Hallo Turtle,
Das Kind ist ein Schüler und bezieht kein ALG2 und auch kein Bürgergeld, da es wie gesagt Schüler ist.
Da kann es sich schlecht arbeitslos melden, oder doch?
Ich habe im Internet diese Information gefunden: "Die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt und die damit einhergehende Erwerbsfähigkeit sind die Grundvoraussetzungen für den ALG Bezug." Das macht für mich auch Sinn.
Information: Die oben aufgeführten fiktiven Nebenverdienste ergeben sich aus einer Arbeitstätigkeit neben der Schule.
"Auf die Mutter kann im Fall der Fälle maximal das Kindergeld als Einkommen angerechnet werden."
Können Sie bitte in einfachen Worten beschreiben, was das bedeutet? Was bedeutet "Fall der Fälle"?
Bedeutet das, dass sich die Bezüge der Mutter wegen des Kindergelds reduziert werden und wenn ja, um welchen Betrag und unter welchen Umständen? Und vor allem, was hat das Kindergeld mit dem Verdienst des Kindes zu tun?
Es ging mir bei meiner Frage hauptsächlich um die oben beschriebenen Szenarien:
Das Kind verdient einen bestimmten Betrag Geld und es stellt sich die Frage, wie sich das Einkommen des Kindes auf die Bürgergeld-Bezüge der Mutter auswirken. Diese Information ist für das Kind extrem wichtig.
Daher würde ich mich wie gesagt über eine ausführliche Antwort (länger als 1-2 Sätze) freuen, die das Thema in einfachen Worten beantwortet.
Ich habe mir schon einige Antworten hier im Forum angeguckt und finde die Antworten leider sehr ungenügend. Es wirkt so als, wenn jemand keine Lust hätte vernünftig zu antworten. Sie müssen bedenken, dass die Leute hier im Forum keine "Profis" sind.
Beste Grüße
Nino