Beiträge von GeWi

    Normalerweise kenne ich ja den Vorgang was den ÄD betrifft, das letzte Mal habe ich den Fragebogen per Post bekommen und dieser ging dann mit den Unterlagen direkt an den ÄD, allerdings noch zu ALG 1 Zeiten. Und selbst wenn es diesmal auch so wär, würde ich ja den Fragebogen nicht in Anwesenheit der SB ausfüllen sondern ebenfalls mit nach Hause nehmen. Somit besteht an sich gar kein Anlass den Entlassbericht mitnehmen zu müssen, außer wie vermutet die SB möchte den haben.


    Die Frage ist ja, DARF ich das verweigern oder muß ich sogar oder steht wieder irgendwo im Paragraphenjungel das JC SB vom Datenschutz, ärztlichen Schweigepflichten, etc, ausgenommen sind und es zu meinen Mitwirkungspflichten zählt. Der SB bei der BA zuvor war jedenfalls sehr darauf verpicht, aus solchen Dingen raus zu sein. Ich hoffe mal beim JC ist das nicht anders.

    Es hat ein telefonisches Vorgespräch stattgefunden, in dem ich eben diese Entlassung aus der Klinik mitgeteilt habe und mit der Bitte um ein Beratungsgespräch, um eben die weitere Vorgehensweise, Maßnahmen, LTA, etc zu besprechen, der Kooperationsplan hört bei eben dieser medizinischen Behandlung auf, sprich einfach zu besprechen wie es jetzt weitergeht. Auch mit dem Hinweis, das ich vom Hausarzt noch eine Folge AU Meldung bis 13.03. habe. Schriftlich eingereicht habe ich die AU und die Aufenthaltsbescheinigung aus der Klinik. Von einer eventuellen Einbindung des ÄD war da keine Rede.

    Was ich tatsächlich jetzt bekommen habe ist eine Einladung mit Termin am 05.03. (innerhalb meiner AU Zeit) mit Rechtsfolgenbelehrung und 10% Drohung.

    Und eben der "Bitte" den Entlassbericht mitzubringen. Daher gehe ich davon aus, das dieser nicht für den ÄD gedacht ist sondern für den SB selbst. Was leider etwas nervig ist, ich hatte bis Januar immer ein und die selbe SB, welche von Anfang an immer über jeden meiner Schritte und den Kooperationsplan Bescheid wußte, jetzt plötzlich habe ich einen anderen, neuen SB, daher kann ich dass sehr schwer einschätzen, die alte Sachbearbeiterin würde diesen Bericht jedenfalls nicht haben wollen.

    Hallo zusammen,


    kurze Vorgeschichte, nach Burnout Anfang 2022 erst ALG 1, dann Krankengeld (beendet durch KK da ihr die Suche auf Therapieplatz zu lange dauerte), resultierend daraus wieder ALG1, aber von der BA wieder nach Hause geschickt mit Gutachten des ärztlichen Dienstes mit der Empfehlung, zuerst medizinische, stationäre Behandlung vor LTA Maßnahmen und Wechsel zu leidensgerechter Tätigkeit. Erneute Suche nach Therapieplatz diesmal mit Erfolg, aber gleichzeitig noch vor diesem Zeitraum ins Bürgergeld gerutscht, da ALG 1 Anspruch ausgelaufen.


    Jetzt, nach Beendigung meiner mehrwöchigen, teilstationären Behandlung in einem Krankenhaus für Psychotherapie (aus Eigeninitiative, unabhängig vom JC, siehe oben), Diagnostik schwere Depression, möchte die Sachbearbeiterin, dass ich bei meinem nächsten Termin (Eigeninitiative) den "Entlassbericht der Reha" vorlege.


    Mal abgesehen davon das es keine REHA war sondern eine akutmedizinische Behandlung im Krankenhaus mit Kostenträger KK, stehen in diesem Entlassbericht äußerst sensible und private Dinge zur Symptomatik und medizinischen Diagnostik der Depression, vor allem aus der Vergangenheit wie zB familiäre Dinge und auch Personen, die aus meiner Sicht NIEMANDEN etwas angehen außer mich und meinen Psychotherapeuten. Vor allem ist in diesem Bericht kein Wort über berufliche Eignung oder sonstiges vermerkt, da es eben ein medizinischer Bericht ist. Einzig die Info, das ich arbeitsfähig entlassen worden bin ist wohl von Relevanz.


