Ich komme aus der Türkei und möchte für eine längere Zeit in die Heimat. An meinen Einkommen hat sich nichts geändert. Aber ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft und die Leistungen wurden auf Basis der Bedarfsgemeinschaft erstellt.
Muss jetzt meine Partnerin erneut einen Antrag auf Grundsicherung stellen für sich?
Wir sind beide Renter.