Beiträge von Testuser0815

    Hallo,


    ich (Bürgergeld/Aufstocken) bräuchte mal einen Rat bezüglich der Meldung einer neuen, zukünftigen Arbeitsaufnahme über das Portal der Arbeitsagentur.


    Ich habe nur das Brutto im Arbeitsvertrag stehen, muss aber im Formular Angaben zum zukünftigen Netto machen. Ich habe mein Netto noch nicht schwarz auf weiß. Das bekomme ich ja erst mit der ersten Gehaltsabrechnung, also wenn ich die Arbeit längst aufgenommen habe.

    • Kann ich einfach einen online Brutto-Netto Rechner nehmen und das erwartbare Ergebnis dort eintragen? Was wenn das Ergebnis hinterher von dem abweicht, was gezahlt wird. Neue Meldung?
    • Reicht es, wenn ich nur den Brutto-Betrag eintrage und Netto leer lasse? Da steht dann leider automatisch 0,00€ was ja auch irgendwie komisch aussieht.
    • Bei drei dieser Rechner habe ich drei mal unterschiedliche Ergebnisse bekommen. Alle so ca. 40€ Unterschied.



    Steuerklasse: Nicht verheiratet habe aber ein Kind, welches NICHT im Haushalt lebt = Steuerklasse 1?



    Unterhaltsvorschuss: Ich bin unterhaltspflichtig. Wenn mein Einkommen nicht ausreicht, springt das Amt mit einem Unterhaltsvorschuss ein. Das Amt, welches momentan Unterhaltsvorschuss gewährt, möchte wissen, wie viel Sozialleistung ich erhalte (Aufstocken) und seine Forderungen entsprechend bemessen. Das Jobcenter möchte wissen ob und wie viel Unterhalt ich zahle und die Sozialleistung entsprechend bemessen. Ich bin verwirrt und bekomme leider immer nur ein Formular, welches sich auf rückwirkende Angaben bezieht. Also „was habe ich das letzte Jahr verdient“. Ich möchte aber in die Zukunft melden und wissen, wie viel Leistungen ich erhalte, damit ich das dem Jobcenter mitteilen kann. Oder anders herum...


    Oder ist es der normale Prozess, dass man diese Angaben erst macht, wenn der Arbeitgeber den tatsächlichen Nettobetrag das erste mal überwiesen hat? Aber ich muss das doch vorher anzeigen - vielleicht habe ich ja gar keinen Anspruch mehr was sich auf meine Unterhaltspflichten auswirkt?


    Sorry, ich bin leider noch etwas unbedarft im Leistungs-Dschungel und hoffe, dass die Fragen nicht zu konfus gestellt wurden :)

    Dann kannst du im Prinzip Leistungen aus dem Vermittlungsbudget vergessen, da die Anreizfunktion entfällt, wenn du bereits ohne die begehrten Hilfen den Vertrag unterschrieben hast.

    • Heißt, mit der datierten Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag werde ich wahrscheinlich keine Leistungen, die dem Vermittlungsbudget zuzuordnen sind, mehr in Anspruch nehmen können?
    • Ist die Trennungskostenbeihilfe eine Leistung aus explizit dem Vermittlungsbudget?
    • "Trennungskostenbeihilfe" = veraltet. Was wäre der aktuelle Begriff. ("Doppelte Haushaltskosten" bringt mich bei Google leider immer in die Bedarfsgemeinschaft mit mehr als 2 Personen)


    Noch ein letztes Mal zurück zur Eingangsfrage:

    Gibt es denn für den Fall "zwei Wohnsitze" eine Fördermöglichkeit des Jobcenters?


    Der Grund für zwei Wohnsitze wäre ein soziales Netz + Kinder an dem einem Ort. Die Arbeit an einem anderen. Es muss aber an beiden Städten ein eigener (kleiner) Haushalt sein (4 Tage in X / 3 Tage in Y). Ob das alles in die persönliche Situation passt, angemessen ist und wie überhaupt der beste Weg ist, das muss ich natürlich selbst irgendwann entscheiden. Die (Un)Möglichkeit von Förderung spielt dabei aber eine Rolle ;)

    Turtle1972 Danke für die Antwort

    Auch mit den Kosten des Zweitwohnsitzes als Absetzbetrag?

