Hast du gesehen, dass der Thread aus dem Jahr 2023 ist?
Posts by Birgit63
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Ich finde es auch mal wieder bezeichnend, dass die Mutter ab dem Monat, wo du arbeitslos geworden bist, Miete verlangt. Die ganze Zeit hast du dort kostenlos gewohnt. Klar, jetzt bezahlt dann der Staat die Miete. Ich habe selbst eine Tochter und hätte ihr nach Abschluss ihrer Ausbildung und darauf folgender Arbeitslosigkeit keine Miete abgeknöpft. Allerdings wäre es gar nicht erst soweit gekommen, denn ich hätte ihr deutlich zu verstehen gegeben, dass sie sich umgehend um einen Job kümmern muss. Egal in welchem Bereich. Wenn dir deine Ausbildung nicht gefallen hat, dann such dir was anderes. Du kannst auch noch eine 2. Ausbildung machen. Hat meine Tochter auch gemacht. Allerdings hat sie während ihrer Ausbildungen auch zu Hause gewohnt. Kostenfrei. In der heutigen Zeit ist es kein Makel, wenn man eine zweite Ausbildung macht. Mit 20 Jahren nach der Ausbildung zu Hause zu hocken und sich vom Staat finanzieren zu lassen, geht in meinen Augen gar nicht.
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Im Übrigen ist doch dieser Beruf sehr gefragt. Es sollte möglich sein, deine Arbeitslosigkeit schnellstmöglich zu beenden. Ansonsten musst du jeden Job annehmen, den du gesundheitlich ausüben kannst. Einen Anspruch auf einen Job in deinem Beruf hast du nicht. Auch mit Maßnahmen kommt das JC sehr schnell um die Ecke.
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NordBG: Hast du nicht gesehen, dass der Eintrag von Februar 2025 ist. Das Thema hat sich wohl erledigt.
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Andersherum würde das JC die komplette Nachzahlung für die Betriebskosten aus dem Jahr 2024 übernehmen. Auch, obwohl deine Tochter 2024 ja dort mitgewohnt hat. Es gilt das Zuflussprinzip.
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Wofür deine Freundin das Geld braucht ist ganz egal. Du verleihst Geld und möchtest dann Geld vom Staat. Fällt dir da was auf?
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Natürlich musst du das eintragen. Und wenn du mit den 10.000 Euro, die du "deiner Freundin" geliehen hast, über die Vermögensgrenze kommst, musst du das Geld zurückverlangen. Es kann nicht sein, dass du Geld verleihst und Vater Staat kommt für dich auf. Es wäre für dich auch besser, wenn ihr einen Darlehensvertrag hättet, damit die Zahlungen, die die Freundin auf dein Girokonto tätigt, als Darlehen deklariert werden können, sonst ist es Einkommen und wird angerechnet. Finde es schon echt traurig, dass deine Freundin, die in Lohn und Arbeit steht, sich Geld von einem arbeitslosen Freund leiht. Im Übrigen bedeutet für mich das Wort "Lebenspartnerin" fast das gleiche wie "Ehefrau". Das JC wird das auch so sehen. Ob ihr meint, in einer Einstehgemeinschaft zu leben, ist eure Sache. Ich gehe mal davon aus, dass du bislang auch nicht vom JC gelebt hast. Stell dir das mal nicht so einfach vor.
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Und du bekommst keine Umzugskosten vom JC.
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Ich gehe mal davon aus, dass es sich schon um eine E-Akte hat. Man kann beantragen, dass der Zugriff nur auf den Abteilungsleiter beschränkt wird.
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Genau. Wenn deine Mutter meint, dass sie den Rest vom Regelsatz bestreiten kann, ist das ihr Ding. Das JC zahlt eben nur noch für 4 anstatt für 5 Personen. Das betrifft die Miete und die Nebenkosten und natürlich bekommt deine Mutter für dich keinen Regelsatz mehr. Ich gehe aber davon aus, dass das auch schon während deiner Ausbildung so war. Auch evtl. Nachzahlungen der Nebenkosten werden dann nur noch für 4 Personen übernommen. Ich finde es echt erschreckend, wie sich ein junger Mensch, der nach seiner Ausbildung wirklich gutes Geld verdient, verhält. Du bist vom Staat nicht mehr abhängig. Freu dich doch einfach darüber.
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Die Antwort ist auch ganz simpel. JA. Das hat nichts mit Unterhaltsvermutung zu tun. ES IST DEIN MIETANTEIL.
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Hallo. Du verdienst für den Anfang echt gutes Geld und meinst, dass das alles dein "Taschengeld" ist.? Das ist nicht dein Ernst. Natürlich muss du die anteiligen Mietkosten, Nebenkosten, Strom, etc. davon bezahlen. Wobei Strom aus dem Regelsatz gezahlt wird. Wenn deine Mutter der Meinung sind, dass du das nicht musst, ist das ihre Sache. Wir sind nicht vom JC abhängig. Trotzdem musste meine Tochter nach Beendigung ihrer Ausbildung "Kostgeld" abgeben. Eine eigene Wohnung wäre ihr deutlich teurer gekommen. So konnte sie erstmal Geld für eine Wohnungseinrichtung (denn die bekommt man auch nicht vom Staat bei dem Gehalt) sparen.
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Ist denn die Schuldfrage eindeutig geklärt? War die Polizei vor Ort? Dann braucht man eigentlich keinen Anwalt.
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Ja, aber trotzdem kann man es sich nicht aussuchen.
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Nein das kannst du nicht ablehnen. Du kannst dir nicht aussuchen, welche Sozialleistungen du bekommst. Wenn mit Wohngeld mehr raus kommt, dann musst du Wohngeld beantragen. Ich verstehe auch nicht, warum du auf 100 Euro verzichten willst.
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Ich denke auch, dass man sich sowas leisten können muss. Dafür ist nicht die Allgemeinheit zuständig.
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Warum wirst du gleich so unfreundlich, wenn hier Nachfragen kommen. Turtle1972 hat Recht. Auch wenn man im Internet schreibt, sollte man als Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement die Rechtschreibung und Grammatik beherrschen. Du hast im Bürgergeldbezug auch keinen Anspruch auf einen Job gemäß deiner Ausbildung. Du musst jeden Job annehmen, der zumutbar ist. Nicht zumutbar ist nur, was aus gesundheitlichen Gründen nicht machbar ist. Ich an deiner Stelle würde erstmal einen Job annehmen, egal welchen. Aus einem Job heraus findet man schneller einen neuen Job. Je größer deine Lücke im Lebenslauf wird, desto schwieriger wird es einen Job zu finden.
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Oder ein erschreckendes Beispiel unserer " neuen" Bildungselite
Ja, das kann auch gut sein. Ansprüche stellen, von wegen bloß keine 8 Stunden täglich arbeiten etc. aber nicht mal richtig lesen und schreiben können. (Das bezieht sich auf die "neue" Bildungselite)