Beiträge von HansF

    Hallo,

    zum Sachverhalt:

    Ich hab es leider die letzten Monate absolut null auf Anschreiben reagiert weil ich es als zu belästigend empfunden habe. Somit natürlich die vollen 30% Sanktionen sogut wie dauerhaft einstecken müssen.

    Nun war nach 6 Monaten ein neuer WBA fällig, dieser kann angeblich nicht bearbeitet werden wegen fehlender Mitwirkung. Ich werde also aufgefordert mich in Eigenbemühung beim Sachbearbeiter zu melden und persönlich vorzusprechen damit geklärt werden soll ob ich noch Anspuch auf Leistungen haben.

    Ich benötige hier rüber Hilfe bei der korrekten Durchführung dieser Sache. Mein Ziel ist es so schnell es geht die Leistungen wieder aktiv zu bekommen jedoch möchte ich keine Zwangsmaßnahmen oder x-fachen Bewerbungen pro Woche schreiben müssen. Meine Leistungen sind seit heute 01.05.23 eingestellt. Der Brief (WBA) kam vor 2 Tagen am Samstag!


    Da ich nicht reagiert habe werden ja sicher einige Einforderungen oder Fragen vom Sachbearbeiter kommen. Womit muss ich da so rechnen?

    Des Weiteren sind mir noch einige Dinge unklar:

    1. Was passiert wenn ich mich nicht melde? Wird der komplette Regelsatz entzogen und wenn ja für wie lange? (Dauerhaft, ein paar Wochen etc?)

    Ich habe theoretisch Grundsicherung beantragt, diese steht doch jedem zu!?!

    2. Kann man theoretisch statt einem persönlichen Termin auch "Alternativen" anbieten. Z.b. eine Email zu Sachbearbeiter mit "bitte senden sie mir alles nötige für die WBA Bewilligung zu" oder so...?

    3. Was genau reicht für eine "Mitwirkung" als minimum aus? Z.b. zum Termin erscheinen ohne irgendwelche Eingeständnisse, Zustimmungen etc. (ganz nach dem Motto: ich war da, das muss reichen!?)

    4. Was passiert wenn ich den Zwangsforderungen des Sachbearbeiters zum Gespräch nicht nachgebe und diese ablehne? (Sie müssen jetzt sofort dieses und jenes tun.... bla bla bla)

    5. Ist es ratsam vor dem Termin einen Anwalt aufzusuchen um eine mögliche Strategie auszuarbeiten um eine Zahlung des Regelbarfs zu erzwingen? (kenn mich da jetzt nicht so genau aus)

    6. Falls sich das noch länger hinziehen sollte, wie kann ich vorläufig eine WBA Leistung beantragen um meine Kosten zu decken? (Bei dem "rieseigen" Regelsatz kann man ja keine Polster aufbauen!)

    Mehr ist mir estmal nicht eingefallen jedoch will ich natürlich größtmögliche Schäden ganz gern vermeiden.

    Danke für eure Hilfe und guten Raschläge.

    Hallo,

    Ich wohne seit 2006 in meiner Wohnung. Mein Vermieter hat sich jetzt für den Verkauf entschieden. Die neuen Eigentümer wollen gern selbst einziehen.


    Regelung ab 01.01.2023

    KDU für meine Stadt: 1pers./349,98€/45²m


    Meine jetzige Wohnung:

    1 pers. / 58qm / 430,-€ wird derzeit vom Jobcenter ohne Probleme bezahlt.


    Ich habe ein Angebot einer neuen Wohnung in gleicher Lage zu ähnlichen Konditionen vorliegen.

    1 pers. / 58qm / 410,-€


    Ich muss aus meiner Wohnung raus wegen Eigenbedarf.

    Eine neue verfügbare Wohnung wäre zu nahezu gleichen Bedingungen verfügbar.


    Bekomme ich die Miete für die neue Wohnung voll vom Jobcenter übernommen obwohl sie nicht dem KDU Stand 2023 entspricht obwohl in der vorherigen Wohnung auch 430,-€ gezahlt wurden?


    Was wäre wenn ich theoretisch ohne Einholung einer Genehmigung umziehe und als Grund im Nachhinein vorlege das ich raus musste? Würde dann die gesamte neue Miete übernommen?


    Danke