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    BMAS: Gesetze und Gesetzesvorhaben/Bürgergeld

    Zitat

    Das Bürgergeld ist insgesamt unbürokratischer und digital zugänglich - mit einer einfachen, nutzerorientierten und barrierefreien Beantragung.


    Die Behörden benötigen einen dedizierten Email-Client, der nur zur Weiterleitung von "Vorgängen" dient, also Emails mit genau einem Dokument als PDF-Anhang.

    Quellen von Vorgängen sind Scanner und Internetportale.

    Senken von Vorgängen sind Drucker und Dokumentenarchivsysteme.

    Die Konfiguration der dedizierten Email-Clients der Sachbearbeiter, also Postfächer und Adressbücher dürfen nur durch Admins änderbar sein.

    Nach erfolgreichem Versandt müsste die PDF-Mail beim Absender automatisch gelöscht werden.

    Vorgangsquellen brauchen eine eindeutige ID. Aus dieser ID und Datum/Uhrzeit ergibt sich die VorgangsID. Mindestens über diese ID muss jeder Vorgang lokalisierbar sein.


    Zuerst braucht man eine Liste aller Sachbearbeiterteams, die sich beteiligen!

    Dann eine Liste aller beteiligten Postfächer und eine Zuordnung, welches Sachbearbeiterteam aus welchem Postfächern Vorgänge entnehmen und an welche Postfächer weiterleiten soll und welche Postfächer von den Vorgangsquellen nach welchen Regeln befüllt werden sollen.

    Regelmäßig sind die Listen zu aktualisieren.

    Lebt die Mutter im Pflegeheim, fällt sie nicht unter die Regelungen des Bürgergeldes. Das Bürgergeld bezieht sich auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Das sollte man nicht mit dem Recht der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) verwechseln.


    Kann die Mutter die Heimkosten nicht aus eigenen Mitteln decken, weswegen der Sozialhilfeträger Hilfe zur Pflege und einen Barbetrag zahlt, schützt die volljährigen Kinder die Regelung des § 94 Abs. 1a des SGB XII. Diese Regelung, die durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz zum 01.01.2020 eingeführt wurde, hat folgenden Wortlaut:


    Haben die volljährigen Kinder ein Einkommen von mehr als 100.000 € im Jahr ist also die Frage.

    Vielen Dank für die schnellen und kompetenten Auskünfte!

    Sie muss also einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, sobald ihr Vermögen unter die Grenze von 5.000 Euro fällt.