Beiträge von Komi

    Ich würde es evtl. trotzdem probieren beim Sozialgericht. Bringt Rechtssicherheit. Oder wo kann man die Regelung zur Übernahme von Nebenkostennachzahlungen nachlesen? Ist drohende Wohnungslosigkeit der einzige Grund, warum Nachzahlungen vor Antragstellung übernommen werden?


    Desweiteren habe ich gelesen, dass man beim Jobcenter zinsfreie Darlehen für einmalige notwendige Ausgaben beantragen kann. Stimmt das?


    Off topic: Hast du die Nebenkostenabrechnung schon überprüft bzw. überprüfen lassen? Wenn du Zweifel hast, wäre ein Gang zum Mieterschutzbund angeraten. Und Verbrauchswerte abgleichen.

    Inwiefern ist die Art des Rechtsstreits in dem Fall relevant? Sofern ein Schreiben des Anwalts vorliegt über den zu Unrecht erstatteten Betrag und ein entsprechender Rückzahlungsnachweis vorliegt, würde ich beides beim Jobcenter als Nachweis einreichen, dem Bescheid widersprechen und eine Korrektur anfordern.


    Es verhielte sich ja ähnlich, wenn ich nach einer Teilretoure einer Bestellung versehentlich den gesamten Kaufbetrag zurückerhalte, das Jobcenter das als Einkommen anrechnet und hinterher der Shop sein Geld zurecht zurückverlangt. Das ist kein Einkommen, sondern a) ursprünglich mein Geld ("Vermögen"), das b) vollständig zurück ging, weil Rechnungsirrtum.


    Hast du die 700 € vorher bereits an den Anwalt gezahlt? Du schreibst "erstattet". Das liest sich so, als ob der Anwalt dir einen Teil der bereits von dir gezahlten Anwaltskosten zurückgezahlt hat. Sollte dem so sein, dürfte das nach meinem Verständnis gar nicht als Einkommen angerechnet werden, außer das Jobcenter hätte dir vorher die Anwaltskosten bezuschusst.


    Wenn es allerdings ein für dich bestimmter Betrag der Gegenseite ist, die dein Anwalt dir als Mittelsperson auszahlt, dann ist es Einkommen, weil es zusätzliches Geld ist, das du vorher nicht besaßt.


    An alle: gesetzt des Falles die 700 Euro sind tatsächlich eine Kostenerstattung und hätten nicht zurückgezalt werden müssen:


    - Macht es einen Unterschied, ob die Kosten vor oder während des Bürgergeldbezugs entstanden sind?


    - Muss eine Rückzahlung zwingend als Einmalzahlung und damit Einkommen gewertet werden? Nach meinem Rechtsverständnis würden Rückzahlungen von Geldbeträgen eher unter Vermögen fallen. Es sind Schulden, die man bezahlt hat und die man zurückbekommt. Geld das einem also bereits gehörte. Einkommen ist m.E. reiner Zufluss.


    - Wo kann man das nachlesen?

    APROPHIS: Und, wie ist es ausgegangen? Hast du einen Eilantrag gestellt?


    Wenn du noch nicht weitergekommen bist und Zeit hast zu warten, würde ich ein Schreiben für das Jobcenter aufsetzen, in dem du nachvollziehbar begründest, warum zwischen euch keine Bedarfsgemeinschaft besteht und der Vermutung ausdrücklich widersprichst. Auf das schlechte Verhältnis zu deinem Vater hinweisen, darlegen, ob und in welchem Umfang euer Haushalt wirtschaftlich getrennt läuft usw.. Ist zwar unangenehm so höchstpersönliche Dinge preiszugeben, aber ich denke, das wäre bei Gericht letztlich nicht anders. Auf das Schreiben kannst du dich bei Gericht im Zweifel auch berufen. Oder hast du schon schriftliche Korrespondenz mit dem Jobcenter darüber? Dann hilft vielleicht wirklich nur der Weg übers Gericht. Traurig, dass das immer noch so ist.


