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Bürger & Geld: News- und Nachrichtenmagazin zu Rente, Grundsicherung (ehem. Bürgergeld), Sozialleistungen und Finanzen

Der Verein Für soziales Leben e. V. präsentiert hier das News– und NachrichtenmagazinBürger & Geld“ zu den Themen Rente, Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende / Bürgergeld, Familien- und Sozialleistungen sowie Finanzen.
Zusätzlich: aktuelle Informationen, praktische Tipps und Rechner rund um Kindergeld, Wohngeld und mehr.
Wir sind eine gemeinnützige, unabhängige Organisation (NGO)!

Aktuelle Top‑News

Rentenerhöhung 2026 faktisch immer geringer

Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 schrumpft immer mehr – Inflation schon bei fast 3 Prozent angekommen

Ingo Kosick

Rentenerhöhung 1. Juli 2026, Rente plus 4,24 Prozent, Inflation 2,9 Prozent April 2026, reale Kaufkraft Rentner 2026, Rentenanpassung und Teuerungsrate, Rentenniveau 48 Prozent Haltelinie, Energiepreise Iran-Krieg Auswirkungen Rente

Rentenbescheid 2026 - wann kommt die Anpassungsmitteilung?

Rente 2026: Wann Ihr neuer Rentenbescheid zur Rentenerhöhung im Briefkasten liegt

Ingo Kosick

Die jährliche Rentenanpassung erfolgt auch 2026 zum 1. Juli, die entsprechenden Rentenbescheide verschickt die Deutsche Rentenversicherung überwiegend im Juni. Im Schreiben finden Sie alten und neuen Rentenbetrag, die Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie den neuen Zahlbetrag – den Sie unbedingt mit Ihrer Konto-Gutschrift vergleichen sollten.

Mitbewohner verschiegen - Bürgergeld (Grundsicherung) vom Jobcenter gekürzt

Bürgergeld: Mitbewohner verschwiegen, Miete halbiert -Jobcenter will Grundsicherung zurück – Urteil!

Ingo Kosick

Ein aktueller Fall zeigt: Verschweigt ein Bürgergeld-Bezieher einen Mitbewohner, darf das Jobcenter die anerkannten Mietkosten nach dem Kopfteilprinzip um 50 Prozent kürzen – und zu viel gezahlte Leistungen zurückfordern. Grundlage sind § 22 SGB II zu den Kosten der Unterkunft und die Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB I; Betroffene sollten Wohnsituation und Mietverträge daher von Anfang an vollständig offenlegen.

Aktuelle Nachrichten

Aktuelle Daten zeigen: Viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland liegen mit ihrer gesetzlichen Altersrente deutlich unter 1.200 Euro, rund ein Drittel sogar unter 800 Euro monatlich. Männer erreichen im Schnitt deutlich höhere Renten als Frauen, während nur eine kleine Minderheit auf Renten von 1.800 Euro und mehr kommt – der Artikel ordnet die Zahlen ein und zeigt in einer großen Tabelle, wie die Rentenklassen verteilt sind.

Das Landessozialgericht Hamburg hat 2026 entschieden, dass trotz massiver Rücken‑, psychischer und Herzbeschwerden keine Erwerbsminderungsrente zusteht, wenn Versicherte noch mindestens sechs Stunden täglich leichte Tätigkeiten verrichten können. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der 6‑Stunden‑Regel des § 43 SGB VI und zeigt, dass nicht Diagnosen, sondern die belegte tägliche Leistungsfähigkeit über den Rentenanspruch entscheidet.

Das LSG Baden-Württemberg hat 2025 entschieden, dass zwei Einzel-GdB von jeweils 30 in der Gesamtschau einen Gesamt-GdB von 50 und damit eine Schwerbehinderung begründen können. Das Gericht betont, dass der Gesamt-GdB keine Rechenaufgabe ist, sondern die Gesamtwirkung verschiedener Erkrankungen auf die Teilhabe bewertet – ein wichtiges Signal für Betroffene mit mehreren Leiden, die bislang nur einen GdB 30 oder 40 erhalten haben.

Im Juli 2026 kommt die Rentenerhöhung um 4,24 Prozent – doch ob das Plus schon Ende Juni oder erst Ende Juli auf Ihrem Konto landet, hängt davon ab, ob Ihre Rente vorschüssig oder nachschüssig gezahlt wird. Unsere Übersicht zeigt, welche Zahltage im Juli 2026 gelten, ab wann die Erhöhung ankommt und worauf Sie bei der Planung Ihrer Ausgaben achten sollten.

Arbeiten von zuhause kann für Menschen mit Schwerbehinderung ein großer Gewinn sein – wenn der Arbeitsplatz wirklich barrierefrei ist. Doch wer zahlt für Hilfsmittel, Umbauten und Technik? Und wozu sind Arbeitgeber im Homeoffice rechtlich verpflichtet? Der Artikel erklärt Schritt für Schritt, welche Ansprüche bestehen und welche Stellen finanzielle Unterstützung bieten.

