Beiträge von Azubi

    Sorry, aber es nutzt nicht die SGB II und SGB III-Paragraphen hoch und runter zu zitieren sondern neue Wege mit Bürgergeld bestreiten als bisher. Und genau bei betrieblicher Berufsausbildung fällt den meisten Azubis schwer ihre Ausbildung zu beginnen, wenn sie keinen BAB- oder Bafög-Anspruch haben und zusätzlich keinen SGB-II-Anspruch. Es geht um neue Ideen und kein Beamtenwissen ;)

    Ich meinte Wohngeld. Dass aber Azubis, die keinen BAB- oder Bafög-Anspruch haben, durch SGB-II ausgeschlossen werden, ist meiner Meinung nach ein großer Fehler. Ich dachte, dieser Fehler wird durch Bürgergeld behoben.

    Die einzige Lösung, die mir dazu einfällt, ist: Der Azubi erhält zusätzlich zu seinem Gehalt im ersten Jahr (mindestens monatlich 501 Euro also Regelsatz ALG-2) zuzüglich die Differenz von seinem Nettogehalt und seine Miete, sodass eine Aufstockung mit ALG-2 nicht mehr notwendig wäre. Das ist nur eine Idee wie es zu lösen wäre. Aber nur eine Vermutung :/

    Hallo Zusammen,

    kann man zum Beginn oder während einer betrieblichen Berufsausbildung Bürgergeld erhalten? Ich denke hier an Azubis, die weder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) noch Schüler-Bafög erhalten. Bitte nur antworten, wenn jemand es mit Sicherheit weiß. Vielen Dank!


    Beste Grüße