Genau. Wenn deine Mutter meint, dass sie den Rest vom Regelsatz bestreiten kann, ist das ihr Ding. Das JC zahlt eben nur noch für 4 anstatt für 5 Personen. Das betrifft die Miete und die Nebenkosten und natürlich bekommt deine Mutter für dich keinen Regelsatz mehr. Ich gehe aber davon aus, dass das auch schon während deiner Ausbildung so war. Auch evtl. Nachzahlungen der Nebenkosten werden dann nur noch für 4 Personen übernommen. Ich finde es echt erschreckend, wie sich ein junger Mensch, der nach seiner Ausbildung wirklich gutes Geld verdient, verhält. Du bist vom Staat nicht mehr abhängig. Freu dich doch einfach darüber.
Beiträge von Birgit63
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Die Antwort ist auch ganz simpel. JA. Das hat nichts mit Unterhaltsvermutung zu tun. ES IST DEIN MIETANTEIL.
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Hallo. Du verdienst für den Anfang echt gutes Geld und meinst, dass das alles dein "Taschengeld" ist.? Das ist nicht dein Ernst. Natürlich muss du die anteiligen Mietkosten, Nebenkosten, Strom, etc. davon bezahlen. Wobei Strom aus dem Regelsatz gezahlt wird. Wenn deine Mutter der Meinung sind, dass du das nicht musst, ist das ihre Sache. Wir sind nicht vom JC abhängig. Trotzdem musste meine Tochter nach Beendigung ihrer Ausbildung "Kostgeld" abgeben. Eine eigene Wohnung wäre ihr deutlich teurer gekommen. So konnte sie erstmal Geld für eine Wohnungseinrichtung (denn die bekommt man auch nicht vom Staat bei dem Gehalt) sparen.
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Ist denn die Schuldfrage eindeutig geklärt? War die Polizei vor Ort? Dann braucht man eigentlich keinen Anwalt.
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Ja, aber trotzdem kann man es sich nicht aussuchen.
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Nein das kannst du nicht ablehnen. Du kannst dir nicht aussuchen, welche Sozialleistungen du bekommst. Wenn mit Wohngeld mehr raus kommt, dann musst du Wohngeld beantragen. Ich verstehe auch nicht, warum du auf 100 Euro verzichten willst.
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Ich denke auch, dass man sich sowas leisten können muss. Dafür ist nicht die Allgemeinheit zuständig.
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Warum wirst du gleich so unfreundlich, wenn hier Nachfragen kommen. Turtle1972 hat Recht. Auch wenn man im Internet schreibt, sollte man als Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement die Rechtschreibung und Grammatik beherrschen. Du hast im Bürgergeldbezug auch keinen Anspruch auf einen Job gemäß deiner Ausbildung. Du musst jeden Job annehmen, der zumutbar ist. Nicht zumutbar ist nur, was aus gesundheitlichen Gründen nicht machbar ist. Ich an deiner Stelle würde erstmal einen Job annehmen, egal welchen. Aus einem Job heraus findet man schneller einen neuen Job. Je größer deine Lücke im Lebenslauf wird, desto schwieriger wird es einen Job zu finden.
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Oder ein erschreckendes Beispiel unserer " neuen" Bildungselite
Ja, das kann auch gut sein. Ansprüche stellen, von wegen bloß keine 8 Stunden täglich arbeiten etc. aber nicht mal richtig lesen und schreiben können. (Das bezieht sich auf die "neue" Bildungselite)
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Mit 25 bist du deine eigene BG und musst das Vermögen deiner Schwester und das deiner Eltern überhaupt nicht angeben.
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Natürlich, du hast dein Bürgergeld bekommen plus die Beiträge für die KSK bekommen. Anschließend hast du sie von der KSK zurückbekommen und das JC hat parallel dazu die Beiträge an die gesetzliche KK gezahlt. D. h. du hast Geld bekommen, was dir nicht zustand. Deshalb musst du es zurückzahlen.
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Cinderella, warum wirst du so giftig. All das was hier geschrieben wird, sind nun einmal Tatsachen. Lass dir vom Arzt ein Attest geben, dass ein Umzug für dich unzumutbar ist und reiche das beim JC ein. Evtl. bekommt ihr dann noch einen Aufschub oder man verzichtet ganz auf euren Umzug. Die Maßnahmen, die du genannt hast, sind Maßnahmen, die jeder Geringverdiener, der seine Miete und Nebenkosten selbst tragen muss, zurzeit macht. Auch ich muss meine Heiz- und Nebenkosten gering halten, damit ich die Nachzahlung so gering wie möglich halte. Euch ist doch klar, dass das JC keine Nebenkostennachzahlung übernimmt wenn die Wohnung unangemessen ist und ihr nichts unternehmt.
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Warum kannst du deine Minijobs aus der Studentenzeit nicht weiter führen oder sogar noch ausbauen bis zum Antritt deines Jobs?
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Das ist in meinen Augen Verschwendung von Steuergeldern. Such dir eine günstigere Wohnung. Wobei ich immer noch davon ausgehe, dass hier ein Troll unterwegs ist, der sich eins ins Fäustchen lacht, wenn die Helfer sich hier aufregen.
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Aber bestimmt keine 3000 Euro.
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Geht es noch. Ihr habt doch keinerlei finanzielle Probleme. Dass man den Gürtel bei Arbeitslosigkeit vielleicht ein Loch enger schnallen muss, ist doch normal. Ihr habt ein Haus. Du bist über deine Frau krankenversichert. Was willst du denn noch? Euch geht es anscheinend viel zu gut. Ich finde es echt frech, hier nach Lösungen zu fragen, wie man das JC beschummeln kann.
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Ich habe das Gefühl, dass hier mal wieder ein Troll unterwegs ist.
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Du hast einen Job, der sehr gefragt ist und wo es genug offene Stellen gibt. Daher wird das JC von dir erwarten, dass du dich bewirbst. Wenn du eine Ausbildung machen möchtest, kannst du das gerne tun. Es wird dafür aber außer dem Ausbildungsgehalt nichts extra geben. Also kein Bürgergeld on top. Wobei das ja gut klappen kann, wenn man genügsam ist und zu Hause wohnt.
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Ich kenne es so, dass man auch aus dem Elternhaus Sachen bekommt, die dort doppelt vorhanden sind wie z. B. Küchenartikel, Handtücher. Auch die Möbel aus dem eigenen Zimmer und das Bettzeug, Matratze nimmt man doch erstmal mit. Dann besteht als Bedarf doch nur noch die Waschmaschine und evtl. Möbel für das Wohnzimmer. Da sollten dann 700,00 Euro tatsächlich reichen, weil man das ja nicht neu kaufen muss.