Beiträge von henselgretel

    Warum wird mein Bürgergeldantrag seit zwei Monaten nicht weiter bearbeitet?

    Hi,

    ich habe in den letzten Wochen zweimal persönliche Termine im Jobcenter für das Bürgergeld (ehemals Hartz IV) nicht wahrgenommen (dort ging es nur um die Verbesserung meiner Bewerbungen und ich habe abgesagt, da ich schon ab september eine neue Arbeit gefunden habe) und daraufhin jeweils Benachrichtigungen über die Verhängung von 10-prozentigen Sanktionen erhalten. Allerdings ist mein Antrag bisher noch nicht abschließend bearbeitet worden, und somit wurde noch keine Entscheidung über seine Bewilligung getroffen. Da ich über 25 Jahre alt bin und derzeit nicht erwerbstätig, gehe ich davon aus, dass mein Antrag bewilligt wird.

    Ich habe auch da Jobcenter schon versucht oft per Telefon zu erreichen. Leider ist dort immer belegt.

    Ende April habe ich dann mit der Deutschen Post und Sendungsverfolgung Dokumente nachgereicht, die dem Jobcenter noch fehlten. Bisher habe ich aber seit zwei Monaten nichts mehr über den Status meines Antrags gehört-

    1. Warum wurde mein Antrag seit zwei Monaten nicht weiter bearbeitet? Gibt es besondere Umstände oder Engpässe, die zu Verzögerungen geführt haben?
    2. Trotz der noch ausstehenden Entscheidung über meinen Antrag wurden Sanktionen verhängt. Könnten Sie mir bitte erklären, wie es möglich ist, dass Sanktionen erlassen werden, obwohl mein Antrag noch nicht abschließend bearbeitet wurde?

    Es wäre super, wenn ihr mir bei meinen Fragen weiterhelfen kann.

    Und bitte einfach nur zu der JObcentersituation sehr sachlich antworten, und nicht auf meine private Situation eingehen und mir ratschläge für meine Private Situation zu geben(z.B. wieso gehst du jetzt nicht schon arbeiten)

    Ich habe im Februar einen Antrag auf Bürgergeld ab April gestellt. Dieser ist noch in Bearbeitung . Inzwischen wurde ich zu einem Termin eingeladen, bei dem meine berufliche Situation besprochen wird, und ich habe eine Sanktionsbelehrung erhalten, die die möglichen Konsequenzen aufzeigt, falls ich nicht zum Termin erscheine. Ich frage mich, ob mein Antrag trotzdem weiter bearbeitet wird, wenn ich nicht zum Termin erscheine, insbesondere da ich wahrscheinlich für in 3 Monaten eine selbständige Arbeit gefunden habe. Dem Jobcenter ist übrigens klar, das ich derzeit wirklich keine Arbeit habe.Ist es richtig, das beides unabhängig voneinander läuft?

    Hi ,
    Bis im Sommer meine neue Ausbildung beginnt werde ich bis dahin Bürgergeld beziehen.

    Im Moment zeiht sich der Antrag beim Jobcenter sehr. Musste jetzt auch noch Dokumente nachreichen und nochmal die gleichen Anträge (nur in anderer Form) ausfeüllen.

    Vor ein paar Tagen habe ich zufällig herausgefunden, das es möglich ist , während eines laufenden Verfahrens einen "Vorschuss" zu beantragen.

    Vllt gibt es ja hier Mneschen die Erfahrungen mit dem Vorschuss haben. Denn mich würde erstmal interessieren, wie lange die Bearbeitungsdauer eines Vorschusses ist, wie lange es bis zur Auszahlung dauert und ob ein Vorschuss überhaupt sinnvoll ist?

    Kurz zu meiner Situation. Ich bin ü25 und bilde keine HG mit meinen Eltern


    Über eure Weiterhilfe bin ich sehr dankbar :)

    Naja, eigentlich bekommst du wegen einer verpassten Maßnahme nur noch 10 Prozent Sanktionen. Insgesamt maximal 30 Prozent bei mehreren Verstößen. Eine Sperre bekommst du thoretisch nur noch, wenn du dem Jobcenter fehlende Infos nicht zuschickst. wie Z.b. die neue Bankverbindung.(Mitwirkungspflicht).