    Und gerade weil es eben ein klinischer Entlassbericht ist, gibt es keinen Teil 1 oder 2, oder A und B wie zB bei einer Reha.


    Darf ich die Abgabe an den SB verweigern mit gleichzeitigem Hinweis, das es für mich kein Problem darstellen würde, dieses dem ärztlichen Dienst (es gibt ja schon eine Empfehlung aus der Zeit mit ALG 1) zur Verfügung zu stellen ?


    G.

    Na aber wenn Du grundsätzlich erwerbsfähig bist, ist es doch die Aufgabe der SB dich in eine geeignete Tätigkeit zu vermitteln. Wie soll sie dies tun, wenn sie nicht weiß, was du kannst, was mit dir ist. Wenn Du möglicherweise aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten kannst, muss sie das doch auch wissen?! Was hat das mit fehlender Empathie zu tun? Grundsätzlich muss sie den Sachverhalt neutral und objektiv beurteilen, was du logischerweise als Betroffene nicht kannst. Versuch es doch mal auf ihrer Sicht zu sehen. Wie soll sie ihren Job machen, ohne Infos?

    Um mal eine Lanze zu brechen, kommt auch ganz auf die Vorgeschichte an. Es kann tatsächlich ein Teufelskreis sein, nur mal so für Außenstehende:


    Als Beispiel, Depression/BurnOut. Jobverlust -> ALG I. Im guten Glauben, es reicht sich neu zu orientieren, Bewerbungscoaching und evtl. berufspsychologischer Dienst zwecks Eignungsfeststellung für Umschulung etc. Alles noch ohne Krankschreibung. Dieser stellt dann fest (der Psychater vom BPS, wenn er gut ist) das du tiefergreifende Schwierigkeiten hast und empfiehlt weitere Maßnahmen wie Psychosomatik oder ambulante Behandlung. Es folgt Krankschreibung beim Hausarzt, Diagnose Depression unbekannter Art. Dieser möchte sich aber nicht festlegen sondern überweißt dich an einen Facharzt. Dazu bekommst du eine Liste vom Hausarzt mit Adressen von Psychiatern, Psychotherapeuten und er gibt dir den Tipp dich beim Terminservice der kassenärtzlichen Vereinigung anzumelden. Und jetzt gehts los. Du bekommst, egal wie sehr du dich anstrengst, keine Termine oder in Monaten, oder es ist nur Erstgespräch möglich aber keine weiterführende Behandlung, oder es ist Neupatientenannahmestopp. Oder du wartest 2 Monate auf einen Termin und im Erstgespräch wird festgestellt, die falsche (geografische) Zuständigkeit, und, und, und. Zwischenzeitlich nach 6 Wochen wechselst du natürlich von ALG 1 ins Krankengeld. Irgendwann sagt die KK, nee, das dauert uns alles zu lange und du fliegst raus aus dem Krankengeld und bist wieder im ALG 1. Die Arbeitsagentur erstellt dann eine sozialmedizinische, gutachterliche Stellungnahme mit dem Ergebnis das eine medizinische Maßnahme, als Beispiel psychosomatische Reha noch vor LTA Maßnahmen oder Arbeitsvermittlung durchgeführt werden muß. Mit dem Ergebnis, das dich dein Arbeitsvermittler wieder wegschickt und das Spiel von vorne losgeht. Da du immer noch keinen fachärztlichen Termin hast, aus o.g. Gründen, selbst die PIA (Psychologische Institutsambulanz) keine Neupatienten aufnimmt läuft irgendwann ALG 1 aus und man landet bei ALG II. Ergänzend zu erwähnen das in der Regel auch die psychosomatische Reha von der RV abgelehnt wird ohne entsprechende Diagnose.

    Und jetzt steht man vor der SB vom Jobcenter und hat aber, auf Grund das man ja nie eine wirkliche fachärztliche Diagnose bekommen hat das Problem, dieser zu erklären was man hat, wenn man es selbst nicht weiß. Der Patient selbst kann nicht wissen was er hat und welche Maßnahme, Reha, stationäre Aufnahme, Tagesklinik, Ambulanz (meistens sowieso nicht im zeitlichen Rahmen verfügbar) er durchführen soll ohne ärztliche Weisung. Der Arzt macht die Diagnose, nicht der Patient. Es ist daher immer die Frage, ob man etwas nicht erzählen möchte, oder nicht erzählen(erklären) kann. Dazu kommt, das man keine Nachweise hat, man muß hoffen das einem geglaubt wird, was meiner Erfahrung nach eher selten vorkommt, da man sich ständig erklären muß, unabhängig bei welcher Behörde. Andererseits steht natürlich die Frage wie der/die SB in diesem Fall seinen Job erledigen soll, theoretisch gibt es (noch) keinen Grund den BG Empfänger nicht einfach in die nächstmögliche Arbeit zu vermitteln, was diesen natürlich unter Druck setzt und tatsächlich alles andere als hilfreich ist, es nützt nichts wenn der Empfänger eine Arbeit jeder Art annehmen muß und in 4 Wochen wieder zusammenklappt.


