Beiträge von ChrisW76

    Naja der Bedarf an Mehrbedarf ist ja auch bei Bürgergeld da und nicht nur wenn man Sozialhilfe bekommt.


    Der Unterschied zwischen Grusi und Bürgergeld ist die Arbeitsfähigkeit. Sonnst besteht da kein großer Unterschied was die Höhe der Gelder betrifft. Das SGB ist da Gott sei Dank gleich. Sonnst wäre der Dschungel ja noch undurchsichtiger.


    Da die AfA mich seit Dezember aus der Arbeitsvermittlung genommen hat habe ich den Grusi Anspruch für Arbeitssuchende. Nach dem Rentenbescheid Sozialhilfe.

    Ich frage nur nach weil:


    Im Gesetzestext steht:


    § 152 - Feststellung der Behinderung, Ausweise

    ....

    (5) Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die zuständigen Behörden auf Grund einer Feststellung der Behinderung einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung sowie im Falle des Absatzes 4 über weitere gesundheitliche Merkmale aus. Der Ausweis dient dem Nachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen, die schwerbehinderten Menschen nach diesem Teil oder nach anderen Vorschriften zustehen.


    Da in meinem Ausweis der ab dem 05.12.22 unbefristet gültig ist sollten doch diese "Hilfen" auch vom Jobcenter möglich sein.

    Mein Unverständnis gilt, wenn du recht hast, dem Staat gegenüber, und nicht dir!

    Nicht das du dich auf den Zeh getreten fühlst.


    Ich frage mich, wozu man bei dem Versorgungsamt die Rückwirkende Eintragung ankreuzten kann, ohne das dass was bewirkt :(


    Die Spinnen doch die Römer :whistling:

    Ach das mit den Zitaten bekomme ich nicht hin.


    Erstmal danke für die Antwort. Ich habe das Urteil mal versucht zu verstehen.


    Gleich im ersten Satz steht ja "Die Gewährung eines pauschalierten Mehrbedarfs wegen Zuerkennung des Merkzeichens "G" ist nach der ab 7.12.2006 geltenden Rechtslage frühestens mit dem Zeitpunkt der bescheidmäßigen Feststellung des Merkzeichens durch das Versorgungsamt möglich."


    Da in meinem Behindertenausweis Gültig ab 05.12.22 steht, ist das ja maßgeblich. Also sollte doch der Mehrbedarf von 17% auf 100 also 85 Euro vom Dez.22 an gezahlt werden. Oder verstehe ich das echt so falsch ? Vg

    Hallo Ihr lieben,


    In einem anderen Beitrag im Sozialhilfebereich wurde mir vorgeschlagen Dokumente dem Amt einzureichen. Hieraus ergab sich noch eine Frage :/


    Meine Frage ist, ab wann man den Anspruch auf Mehrbedarf nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII hat.

    Im Internet steht:

    • Sie sind unter 65 Jahre,
    • nicht erwerbsfähig nach dem 6. Sozialgesetzbuch
    • Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “G” gemäß § 152 IX

    Da ausnahmslos ALLE Anträge wie EmR, GdB, Pflegegrad im Widerspruch gelaufen sind, sind natürlich auch die Bescheide rückwirkend.


    Hier die Daten

    • EmR Bescheid am 08.05.23 Anspruch rückwirkend seit 04.12.22 erste Auszahlung 01.07.23
    • GdB 70% mit "G" Bescheid am 26.04.23 Anspruch rückwirkend seit 05.12.22
    • Pflegegrad 2 Bescheid am 10.03.23 Anspruch rückwirkend seit 14.11.23

    Ist damit nicht der Anspruch auf Mehrbedarf seit dem 05.12.22 erfüllt??


    Denn das Jobcenter sagt nein. ;( :cursing: :cursing:


    Vg und noch ein schönen Pfingstmontag

    Dann trage doch deine Gründe, die gegen einen Umzug sprechen, vor. Mit den entsprechenden Nachweisen, z. B. Rechnungen über Umbau etc.

    Hi Turtle1972...

    Ja das habe ich gestern Abend gemacht habe alle "Dokumente" wie Bestätigung Pflegegrad 2 bei uns beiden, sowie der Bescheid vom GdB und EmR Bescheid sowie Badumbau etc.. gefaxt.