    In dem Artikel steht, dass die Versagung/Entziehung nicht angepackt d.h. nicht verändert wurde. Wenn jemand nicht mitwirkt, können ihm auch nach wie vor ein Teil oder die kompletten Leistungen versagt bzw. entzogen werden. Dies ist im Übrigen keine Bürgergeldregel, sondern findet sich im SGB I, gilt also für alle Sozialleistungsträger wie z.B. die Krankenversicherung oder die Rentenversicherung. Niemand wird von der Rentenversicherung Geld bekommen, wenn geforderte Unterlagen nicht vorgelegt werden. Gleiches gilt eben auch beim Bürgergeld und in der Sozialhilfe.

    Hier hat sich nichts geändert und es wird sich auch kaum etwas ändern. Warum auch? Um über die Leistungen entscheiden zu können, sind bestimmte Nachweise erforderlich.

    Hast du den Artikel nicht richtig gelesen? Dort lässt sich dieser Satz finden : "Die 100prozentige Leistungsminderung wegen fehlender Mitwirkung wurde im Bürgergeld-Gesetz nicht angepackt."

    In dem Artikel steht, dass die Versagung/Entziehung nicht angepackt d.h. nicht verändert wurde. Wenn jemand nicht mitwirkt, können ihm auch nach wie vor ein Teil oder die kompletten Leistungen versagt bzw. entzogen werden. Dies ist im Übrigen keine Bürgergeldregel, sondern findet sich im SGB I, gilt also für alle Sozialleistungsträger wie z.B. die Krankenversicherung oder die Rentenversicherung. Niemand wird von der Rentenversicherung Geld bekommen, wenn geforderte Unterlagen nicht vorgelegt werden. Gleiches gilt eben auch beim Bürgergeld und in der Sozialhilfe.

    Hier hat sich nichts geändert und es wird sich auch kaum etwas ändern. Warum auch? Um über die Leistungen entscheiden zu können, sind bestimmte Nachweise erforderlich.

    Ja das habe ich verstanden. Wenn du dem Joobcenter geforderte Unterlagen nicht schickst , dann kann dein Leistungsbezug beendet werden, weil das Jobcenter ja mitunter nicht weiß, ob du wirklich noch bürgergeldberechtigt bist.

    Aber bei solchen Dingen wie z.B. Arbeitsstellen abzulehnen , nicht zu Terminen oder Maßnahmen erscheinen gibt es nur noch maximal 30 Prozent Sanktionen

    Steht es denn schon im vorläufigen Gesetzesentwuf?

    Denn ich habe dort nur folgenden Satz gefunden :

    Dieser liegt der durch das BVerfG bestätigte Leitgedanke zugrunde, dass der Gesetzgeber an
    Mitwirkungspflichten festhalten und sie mit verhältnismäßigen Mitteln durchsetzbar ausgestalten darf.


    Dort steht also nicht, das nur noch 60 SGB I gilt.


    Und laut diesem Artikel gibt es viel mehr Mitwirkungspflichten : https://hartz4widerspruch.de/r…llst%C3%A4ndig%20vorlegen

    Ich habe mir das ganze PDF zum Arbeitslosengeld durchgelesen. Dort wird noch explizit erwähnt , das es zu einer Sperrung kommen kann.


    Tacheles hat am 10.Dezember den aktuellen Gesetzesentwurf selbst in einem kompakten Format zusammengefasst.


    Dort steht folgender Satz :

    . ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht oder erloschen ist, weil die Agentur für Arbeit das Eintreten einer Sperrzeit oder das Erlöschen des Anspruchs nach den Vorschriften des Dritten Buches festgestellt hat,


    Weißt du, was der Satz zu bedeuten hat?


    Hier nachzulesen : https://tacheles-sozialhilfe.d…rt-zum-01-01-2023-V-6.pdf

    Habe folgenden Satz in einem Gesetzesentwurf gefunden :

    Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Regelungen für mit dem - 54 -
    Grundgesetz unvereinbar erklärt, soweit die Minderung nach wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres die Höhe von 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt oder gar zu einem vollständigen Wegfall der Leistungen führt.


    Weiß aber nicht, ob es der aktuelle Gesetzesentwurf ist : https://www.bmas.de/SharedDocs…_blob=publicationFile&v=3