    In meinem Beispiel, glücklicherweise habe ich den Teil B der sozialmedizinischen, gutachterlichen Stellungnahme der Arbeitsagentur in dieser die meisten Vorgaben/Einschränkungen "arbeitgebergerecht" aufgeführt sind, ohne diese hätte ich vermutlich auch ernsthafte Schwierigkeiten, dies alles der/dem SB glaubhaft zu vermitteln (tatsächlich hoffe ich dass dies reicht), da auch ich noch keine eigentliche Diagnose, sprich den Grund der Depression und den weiteren Behandlungsprozess kenne. Sprich, genauso wie ich das alles hier schreibe (mal angenommen ohne die Stellungnahme) würde ich es auch 1:1 dem/der SB genauso sagen. Ob das reichen würde kann denk ich jeder für sich selbst entscheiden. Mein nächstmöglicher Facharzttermin ist im Oktober, vorher also keine Diagnose. Mein Termin beim JC zur Besprechung der aktuellen beruflichen Situation ist im September, ich bin gespannt.


    Gruß

    BG sowieso nicht. Und da die Mutter wohl ins Pflegeheim kommt, auch keine HG mehr. Bereits in der Vergangenheit dürfte das, Verlangen nach den Anlagen VM und EK für die Mutter falsch gewesen sein. Zwar griff damals die Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II, aber die Unterlagen dazu sind eigentlich nicht die genannten Anlagen.


    Bei dem Einkommen der Mutter dürfte aber nie was angerechnet worden sein, oder?


    Ansonsten teile schriftlich mit, dass momentan keine Haushaltsgemeinschaft vorliegt und wahrscheinlich auch nie wieder vorliegen wird und dass es daher keine Rechtsgrundlage für die Forderung der Offenlegung des Einkommens und Vermögens deiner Mutter gibt.

    Erstmal vielen Dank für die Antwort. Es geht aus meinem, zugegeben vielen Text vielleicht nicht ganz hervor, aber das ist quasi mein Erstantrag auf Bürgergeld, daher gab es in der Vergangenheit noch keinen Kontakt mit den Ämtern außer mein Bezug von ALG I der jedoch nichts mit meiner Mutter oder dergleichen zu tun hatte, ihr Antrag auf Hilfe zur Pflege nach SGB XII folgt erst noch. Davor war niemand von uns auf Unterstützung angewiesen, bis jetzt, also auch kein Hartz4 oder dergleichen. Diese Anlagen möchte das Jobcenter jetzt erstmalig haben, siehe angehängtes Foto.

    Soll ich diese dann einfach gar nicht zusammen mit dem Hauptantrag einreichen oder mitsenden und leer lassen und warten ? Bekomme ich da VOR der Bewilligung oder Ablehnung noch einen Gesprächstermin wo ich die Zusammenhänge noch einmal besser erläutern kann ?

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    Gruß Georg

    Dies habe ich auch der Sachbearbeiterin so geschildert, diese sieht aber bei uns nach wie vor eine Haushaltsgemeinschaft und fordert mich auf zusammen mit dem Hauptantrag 2x die Anlage EK und auch 2x die Anlage VM, also immer jeweils für mich und meine Mutter inkl aller Kontoauszüge etc vorzulegen. Auf den Hinweis, dass es mir seit Bestellung als Betreuer rechtlich ja gar nicht erlaubt ist, auf das Einkommen und Vermögen meiner Mutter zum Eigenbedarf, also um zum Beispiel für mich selbst einzukaufen, zuzugreifen, wußte sie keine Antwort. Genauso wenig kann sich meine Mutter ja zu dem Thema äußern und auch die Anlagen nicht unterschreiben.