    Diesen Punkt verstehe ich leider nicht. Der Verdienst ab Tag der Arbeitsaufnahme ist 1.500€ brutto. Ich gehe davon aus, dass man mit diesem Betrag keinen Anspruch auf Beihilfe zum Lebensunterhalt hat. Aber es geht direkt vom Bürgergeld in die Beschäftigung. Und manchmal gibt es da ja ganz interessante Förderungen. Neue Arbeitskleidung, Umzugstransporter ect...

    Das mit der Förderung bei zwei Haushalten habe ich irgendwo aufgeschnappt.


    ehem. "Trennungskostenbeihilfe" = "doppelte Haushaltsführung"?

    Ich kenne diesen Begriff nur aus dem Steuerrecht und nicht aus dem Kosmos der möglichen Unterstützungsleistungen. Oder gibt es das, was ich beschrieben habe gar nicht (mehr)?


    Dass das alles im Ermessen der Sachbearbeiterin liegt weiß ich.


    Aufnahme der Arbeit erfolgt noch - ich will ja eben vorher schauen, welche Beihilfen möglich sind. Vertrag ist schon unterschrieben.

    Hallo, ich habe eine Frage zur


    Trennungskostenbeihilfe

      • Ist es nicht zumutbar, dass bei einer auswärtigen Arbeitsaufnahme täglich zwischen Wohn- und Arbeitsstätte gependelt werden kann und wird dadurch eine doppelte Haushaltsführung notwendig, können die Kosten übernommen werden. Als Nachweis für die doppelte Haushaltsführung müssen der Mietvertrag der zusätzlichen Wohnung und der Arbeitsvertrag eingereicht werden.

    Ich bin etwas verwirrt, wie das läuft.


    Fiktive Situation:

    Angenommen ich wohne in Stadt X und habe eine Arbeit in Stadt Y. Angenommen, in diesem Fall ist das Pendeln nicht zumutbar, weswegen ich eine Wohnung, oder einfach ein WG Zimmer in Stadt Y brauche.

    Die Arbeit in Stadt Y ist sozialversicherungspflichtig und beendet den Leistungsbezug, da das Gehalt über den Beträgen des BG liegt.

    Bei Arbeitsantritt ist noch kein Mietvertrag in Y geschlossen. Es muss improvisiert, ggf ein Monat im Hostel, gewohnt werden. Diese Wohnkosten dieses improvisierten, ersten Monats würde ausdrücklich nicht geltend gemacht werden. Ab Monat zwei ist die neue Wohnung gefunden und der zweite Haushalt kann offiziell werden.


    Tja... wie verhält sich das nun mit den Möglichkeiten zur Trennungskostenbeihilfe?


    • Kein Bezug von Sozialleistungen = keine Trennungskostenbeihilfe(?) (Gehalt reicht zum Leben - aber nur mit einer Miete)
    • Kein zweiter Mietvertrag bei Arbeitsantritt - Eine Lücke zwischen Leistungsbezug und ev. Trennungskostenbeihilfebezug?
    • Muss die (alte) Wohnung in Stadt X vor dem Sachbearbeiter gerechtfertigt werden?
    • Welches Jobcenter (X / Y) wäre zuständig? Spielt der Haupt-/Nebenwohnsitz eine Rolle?
    • Wohngeld - Stadt Y hat hohe Mieten. Wohngeld könnte eine Option sein. Wie verträgt sich das mit den Trennungskosten?

    Seht ihr da eine Chance? Danke für ein paar Hinweise und Tipps.

    Ich weiß, der Arbeitgeber muss das Formular ausfüllen, aber er fragt mich was da rein soll. Ich würde ihm ungern sagen, dass er recherchieren soll.

    Also hol' ich die Info rein. Nein es wird keine Urkundenfälschung.


    Ich habe fälschlicherweise so formuliert, als wenn ich da etwas reinschreibe. Der Zettel liegt bei ihm auf dem Schreibtisch und ich will ihm diese richtige Info geben.

    Hallo,


    Empfänger bezieht seit 01.01.20 Bürgergeld. Unter anderem wird das Formular "Einkommensbescheinigung" ausgefüllt. Alles klappt.


