Deine Mutter hätte die Antragstellung dem Jobcenter mitteilen müssen, dann hätte das Jobcenter mit der Kindergeldkasse direkt abgerechnet. So wie jetzt müsst ihr natürlich den Zufluss melden. Die Nachzahlung wird dann auf 6 Monate aufgeteilt und als Einkommen angerechnet. Da für Januar das Bürgergeld schon ausgezahlt ist, wird es für Januar wahrscheinlich zu einer Erstattungsforderung kommen.
Können wir diesen Betrag einfach an das Jobcenter überweisen? (2190 euro)