    Ergänzung, da ich den Beitrag nicht editieren kann: Natürlich zu 2x Anlage EK und 2x Anlage VM auch die Anlage HG

    Hallo zusammen,


    kurze Vorgeschichte, leider musste ich am eigenen Leib erfahren wie schnell es gehen kann, dass man aus gesundheitlichen Gründen aus einem normalen (nicht hilfsbedürftigen) Alltag über Kündigung, ALG I, Krankengeld, wieder ALG 1(läuft jetzt aus) beim BG endet. Aus diesem Grund habe ich mich persönlich beim Jobcenter vorgestellt und Bedarf angemeldet.


    Aber zum eigentlichen Thema, folgende Sachlage:


    Seit 2019 bewohne ich (48) zusammen mit meiner Mutter (Rentnerin, 76, 1080€ netto) ein Einfamilienhaus, Eigenheim (50% Anteil Mutter, 50% getrennt lebender Ehemann), 2 Stockwerke, Wohnbereich getrennt, EG meine Mutter, OG ich, aber gemeinsame Küche. Der Grund ist da meine Mutter seit 2019 Pflegegrad 2 besitzt und ich die eingetragene Pflegeperson bin, erstens um in der Nähe zu sein und zweitens um sie im Alltag zu unterstützen. Daher wohne ich dort auch mietfrei, Nebenkosten werden für das gesamte Haus vom getrennt lebenden Ehemann ( meinem Vater) übernommen.

    Soweit so gut, bisher war es so, es wurde wie in einer Familie üblich nur teilweise getrennt gewirtschaftet, das Zeitungsabo zB lief auf mich, Lebensmittel gemeinsam, usw damit im Prinzip meine Mutter mit ihrer Rente machen konnte was sie wollte und aus finanziellen Dingen rausgehalten wurde.


    Allerdings hat sich das am 30.05. schlagartig geändert, im wahrsten Sinne, nachdem meine Mutter einen schweren Schlaganfall erlitten hat und sich seitdem im Krankenhaus auf Frühreha befindet.

    Im Moment sieht die Situation so aus, das meine Mutter die nächste Rehaphase C auf Grund der Schwere nicht durchläuft sondern direkt ins Pflegeheim kommt, vermutlich in 2-3 Wochen, eine Pflege zuhause ist auf Grund des hohen Aufwandes nicht möglich.

    Des Weiteren kommt dazu, dass ich, da meine Mutter nicht mehr willensfähig ist nach Verlust der Sprache, vom Betreuungsgericht als Betreuer für meine Mutter bestimmt wurde.


    Dies habe ich auch der Sachbearbeiterin so geschildert, diese sieht aber bei uns nach wie vor eine Haushaltsgemeinschaft und fordert mich auf zusammen mit dem Hauptantrag 2x die Anlage EK und auch 2x die Anlage VM, also immer jeweils für mich und meine Mutter inkl aller Kontoauszüge etc vorzulegen. Auf den Hinweis, dass es mir seit Bestellung als Betreuer rechtlich ja gar nicht erlaubt ist, auf das Einkommen und Vermögen meiner Mutter zum Eigenbedarf, also um zum Beispiel für mich selbst einzukaufen, zuzugreifen, wußte sie keine Antwort. Genauso wenig kann sich meine Mutter ja zu dem Thema äußern und auch die Anlagen nicht unterschreiben.


    Verschärfend kommt ja dazu, das ich als Betreuer für meine Mutter Hilfe zur Pflege nach SGB XII beantragen muss, da ihre Rente und ihr Vermögen (ohne Eigenheim) nicht für die Kosten eines Pflegeheimes reicht und ich da jetzt schon einen Interessenskonflikt sehe zwischen meinem SGB II und ihrem SGB XII.


    Ergänzend dazu muss ich noch sagen, der Wohnbereich meiner Mutter wird nicht angetastet, das heißt niemand kann im Moment vorhersagen, ob sie zum Beispiel nach einem halben Jahr oder Jahr sich doch soweit erholt hat oder ich entsprechend ausgebildet oder geschult bin und die Wohnung umgebaut wurde dass sie doch zuhause gepflegt werden kann.


    Wie schätzt ihr die Sachlage ein, HG, WG, einzelne oder jeweils eigenständige Bedarfsgemeinschaft ? Ich bin völlig überfragt aber möchte auch nichts falsch machen und vor allem nichts machen was sich nachteilig auf mich, aber auch auf meine Mutter auswirken könnte.


    Gruß Georg