Beiträge von Rick
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Dann hast du offenbar eine Regelbedarfsstufe überlesen. Und zwar die Stufe 3 für unter 25 jährige im Haushalt der Eltern mit 402 Euro.
Hallo, ich habe hier geguckt :
https://www.buerger-geld.org/
502 Euro – für eine alleinstehende Person451 Euro – für eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft
420 Euro – für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
348 Euro – für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
318 Euro – für Kinder bis einschließlich 5 Jahren
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Hallo,
ich bin gerade verwirrt, durch die Bürgergeld Berechnung unseres Jobcenters, für meinen Sohn.
Er wohnt noch bei uns Eltern und wir bilden eine Bedarfsgemeinschaft.
Daten : 23 jahre alt, Ledig, keine Kinder, kein Erhalt vom Kindergeld und befindet sich in einem Arbeitsverhältnis, keine Ausbuildung und kein Schulbesuch / Studium.
Es geht mir nur um die Höhe des Regelsatzes, für meinen Sohn
Ich habe gelesen :
502 Euro – für eine alleinstehende Person451 Euro – für eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft
420 Euro – für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
Doch was steht meinem Sohn da zu ?
Das Jobcenter berechnet den Regelsatz mit 402 € ( und dann noch die KdU )
mfG