    Ich habe das Amt auch auf einen Kaffee "eingeladen". Ich habe keine Probleme unsere Wohnung zu zeigen. Da könnten die sich überzeugen das die Wohnung notwendig ist. Ich finde es nur traurig das meine Mutter jetzt angst hat entweder auf der Straße zu landen oder im Altersheim. Das hat sie echt nicht verdient.

    Hallo liebes Forum,

    da ich nicht weis wo dieses Thema hingehört schreibe ich meine Anliegen hier.


    Kurz erklärt:

    Ich bin 46 Jahre alt. Leider bin ich recht schwer erkrankt, so das ich jetzt 70% GdB mit dem Merkzeichen"G" habe. Ich habe den Pflegegrad 2 ohne zeitliche Begrenzung und muss von einem Pflegedienst betreut werden. ;(

    Durch meine Erkrankung habe ich jetzt, für die nächsten 3 Jahre, volle Erwerbsminderungsrente und musste vom Bürgergeld auf Sozialhilfe umstellen.


    Ich lebe mit meiner Mutter (71 Jahre , GdB 60 mit "g" und auch Pflegegrad 2) zusammen. Wir haben 96 qm. Wir beide sind auf Gehhilfen (Rollator) angewiesen. X/


    Als ich den Sozialhilfebescheid gestern bekommen habe, habe ich mich erstmal gefreut. Denn hier entsteht eine gewaltige finanzielle Diskrepanz.

    Mein Bürgergeld sind mit Miete und co. 951 Euro. Meine anerkannte Sozialhilfe 1220 Euro. :) :S Das finde ich schon mal komisch, aber erstmal hat es mich gefreut.


    Jetzt der Wehrmutstropfen.

    Gleichzeitig wurde mir die Aufforderung zuteil, dass ich wegen der Wohnungsgröße und Kosten Umziehen soll. :evil:


    In unserem Landkreis sind für 2 Personen 60 Qm und 583 Euro angemessen. Wir haben ja 96 Qm und 775 Euro an Miete.


    Also 192 Euro zu teuer.


    Wir haben die angemietete Wohnung (Bad) zum Beispiel, über den Pflegegrad, umbauen lassen. So das Meine Mutter und ich von einem Pflegedienst im Bad versorgt werden können. Kosten 7999 Euro.

    Unsere Ärzte, Alltagshelfer, Pflegedienst ect. befinden sich alle im Umkreis.

    Aber auch körperlich ! Weder meine Mutter noch ich sind in der Lage Kartons zu Packen, Möbel ab und Aufzubauen geschweige denn einen LKW zu beladen und die Sachen vom A nach B zu bringen. :rolleyes: <X

    Wenn ich alle Kosten zusammen rechne, also Umzug, Kaution, Renovierung alte und neue Wohnung evtl. Makler wegen Wohnungsnot etc.. kommen wir vorneweg auf gute 8000 - 10000 Euro pro Person.


    Wenn ich das gegenrechne, auf 192 Euro Ersparnis pro Monat ,wären das gute 9 Jahre um die Umzugskosten rauszuhaben.


    Die Angaben im Internet sind sehr schwammig was, wem bei welchen Beeinträchtigungen zustehen. Der einer geht von der Miete aus der andere von den Qm der Wohnung.

    Wenn ich es richtig gelesen habe stehen uns beiden pro Person 15 Qm mehr zu, wegen den Gehhilfen und auch Toilettenstuhl, die wir benötigen. Bei anerkannten 60 Qm + 30 Qm macht 90 Qm.

    Sind 6 Qm wirklich ein Grund um umziehen zu müssen?


    Das macht mich gerade Kirre diese Ungewissheit. <X <X <X


    Evtl. hat ja jemand gleiche Erfahrungen und kann mir Helfen. Denn wenn ich das nicht geregelt bekomme sitzen in einem Jahr meine Mutter und ich auf der Straße ;(


    Eine Sache wollte ich noch erwähnen. Durch meine Erkrankung muss ich Insolvenz anmelden. Hier ist ja ganz klar das ich keine neuen Schulden machen darf. Sonnst ist die Insolvenz schneller vorbei wie sie begonnen hat.

    Ist ein Darlehensvertrag mit der Stadt für evtl. Umzugskosten ect. nicht neue Schulden? Denn meine Insolvenz möchte ich nicht verlieren! ;(