Fraglich ist, wie der örtliche Träger diese Fälle berücksichtigt?
Mgl. wäre folgendes Vorgehen: Berücksichtigung der angemessenen Bruttokaltmiete sowie der für die angemessenen QM Heizkosten nach aktuellem Heizkostenspiegel für die konkrete Heizungsart.
Dann erhält man eine abstrakt maximal angemessen Wert, den man den konkreten Kosten der Unterkunft gegenüberstellen kann.
Die Kosten für den Haushaltsstrom sind ja vom Regelsatz umfasst und daher nicht gesondert zu bewilligen.
Das es sich hierbei ebenfalls um eine Pauschalmiete ohne jährliche Nebenkostenabrechnung handelt ist unschädlich.