Beiträge von Axel

    Guten Tag,


    ich war Empfänger von Bürgergeld und habe 50,000 € geerbt. Daraufhin wurde die Zahlung von Bürgergeld eingestellt.

    Die Erbschaft wurde als Einkommen gewertet und durch 6 Monate geteilt, um die Höhe des übersteigenden Einkommens zu ermitteln.

    So weit so gut.

    Ich gehe davon aus, dass ich nach sechs Monaten und einem Vermögen von unter 15.000 € einen neuen Antrag auf Bürgegeld stellen kann. Ist das richtig?

    Und was ist, wenn mein Vermögen z.B. nach zwei Monaten schon unter 15,000 € ist?


    vielen Dank für die Antwort

    Moin Leute, ich bin neu hier und habe mir alles zu diesem Thema durchgelesen und trotzdem sehe ich in meinem Fall noch nicht durch.

    Mein Fall:

    Ich bin 58 alleinstehend, habe keinerlei Erspartes und beziehe Bürgergeld. Im September (2022) verstarb meine Mutter. Im September bezog ich Harz iV.

    Nun erwarte ich ein Erbe, was wahrscheinlich über 40 000 € liegen wird.

    Was bedeutet das für mich? Was hat das mit dem 01.07.2023 zu tun? Was ist wenn ich unter 40 000 € erbe. Muss ich mich und wenn ja wie lange, beim Jobcenter abmelden?

    Ich bedanke mich im voraus.

    Moin Leute, ich bin neu hier und habe mir alles zu diesem Thema durchgelesen und trotzdem sehe ich in meinem Fall noch nicht durch.

    Mein Fall:

    Ich bin 58 alleinstehend, habe keinerlei Erspartes und beziehe Bürgergeld. Im September (2022) verstarb meine Mutter. Im September bezog ich Harz iV.

    Nun erwarte ich ein Erbe, was wahrscheinlich über 40 000 € betragen wird.

    Was bedeutet das für mich? Was hat das mit dem 01.07.2023 zu tun? Was ist wenn ich unter 40 000 € erbe.

    Ich bedanke mich im voraus.