    Wenn ihr nur eine Haushaltsgemeinschaft, aber keine Bedarfsgemeinschaft seid, muss dein Vater überhaupt keine Unterlagen einreichen, außer als dein Vermieter ggf. die Mietbescheinigung ausfüllen. Ich würde in einer WG dem Jobcenter auch nicht meine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen - und anrechnen lassen - nur weil ein Mitbewohner Bürgergeld beantragt.

    Hallo zusammen,


    in folgendem Artikel habe ich gelesen, dass alle Menschen sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen können, auch wenn sie kein Bürgergeld, sondern z.B. Wohngeld beziehen:

    Rundfunkbeitrag (GEZ): Befreiung auch ohne Bürgergeld Bezug
    Wer Bürgergeld bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag (auch als Rundfunkgebühren oder GEZ Beitrag bezeichnet) befreien lassen. Doch auch, wer kein Bürgergeld…
    www.buerger-geld.org


    Nun ist es ja so, dass...


    a) Wohngeld allein bisher keinen Befreiungstatbestand ist, obwohl Wohngeld auch nur dann bewilligt wird, wenn das Einkommen nicht zur Deckung der Unterkunftskosten ausreicht. Über die Absurdität dieser Regelung braucht man sicher nicht streiten.


    b) Wohngeld und Bürgergeld sich gegenseitig ausschließende Leistungen sind, d.h. wer Wohngeld bezieht kann kein Bürgergeld beziehen und umgekehrt.


    c) Wohngeld eine vorrangige Leistung ist, d.h. wenn der Bürgergeldanspruch gleich oder niedriger dem Wohngeldanspruch ist, kann kein Bürgergeld bezogen werden, obwohl die Höhe des Erwerbseinkommens so gering ist, dass theoretisch ein Bürgergeldanspruch vorliegt.


    d) Wohngeld nur zur Deckung der Kosten der Unterkunft eingesetzt werden darf.


    e) man zwecks Prüfung einer Befreiungsvoraussetzung trotz Wohngeld einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen muss. Richtig?


    Insofern wäre der Satz im Artikel "Folgende Personen können nach der bisherigen Rechtslage die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen ... Bezieher von Wohngeld" sachlich so nicht richtig bzw. stark verkürzt. Meiner Erfahrung nach lehnt die GEZ jeden Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht mittels eines Wohngeldbescheids kategorisch ab. Das schreibt die GEZ auch auf ihrer Webseite.


    Angenommen man stellt nun einen Antrag auf Bürgergeld zur Überprüfung der Befreiungsvoraussetzung, darf das Jobcenter...


    - das Wohngeld voll als sonstiges zu berücksichtigendes Einkommen anrechnen, auch wenn bei Bürgergeldbezug das Wohngeld gestrichen würde?


    - einen Anspuch auf Bürgergeld und damit die Befreiungsvoraussetzung nur wegen der Höhe des vorliegenden Wohngeldes verneinen, obwohl ohne das Wohngeldes zweifelsfrei ein Anspruch auf Bürgergeld vorläge?


    Und allgemein:


    Darf Wohngeld zur Zahlung der Rundfunkbeiträge verwendet werden bzw. ist dies zulässig? Meines Wissens dient Wohngeld ausschließlich der Bezuschussung der Wohnkosten (Miete + Heizkosten), wozu Rundfunkbeiträge nicht zählen.


    Nach meinem Verständnis wäre es so, dass Wohngeld nicht als Einkommen auf den Bürgergeldanspruch angerechnet werden darf, da beides sich gegenseitig ausschließende Leistungen sind, das Wohngeld daher nicht mal hypothetisch ergänzend zum Bürgergeld bezogen werden könnte und in der Berechnungstabelle zum berücksichtigenden Einkommen eigentlich nichts verloren hat. Daher dürfte m.E. nur Einkommen ohne Wohngeld zur Berechnung des Bürgergeldanspruchs herangezogen werden und erst danach die Höhe des Bürgergeldes der Höhe des Wohngelds gegenübergestellt werden, um zu ermitteln, welche Leistung vorrangig gilt. Liege ich damit komplett falsch?


    Danke schon mal für eure Hilfe und bitte mit Begründung und am besten Quelle korrigieren, wenn ihr irgendwo einen Irrtum entdeckt.


    Viele Grüße