Beiträge von Muellerin

    Hallo,

    mein Sohn ist Bezieher von Bürgergeld und hat von seinem Opa Geld (500€) für den Führerschein geschenkt bekommen (als Überweisung auf sein Sparkonto). Als nun der Wiederbewilligungs-Antrag fällig war, hat das das JC natürlich mitbekommen.

    Nun soll er von dem Geld 470€ zurückzahlen. Ist das richtig?

    Ich bin jedenfalls Fassungslos über diese Forderung.

    Wozu fassungslos? Wer sich selbst helfen kann, braucht keine steuermittelfinanzierten Sozialleistngen. Und: Der Lebensunterhalt hat eben Vorrang vor Luxusgütern- wie z.B. ein Führerschein.

    Ich ging davon aus, dass man Ausgaben schwärzen darf, da sie für das Jobcenter irrelevant sind. Und ich habe ja den Auszug als solches nachvollziehbar gelassen, indem ich weder das Buchungsdatum noch die Summe geschwärzt habe. Für mich wäre das anderenfalls so, als müsste ich, würde ich nicht mit Karte zahlen oder auch mal was bestellen und überweisen, dem Jobcenter sämtliche Kassenbons der letzten 3 Monate vorlegen. Ich falle vom Glauben ab, wenn ich dafür gestraft werde, dass ich sämtliche Ausgaben über meine Konto tätige. Einnahmen habe ich selbstverständlich nicht geschwärzt, da ich Einmalzahlungen erhielt und mir schon klar ist, dass meine Einnahmesituation durchaus für das Jobcenter relevant ist. Miete mit Nebenkosten sowie Versicherungsbeiträge etc. wurden natürlich auch nicht geschwärzt. Mir geht es lediglich um meine Einkaufsgewohnheiten, die das Jobcenter nicht zu interessieren zu haben.

    Was irrelevant zur Prüfung der zweifelsfreien Darlegung der Hilfebedürfrigkeit ist, entscheidet der Sachbearbeiter nach pflichtgemäßen Ermessen. Wenn Du durch die Allgemeinheit, aus Steuermitteln getragen, finanziert werden magst, musst Du darlegen, warum Du dir nicht selbst helfen kannst. So einfach funktioniert die Solidargemeinschaft. Wozu also schwärzen?

    Hallo und danke für deine schnelle Antwort.

    Gibt es dafür irgendwelche Gesetzestexte? Ich finde nirgendwo eine vergleichbare Bezeichnung für die Art der Zahlung aus den USA 😕

    Es gibt ein SV Abkommen mit den USA. Die Zahlung ist einer Witwenrente gleichzusetzen Renten sind Einkommen i.S.d. §82 SGB XII und somit zur Sicherung des Lebensunterhaltes einzusetzen!

    Hi Turtle1972!


    900 Euro Netto sind bereits Netto. Ich war auch einige Zeit ALG1-Bezieher(ca. 2 Jahre) und auch selbstständig, habe da aber freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt, allerdings nur den Mindestbeitrag. Im Wachschutz wurden nun mal schlechte Löhne gezahlt. Vor 20 Jahren war der Tariflohn 5,50 Euro! Es ist ja nicht unnormal, wenn ich mit 64 Jahren bereits 45 Beitragsjahre habe. Von Grundrente habe ich nicht gesprochen. Aber wenn du mir jetzt sagst, ich soll bis 67 Jahre weiterarbeiten und danach habe ich einen Anspruch auf ergänzende Grundsicherung, dann wäre es gut. In unserem Unternehmen werden derzeit die guten Mitarbeiter angesprochen und gebeten, sich zu überlegen, über die Rente hinaus zu arbeiten, wäre das auch ok für mich. Was würde passieren, wenn ich gefeuert werde, was nicht mein Ziel ist, oder ich mir sage, ich höre mit 55 Jahren und 6 Monaten auf? Für evtl. Antworten danke ich dir.


    Peter Schrader

    Du wirfst einiges Durcheinander.


    Wenn Du 33 Jahre oder mehr gearbeitet hast, dann steht die möglicherweise ein Grundrentenzuschlag zu. Du kannst jetzt keine Grundsicherung beantragen, weil Du nicht alt genug bist.


    Es geht aber Hilfe zum Lebensunterhalt oder Wohngeld. Durch die freiwilligen Zahlungen steht dir im SGB XII sogar noch ein Freibetrag der Rente zu.


    Wenn du weiter arbeiten willst, geht das natürlich alternativ. Die Hinzuverdienstgrenzen zur Rente wurden aufgehoben. Kannst also soviel verdienen, wie Du magst, ohne dass die Rente gekürzt wird.

    ...danke für die schnelle Antwort. Ich bin zwar nicht schlauer als zuvor aber dennoch danke...

    Im Endeffekt musst Du die Bedürftigkeit zweifelsfrei nachweisen. Sei Dir bewusst, dass Du Leistungen möchtest, nicht das Jobcenter. Wenn der SB sonst den Fall nicht zweifelsfrei prüfen kann, wäre eine Ablehnung die Folge. Was ist denn genau das Problem? Da Du nicht arbeitest, bist Du doch sicher tagsüber verfügbar? Ruf deinen SB an, mach einen Termin und lass ihn kommen, wenn Du nix zu verbergen hast.

    §7 Abs 3 SGB II regelt die Bedarfsgemeinschaft. Grundsätzlich muss man natürlich für seinen Partner aufkommen, warum sollte es der Staat tun, wenn man sich selbst helfen kann. Schulden und Haustiere rechtfertigen keine Ausnahmen.


