicherung, dann wäre es gut. In unserem Unternehmen werden derzeit die guten Mitarbeiter angesprochen und gebeten, sich zu überlegen, über die Rente hinaus zu arbeiten, wäre das auch ok für mich. Was würde passieren, wenn ich gefeuert werde, was nicht mein Ziel ist, oder ich mir sage, ich höre mit 55 Jahren und 6 Monaten auf? Für evtl. Antworten danke ich dir.
Peter Schrader
Du wirfst einiges Durcheinander.
Wenn Du 33 Jahre oder mehr gearbeitet hast, dann steht die möglicherweise ein Grundrentenzuschlag zu. Du kannst jetzt keine Grundsicherung beantragen, weil Du nicht alt genug bist.
Es geht aber Hilfe zum Lebensunterhalt oder Wohngeld. Durch die freiwilligen Zahlungen steht dir im SGB XII sogar noch ein Freibetrag der Rente zu.
Wenn du weiter arbeiten willst, geht das natürlich alternativ. Die Hinzuverdienstgrenzen zur Rente wurden aufgehoben. Kannst also soviel verdienen, wie Du magst, ohne dass die Rente gekürzt wird.
-
Das kann man mit den wenigen Infos nicht beantworten.
-
...danke für die schnelle Antwort. Ich bin zwar nicht schlauer als zuvor aber dennoch danke...
Im Endeffekt musst Du die Bedürftigkeit zweifelsfrei nachweisen. Sei Dir bewusst, dass Du Leistungen möchtest, nicht das Jobcenter. Wenn der SB sonst den Fall nicht zweifelsfrei prüfen kann, wäre eine Ablehnung die Folge. Was ist denn genau das Problem? Da Du nicht arbeitest, bist Du doch sicher tagsüber verfügbar? Ruf deinen SB an, mach einen Termin und lass ihn kommen, wenn Du nix zu verbergen hast.
-
§7 Abs 3 SGB II regelt die Bedarfsgemeinschaft. Grundsätzlich muss man natürlich für seinen Partner aufkommen, warum sollte es der Staat tun, wenn man sich selbst helfen kann. Schulden und Haustiere rechtfertigen keine Ausnahmen.
Leider ist der Post so unvollständig, dass verlässliche Antworten unmöglich sind. Warum ist er denn nicht krankenversichert? Wovon lebt er jetzt? Blicke nicht ganz durch.,...
Warum bekommt er kein Krankengeld? Kein Arbeitslosengeld? Bei einer Reha kein Übergangsgeld? Irgendwie ist der Sachverhalt seltsam....
-
Ich müsst mich nicht TE nennen (wir sind hier in keinem IT Forum), sondern bitte bei Steve bleiben.
Und Nein, ich möchte hier nicht den faulen Lenz machen.
Gibt es hier im Forum nicht echte Kenner mit Bürgergeld und Co und kann das beantworten?
Bitte nur ernstgemeinte Antworten und nicht so'n Schnorrer Dies Das, Danke
Gruß
Hier sind echte Kenner, teilweise Leiter von Sozialämtern und Jobcentern. Insoweit musst Du leider die rechtliche Darlegung akzeptieren, auch wenn Du dir ein anderes Ergebnis erhofft hast.
-
Der TE möchte, dass die Kosten für Mitgliedsbeiträge, Nebenkosten und Ablösesumme übernommen werden. Die Bank übernimmt nichts. Daher bin ich davon ausgegangen, dass es um ein Darlehen beim JC geht.
Aber es ist doch kein anerkannter Bedarf? Er lebt doch dort nicht, er möchte sich Freizeitluxus auf Staatskosten finanzieren. Das kann man bei der Bank, aber eben nicht aus Steuergeldern.
-
Deine Frau arbeitet Vollzeit. Wieviel verdient sie denn? Ich weiß nicht, ob es Übergangsgeld und Bürgergeld geben kann. Aber mit 1.200 Euro Übergangsgeld gehe ich schwer davon aus, dass es nix dazu gibt. Wenn du Bürgergeld beziehst, gibt es 502 Euro plus Mietanteil. Das dürfte deutlich weniger als 1.200 Euro sein. Du bist in einer Rehamaßnahme oder Umschulung? Ist ganz klar, dass man weniger hat als mit Verdienst. Man muss die Ansprüche runter schrauben.
Der Regelsatz bei Verheirateten liegt nicht bei 502 Euro... Bitte keine Fehlinfos als Tatsache verbreiten....
-
Ich verstehe das Problem nicht. Gärtner ist doch kein Bestatter
-
Was diskutiert Ihr denn da?
Bei einem so geringen Wert kannst du das Auto behalten ohne Anrechnung.
Da wird nichts passieren vom Amt. Und außerdem müssen die das ja nicht unbedingt wissen, dass du ein Auto hast 😉
Oh, hier zum Sozialleistungsbetrug zu raten, halte ich für mehr als grenzwertig, meinst Du nicht?
-
Hallo, ich habe eine Frage ,wenn man Vom Jobcenter in volle Erwerbsminderungsrente geschickt wurde die bewilligt wurde und dann irgendwann abgelehnt wird wer zahlt dann ? Mir wurde sie versagt wegen fehlender Mitwirkung die ich nicht erfüllen konnte es gibt gründe.Nun war ich beim Jobcenter die Dame meinte erst wenn sie richtig abgelehnt wird,muss Sozialamt eventuell zahlen . Meine Frage wäre da die volle erwerbsminderungsrente bereits bewilligt worden ist, befristet und jetzt abgelegt werden würde was passiert dann? wollte einfach nochmal Fragen vielleicht weiß es jemand.
Wenn Du deine Pflichten zur Mitwirkung nicht erfüllst, zahlt keiner. Warum sollte die Solidargemeinschaft zahlen, wenn Du dir selbst helfen kannst?
-
Ich nehme an Du beziehst SGB II Leistungen? Dann schau mal in den fachlichen Weisungen des Jobceners zu § 12 SGB II. Ein angemessenes Fahrzeug ist für jede erwebsfähgie Person in der BG nicht als Vermögen zu berücksichtigen.
Sie schreibt doch, dass Sie Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt. DIes ist eine Leistung des SGB XII- Somit ist § 82 SGB XII fürs Einkommen und §90 SGB XII fürs Vermögen maßgebend.