Beiträge von Ratsuchender

    "Selbstbehalt" ist ein unterhaltsrechtlicher Begriff. Meinst du stattdessen den Freibetrag, der für Erwerbseinkommen erzielt wird? Falls ja, erhälst du mit Rücksicht auf die dauerhafte volle Erwerbsminderung Leistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII, also Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung? Wenn ja, wie sieht die Berechnung des Freibetrages aus? 50 % von Regelbedarfsstufe I als Höchstbetrag (=251,00 €) auf der Rechtsgrundlage von § 82 Abs. 3 Satz 1 SGB XII? Geht es dir darum, dass dieser Freibetrag erhöht wird?

    Hallo Luca,

    meine Frage lautet wie folgt: Was ist die maximale Kürzung beim Bürgergeld auf Grund von Sanktionen, wenn ich zusätzlich zum Bürgergeld ein Erwerbseinkommen von 1200 Euro bekomme? Bleibt es bei den 30% auf den Regelsatz und bleibt jener Teil, welchen ich von meinem Einkommen behalten darf, von diesen Sanktionen unangetastet?

    Dann melde dich wieder, wenn die DRV festgestellt hat, dass du wieder erwerbsfähig bist.

    Alles andere ist erstmal Zeitverschwendung.

    Bei 1200 Euro Einkommen solltest du eher mal prüfen lassen, ob nicht Wohngeld eine Alternative ist.

    Zeitverschwendung? Das entscheidest du für mich? Warum so arrogant? Wenn du die Antwort auf die Frage nicht kennst, sag es doch oder schreib halt nichts dazu.

    Admin hin oder her, die Frage steht oben. Wenn du hier von oben herab entscheiden möchtest, welche Fragen unter welcher Voraussetzung beantwortet werden, abhängig von deiner Gnade, sperr mich halt. Ist ja nicht das einzige Forum zu Bürgergeld - allerdings bis jetzt das unfreundlichste.

    Grüße

    Wenn du voll erwerbsgemindert gemindert bist, müsstest du Leistungen nach dem SGB XII bekommen und kein Bürgergeld. Da gibt es überhaupt keine Sanktionen.

    Das beantwortet nicht die Frage. ;) Im Beitrag steht außerdem, dass ich die Frage deshalb stelle, weil ich künftig ggf. meine Erwerbsminderung überprüfen lassen und statt Grundsicherung Bürgergeld beziehen möchte. Herzliche Grüße.

    Hallo liebes Forum,

    schön, mit dabei zu sein. :)

    Frage: Die maximale Kürzung beim Bürgergeld beträgt 30% des Regelsatzes, also ca. 150 Euro pro Monat. Wie verhält es sich, wenn Bürgergeld nur aufstockend bezogen wird, bei einem eigenen Erwerbseinkommen von z.B. 1200 Euro aus selbstständiger Tätigkeit? Bleibt die Maximale Kürzung von 150 Euro bzw. 30% des Regelsatzes bestehen, ober ist damit zu rechnen, dass auch der Selbstbehalt meines Zuverdienstes irgendwie gekürzt wird?

    Hintergrund: Ich bin Zeit meines Lebens dauerhaft voll erwerbsgemindert auf Grund von Schwerbehinderung. Seit einigen Jahren erziele ich jedoch ein gewisses Einkommen mit einem YouTube-Kanal. Mit der Einführung des Bürgergeldes wurde zwar der Selbstbehalt für erwerbsfähige, nicht behinderte Personen deutlich verbessert (bis ca. 350 Euro bei einem Einkommen von 1200 Euro), der Selbstbehalt für erwerbsgeminderte bzw. behinderte Menschen wurde jedoch nicht angepasst, so dass ich nun nur auf Grund meines Erwerbsminderungsstatuses vom selben Einkommen (1200 Euro) knapp 100 Euro weniger Selbstbehalt habe, als ein Bürgergeldempfänger. Somit gehöre ich zu der am schlechtesten gestellten Bevölkerungsgruppe in Deutschland, trotz eigenem Einkommen. Dieser Umstand löst in mir, gerade auch im Hinblick auf die steigenden Preise, ein Gefühl von existenzieller Bedrohung aus.

    Meine Überlegung ist es deshalb, meinen schon seit immer bestehenden Erwerbsminderungsstatus anzufechten und mich mit "Gewalt" ins Bürgergeld zu hieven. Dann müsste ich allerdings damit rechnen, dass man versuchen würde, mich zur Aufgabe meiner selbständigen Tätigkeit zu zwingen (weil sie meinen Lebensunterhalt nicht vollständig deckt) und mich in ein Angestelltenverhältnis zu drücken, von welchem jedoch angezweifelt werden muss, dass ich dieses auch längere Zeit durchhalte. Deswegen frage ich mich, ob ich im Falle des Bürgergeldbezugs die entsprechende Behörde im Worstcase nicht ghosten und mit meinem eigenen Einkommen die Kürzung von 150 Euro kompensiere kann.

    Diese Überlegungen entstehen aus der bitteren Sorge, dass die Benachteiligung von behinderten Menschen im Laufe der nächsten Jahre noch weiter zunehmen könnte und ich deshalb strategisch gut damit beraten wäre, meinen Behindertenstatus schon heute anzufechten oder zu verschleiern, obwohl ich selbstverständlich eigentlich weiterhin behindert bin.

    Vielen Dank für die fachkundige Beantwortung meiner Frage und herzliche Grüße,

    ein Ratsuchender