    Ein halbes Jahr später muss das BG weiter bewilligt werden. Wieder muss das Formular Einkommensbescheinigung ausgefüllt werden. Diesmal ist es etwas anders:

    > 5. Angaben zum laufenden Arbeitsentgeld - die Spalte Abrechnungsmonat.


    Muss das rückwirkend eingetragen werden? Also in dem Fall Jan 23 - Jun 23?

    Oder fortlaufend - also Juli - Dezember?


    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Danke für die Antwort. Ich habe per Google nur wenig gefunden, ein paar Äußerungen, dass "eigentlich" die Angeben die ich als Antragsteller mache reichen sollten, aber nichts Handfestes. Es scheint aber kein verbreitetes Problem zu sein, der Chefetage offen zu legen, dass man Sozialhilfe bezieht(?) (oben auf dem Formular steht ganz fett "Bedarfsgemeinschaft").

    Zumal ich ihm damit ja auch Aufwand verursache, er vielleicht mit einigen Angaben (Kinderfreibetrag, Verischerungsart, Bescheinigungszeitraum) gar nicht weiß was er da eintragen soll - er hat sowas ja sicher auch noch nie gehabt, da ich dort als Minijobber eine Ausnahme bin.

    Bei dem Termindruck, der da grade herrscht - wenn ich mir vorstelle da mit diesem Zettel hinter ihm herzulaufen... (aufgrund von Urlaub und Abwesenheit habe ich kaum noch zeitlichen Spielraum).


    Ich hatte nur gehofft, dass es Ausweichmöglichkeiten gibt. Dass ich über die üblichen Unterlagen das bescheinigen kann, was die beim AA sehen wollen. Da kommt es ja manchmal auch nur auf eine Kleinigkeit an - wahrscheinlich wie viel Geld ich / Monat bekomme.

    Hallo, also ich muss für meinen Antrag etwas nachreichen:

    "aktuelle Einkommensbescheinigung - Monat 2023".


    In meinem Fall ist der einzige Verdienst ein kleiner Nebenjob <200€/Monat.

    Ich dachte ich kann das mit der monatlichen Entgeltabrechnung machen, aber es gibt eine Anlage:

    Einkommensbescheinigung - Nachweis über die Höhe des Arbeitsentgelts -


    Ja also wie soll ich es sagen: ich habe persönlich schon ein Problem damit, dass mein Arbeitgeber (den ich persönlich kenne) weiß, dass ich Sozialhilfe beantrage.

    Ich habe doch schon sowohl den Arbeitsvertrag (auf dem alle finanziellen Vereinbarungen stehen), als auch meine Entgeltabrechnungen (für diesen Nebenjob), als auch meinen Kontoauszug (mit den überinstimmenden Eingängen) eingereicht.


    Verstehe ich das richtig, dass der Chef, diese Formular ausfüllen muss, und es NICHT mit den oben genannten Nachweisen möglich ist?

    Sorry aber Google bringt mich immer nur zum Datum der Einführung des BGs, aber mir geht es um etwas anderes.


    Ich wollte es grade online beantragen da heißt es:

    Zitat

    Bitte beachten!

    Ihr Antrag wirkt in der Regel auf den Ersten des Monats zurück (§ 37 Absatz 2 Satz 2 SGB II).

    Stellen Sie beispielsweise am 15. eines Monats Ihren Antrag, wird Ihr Leistungsanspruch rückwirkend ab dem 1. des Monats berechnet.

    Sie müssen deshalb Angaben – insbesondere zum Zufluss von Einkommen – für den kompletten Monat Ihrer Antragstellung machen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, die Leistungen erst ab einem bestimmten Zeitpunkt zu beantragen. Eine abweichende Bestimmung mit Wirkung für die Zukunft ist nur ab dem Ersten eines nachfolgenden Monats möglich.

    Heißt das ich sollte besser für den laufenden Monat das BG beantragen? Erwerbslos werde ich ab 01.01.23 sein und ich lese das so, dass gewöhnlich also auch erst im Januar der Antrag gestellt werden sollte? Ich habe das noch ni gemacht aber dachte immer, man sollte besser schon 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit den Antrag stellen weil es sonst Probleme geben kann. ich habe prinzipiell kein problem damit bis Januar zu warten, aber vielleicht verstehe ich das auch falsch?


    LG