Beiträge von Chnegge

    Hallo,

    meine Frage ähnelt der von Peter H.
    Mein Papa (nicht leiblich) ist kurz nach Weihnachten 2022 verstorben und hat mich in seinem Testament bedacht, zu gleichen Teilen wie seine 2 leiblichen Kinder. Ich weiß noch nicht, wieviel, nur, daß es wohl weniger als 10.000€ sein werden. Bisher bin ich davon ausgegangen, daß davon nichts übrig bleibt, weil ich bereits länger Hartz IV, jetzt Bürgergeld beziehe.
    Der Nachlass-Verwalter sagt, daß frühestens im August mit der Auszahlung gerechnet werden kann, weil noch etliche Forderungen Dritter in Klärung sind und er das erst abgeschlossen haben will. Wenn es tatsächlich bis August dauert, besteht dann doch die Chance, daß ich das Geld behalten kann, ohne daß es angerechnet wird? Oder wird nach alter Regelung verfahren, weil der Erbfall vor dem 1.7.23 liegt?
    Ich danke schon mal für alle Antworten.