Ab Mai 2026 können vier exakt definierte Geburtsgruppen erstmals eine Altersrente starten: vom 1. Januar 1960 (Regelaltersrente) über den Zeitraum 2. April bis 1. Mai 1963 (langjährig Versicherte) und 2. April bis 1. Mai 1964 (schwerbehinderte Menschen) bis zu 2. Oktober bis 1. November 1961 (besonders langjährig Versicherte). Je nach Rentenart sind diese Starts abschlagsfrei oder mit dauerhaften Kürzungen von 10,8 % bzw. 13,8 % verbunden – Voraussetzung sind zudem 35 bzw. 45 Versicherungsjahre und bei Schwerbehinderten ein GdB von mindestens 50.

Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann nicht zusätzlich „freiwillig“ in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – solche Beiträge wären rechtlich unzulässig und müssten erstattet werden. Möglich sind aber gezielte Ausgleichszahlungen nach § 187a SGB VI für Rentenabschläge sowie weitere Gestaltungen über Beschäftigung neben der Rente und ergänzende private oder betriebliche Vorsorge.

Ratgeber & Service

Rente – Alles zur gesetzlichen Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente ist der Grundbaustein der Altersvorsorge. Sie sollte so hoch sein, dass Rentner ihren Lebensunterhalt großzügig davon bestreiten können.

Es gibt unterschiedliche Rentenarten. Zu nennen sind etwa die reguläre Altersrente, die Erwerbsminderungsrente, die Witwenrente oder die Unfallrente.

Alle haben unterschiedliche Voraussetzungen. Die Rentenhöhe hängt von individuellen Faktoren ab. Die Rentenauszahlung erfolgt monatlich, meistens im Nachhinein.

Wichtig für Rentner: Jährlich findet eine Rentenerhöhung statt, die nächste zum 1. Juli 2026.

Gegebenenfalls kann die Rente durch die Grundsicherung im Alter ergänzt werden.

Ganz wichtig: die Rente gibt es immer nur auf Antrag. Deshalb hier die Infos zum Rentenantrag!

Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (ehem. Bürgergeld)

Voraussetzungen

Bürgergeld wird zum 1. Juli 2026 zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende. (Vormals war es als Hartz IV bekannt.) Es ist die staatliche Grundsicherung für erwerbsfähige, arbeitsuchende Menschen und ihre Familien in Deutschland. Es setzt sich zusammen aus dem Regelsatz (Regelbedarf), den Kosten der Unterkunft und möglichen Mehrbedarfen. Es wird auf Antrag durch das örtliche Jobcenter ausgezahlt. Einzelheiten hier: Auszahlung und Termine

Zweck des Gesetzes zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (ehem. Bürgergeld) ist es, die arbeitsfähigen Menschen nachhaltig in Beschäftigung bzw. Arbeit zu bringen.

Höhe

Der aktuelle Regelsatz 2026 beträgt 563 Euro pro Monat für eine alleinstehende, erwachse Person. 2027 wird der die Höhe angepasst werden, so die Prognose unserer Experten. Dann ist das Bürgergeld längst zum Grundsicherungsgeld geworden bzw. zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende!

Der Regelsatz dient der Deckung des alltäglichen Bedarfs. Er wird in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt: Alleinstehende, Paare und Kinder erhalten somit keine einheitlichen Summen. Wie hoch ist Ihr individueller Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende? Nutzen Sie den Bürgergeld Rechner – Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende !

Antrag

Bürgergeld muss beantragt werden. Wichtig ist, dass der Antrag auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (ehem. Bürgergeld) rechtzeitig gestellt wird. Rückwirkung kommt ihm grundsätzlich nicht zu.

Einkommen und Vermögen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ehem. Bürgergeld) werden Einkommen und Vermögen grundsätzlich auf den Anspruch angerechnet. Allerdings gibt es Einkommensfreibeträge und Vermögensfreibeträge. Letzte werden auch Schonvermögen genannt.

Familie & Kinder – Leistungen und Unterstützung

Für Familien besonders wichtig sind der Unterhalt oder der Unterhaltsvorschuss sowie das Kindergeld, der Kinderzuschlag sowie das Wohngeld.

Finanzen & Sozialleistungen im Überblick

Der Bereich Finanzen vor sozialen Hintergrund umfasst u.a. die Leistungen Arbeitslosengeld, Wohngeld und Pflegegeld. Menschen mit Schwerbehinderung erhalten finanzielle Nachteilsausgleiche.

Über Bürger & Geld

Bürger & Geld ist das Online‑Nachrichtenmagazin des gemeinnützigen Vereins „Für soziales Leben e. V.“ aus Lüdinghausen (NRW). Mehr über unser Selbstverständnis, unsere Finanzierung und Arbeitsweise erfahren Sie auf unserer Seite „Über uns“. Unser Redaktionsteam bereitet komplexe Sozial‑ und Finanzthemen rund um Bürgergeld, Rente, Familie und Finanzen verständlich, unabhängig und praxisnah auf. Wenn Sie Fragen, Hinweise oder eigene Erfahrungen teilen möchten, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Alle rechtlichen Angaben finden Sie im Impressum sowie in unserer Datenschutzerklärung.

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