    Leider ist der Post so unvollständig, dass verlässliche Antworten unmöglich sind. Warum ist er denn nicht krankenversichert? Wovon lebt er jetzt? Blicke nicht ganz durch.,...

    Warum bekommt er kein Krankengeld? Kein Arbeitslosengeld? Bei einer Reha kein Übergangsgeld? Irgendwie ist der Sachverhalt seltsam....

    Hier sind echte Kenner, teilweise Leiter von Sozialämtern und Jobcentern. Insoweit musst Du leider die rechtliche Darlegung akzeptieren, auch wenn Du dir ein anderes Ergebnis erhofft hast.

    Der TE möchte, dass die Kosten für Mitgliedsbeiträge, Nebenkosten und Ablösesumme übernommen werden. Die Bank übernimmt nichts. Daher bin ich davon ausgegangen, dass es um ein Darlehen beim JC geht.

    Aber es ist doch kein anerkannter Bedarf? Er lebt doch dort nicht, er möchte sich Freizeitluxus auf Staatskosten finanzieren. Das kann man bei der Bank, aber eben nicht aus Steuergeldern.

    Deine Frau arbeitet Vollzeit. Wieviel verdient sie denn? Ich weiß nicht, ob es Übergangsgeld und Bürgergeld geben kann. Aber mit 1.200 Euro Übergangsgeld gehe ich schwer davon aus, dass es nix dazu gibt. Wenn du Bürgergeld beziehst, gibt es 502 Euro plus Mietanteil. Das dürfte deutlich weniger als 1.200 Euro sein. Du bist in einer Rehamaßnahme oder Umschulung? Ist ganz klar, dass man weniger hat als mit Verdienst. Man muss die Ansprüche runter schrauben.

    Der Regelsatz bei Verheirateten liegt nicht bei 502 Euro... Bitte keine Fehlinfos als Tatsache verbreiten....

    Was diskutiert Ihr denn da?

    Bei einem so geringen Wert kannst du das Auto behalten ohne Anrechnung.

    Da wird nichts passieren vom Amt. Und außerdem müssen die das ja nicht unbedingt wissen, dass du ein Auto hast 😉

    Oh, hier zum Sozialleistungsbetrug zu raten, halte ich für mehr als grenzwertig, meinst Du nicht?

    Hallo, ich habe eine Frage ,wenn man Vom Jobcenter in volle Erwerbsminderungsrente geschickt wurde die bewilligt wurde und dann irgendwann abgelehnt wird wer zahlt dann ? Mir wurde sie versagt wegen fehlender Mitwirkung die ich nicht erfüllen konnte es gibt gründe.Nun war ich beim Jobcenter die Dame meinte erst wenn sie richtig abgelehnt wird,muss Sozialamt eventuell zahlen . Meine Frage wäre da die volle erwerbsminderungsrente bereits bewilligt worden ist, befristet und jetzt abgelegt werden würde was passiert dann? wollte einfach nochmal Fragen vielleicht weiß es jemand.

    Wenn Du deine Pflichten zur Mitwirkung nicht erfüllst, zahlt keiner. Warum sollte die Solidargemeinschaft zahlen, wenn Du dir selbst helfen kannst?

    Ich nehme an Du beziehst SGB II Leistungen? Dann schau mal in den fachlichen Weisungen des Jobceners zu § 12 SGB II. Ein angemessenes Fahrzeug ist für jede erwebsfähgie Person in der BG nicht als Vermögen zu berücksichtigen.


    https://www.google.de/url?sa=t…6hItedKw3d4y&opi=89978449

    Sie schreibt doch, dass Sie Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt. DIes ist eine Leistung des SGB XII- Somit ist § 82 SGB XII fürs Einkommen und §90 SGB XII fürs Vermögen maßgebend.

    Hi zusammen,

    und zwar sitze ich zurzeit an meinem Weiterbewilligungsantrag und dementsprechend muss ich ja auch Kontoauszüge nachreichen. Wie sieht es da aus mit dem schwärzen von Kontoauszügen? Ich habe für mich ein paar neue Klamotten kaufen müssen und ich weiß nicht wie das Jobcenter auf sowas reagiert, deswegen würde ich diese Ausgaben gerne auf meinen Kontoauszügen schwärzen. Ist das in Ordnung oder worauf muss ich achten?

    Wie soll das Jobcenter denn reagieren, wenn man sich von seinem Regelbedarf Bekleidung kauft, die im Übrigen auch im Regelsatz anteilig enthalten sind?

    Oh, da ging etwas schief beim zitieren. Genau solche Sätze und unterschwellige Verdächtigungen machen das Miteinander im Amt nicht leichter. Man findet keine Fachärzte, bekommt schwer Termine, wird abgewimmelt, aber bekommt Druck wieder zu "funktionieren". Vielen Sachbearbeitern fehlt es an dem nötigen Einfühlungsvermögen, die Gespräche sind wenig zielführend und für "uns" psychisch Erkrankten oftmals eine Belastung, die eher ins Gegenteil schlägt, als daß man motiviert und voller Selbstvertrauen an die Arbeitssuche geht. So ist das leider.

    Na aber wenn Du grundsätzlich erwerbsfähig bist, ist es doch die Aufgabe der SB dich in eine geeignete Tätigkeit zu vermitteln. Wie soll sie dies tun, wenn sie nicht weiß, was du kannst, was mit dir ist. Wenn Du möglicherweise aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten kannst, muss sie das doch auch wissen?! Was hat das mit fehlender Empathie zu tun? Grundsätzlich muss sie den Sachverhalt neutral und objektiv beurteilen, was du logischerweise als Betroffene nicht kannst. Versuch es doch mal auf ihrer Sicht zu sehen. Wie soll sie ihren Job machen, ohne Infos?