Beiträge von Tami

    Zitat

    Gerichte sagen überwiegend, dass dieses Geld für die Wohnungserstausstattung überwiesen werden soll. Gutscheine sind zu vermeiden, da dem Betroffenen sonst die Eigenständigkeit genommen wird. Du hast demnach einen Anspruch auf Geldüberweisung.

    Auf das wollte ich mich zu meiner Erstausstattung Wohnung im vorletzten Beitrag beziehen. Habe erst jetzt das zitieren entdeckt. Sorry🙏😊.


    VG und Danke 👍

    Da glaube ich, liegt ein kleines Missverständnis vor. Er muss sich nicht rechtfertigen WARUM er auszieht, aber er muss tatsächlich prüfen lassen, ob die "Wohnung angemessen ist". Zumindest war das bei zwei bekannten Leuten so.

    Ich glaube, die Karenzzeit gilt für Wohnungen, die man zur Zeit der Beantragung bereits bewohnt. Zb zieht der Sohn aus, die alleinlebende Mutter dann hat eine Karenzzeit für ihre evtl nun zu große Wohnung für sich allein.

    Oh, ist Maik Gold jetzt weg?


    Schade, hatte eine Frage an ihn. Vielleicht kann er doch noch antworten: es wurde geschrieben, dass "Gutscheine zu vermeiden sind, da sie (bei Erstausstattung Wohnung) zu sehr einengen" (vom Sinn her). Ich denke, das es hierfür auch Gesetzestext gibt?


    Dies betrifft meinen Sohn, der erst Gutscheine bekam, dann darum bat wegen Bestellung Versandhaus zb oder ähnliches, das Geld ausgezahlt zu bekommen. Jetzt hat er dann aber doch noch hinterher schriftlich wieder zumindest die Einengung bekommen, dass vom Großteil des Geldes (900€) eigentlich drei Geräte gezahlt werden müssen. Die 270€ Rest haben jedoch nicht genügt, eine erste , komplett leere Wohnung einzurichten. Zb muss er komplett Küche mit Schränken und Durchlauferhitzer kaufen müssen, hat keinen Stauraum, da fehlt das Geld.


    Darf er nun nicht auf einen billigen, gebrauchten Kühlschrank zb zurückgreifen und den Rest des Geldes dann zb für Regale und badschrank u.ä. verwenden?


    Kann man da mit dem Jobcenter reden? Wird der Verkauf eines gebrauchten Kühlschranks zb von dem älteren Bruder eines Freundes akzeptiert, also private Quittung?


    Er kann schon dort das nun auch fragen, aber wollte mal hier nachfragen, da viele entweder die Erfahrung selbst gemacht haben oder es aus der richtigen Quelle mit Gesetzesbezug wissen!


    Danke, natürlich an alle, die das genau wissen. Nur hat Maik Gold das so geschrieben, als wäre es sicher, dass der eintausch der Gutscheine gegen Überweisung und dann wieder Bindung an die Geräte doch eingeengt ist.

    Er hat zb auch keinen Herd gekauft, sondern teile zusammen gesetzt: zwei Induktionsplatten und Mikrowelle, eine Friteuse hatte er nämlich tatsächlich vorher selbst gekauft für Zuhause bei Eltern. Das war für den jungen Mann nun besser als Herd mit Backofen.


    Es ist wirklich schwer eine komplett leere Wohnung für nur 270€ (unser Landkreis angeblich) einzurichten, wenn man das Geld für Herd, Waschmaschine und Kühlschrank nicht flexibel verwenden kann. Es ist eh schwer, manchmal kostet eine Waschmaschine mehr, mal weniger. Ebenso ein Kühlschrank. Er bräuchte eher einen kleinen Gefrierschrank, da er viel Tiefkühlkost benutzt und dann vielleicht noch ebenso Mini Kühlschrank zb. für Wurst oder Käse.


    Danke für Beiträge!

    Muss er zb den Betrag für Waschmaschine zurück zahlen, wenn er nun eher Schränke kaufen muss und zb Waschmaschine mit einer Nachbarin teilen würde? Es könnte sich ergeben, dass eine gute Freundin Nachbarin wird.


    VG Tami