Beiträge von oesi91

    Hallo zusammen,


    ab dem 01.09.23(ehemaliger Student) beziehe ich Bürgergeld:

    Ich werde voraussichtlich Ende Oktober/Anfang November eine Rückzahlung meiner Stromkosten aufgrund zu hoch angegeben Verbrauches erhalten. Selbstverständlich werde ich dies umgehend dem JC mitteilen. Soll ich dies dem JC mitteilen, sobald mir die Bestätigung+Rückzahlungssumme über den Versorger (Anschreiben weiterleiten) mitgeteilt wurde oder ist erst der Eingang auf dem Konto zwecks Mitteilung relevant?

    Ich vermute, dass die Anrechnung auf den Bürgergeld Anspruch 1-1 vorgenommen wird ? Das bei einer beispielhaften Auszahlung von 100€, diese auch im gesamten mit dem Bürgergeld verrechnet werden?


    Lieben Dank und euch ein angenehmes Restwochenende!


    Gruß

    Dass das JC nicht wissen kann, dass da 0,00 Euro drauf sind?

    Wahrscheinlich sollte ich mir tunlichst den Vergleich zwischen den Ämtern/Behörden angewöhnen, bzw. nicht weiter hinterfragen. :D .

    Ich hab bereits am Wochenende entsprechendes PayPal Konto über das Online Konto mit Kontoauszügen =3Monate bis Datum der Antragstellung nachgereicht.


    Lieben Dank für die Unterstützung!

    Alles klar.

    Ich würde hier entsprechend übereinstimmend zu den restlichen Kontoauszügen des Antrags vom 03.08.2023 auch diesen Zeitraum nehmen zwecks PayPal Kontoauszuges (01.05.23-03.08.23). Ich denke, dass ist i.O?

    Ich muss dennoch zugeben, dass Ichs rein subjektiv äußerst verwirrend finde: Ich impliziere die Anlage Vermögen und auch die hier zu machen den Angaben als solche, dass man hier lediglich die Konten aufweisen muss, welche auch entsprechendes Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung aufweisen. Aus diesem Grunde habe ich hier nichts weiter angegeben: Da für mich die Angabe eines Kontos mit "0,00€"" sinnbefreit ist, oder übersehe ich hier etwas?


    PS: Bei Bafög (Ich war vor dem Bezug Student) wird es auch so gehandelt. Da man hier lediglich angeben muss, dass man unter der Einkommens/Vermögens Grenze zum Zeitpunkt der Antragstellung liegt, da diese sich die Informationen durch eine Kontenabfrage o.ä. einholen.

    Deshalb hat mich das ziemlich verwirrt.

    Grüße

    Hallo zusammen,


    ich habe am 03.08.23 einen Antrag auf Bürgergeld eingereicht,- mit Wirkung ab dem 01.09.2023: Nun bin ich durch "Zufall" darüber gestolpert, dass ich in der Anlage Vermögen mein PayPal Konto hätte angeben sollen.(Erstantrag, noch nie Hartz4/Bürgergeld vorher bezogen). Da das PayPal Konto weder 3 Monate zuvor, noch zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Guthaben aufwies, habe ich dieses auch nicht angegeben, da ich schlichtweg der Auffassung war, wenn kein Vermögen auf diesem Konto vorhanden ist, dann muss ich's auch nicht angeben (Ich hätte es wahrscheinlich mit 0,00€?. angeben müssen: Dies war auch nicht eindeutig für mich auf dem Online Formular ersichtlich)

    Soll ich diese Angaben nun noch nachreichen, um etwaige Konsequenzen zu vermeiden?

    Klar. Mach ich.


    In erster Linie: Möchte ich kein Ärger mit dem JC und weiß durch den Bafög Bezug, durch aus, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und möchte deshalb bereits präventiv etwaige Komplikationen direkt ausschließen und in diesem Kontext natürlich wissen, was dies finanziell für mich bedeutet.


    Danke dir auf jeden Fall!

    Ups. Die zitierfunktion glatt vergessen. Sorry! O.g. Frage ging natürlich an dich 😁

    Ich habe tatsächlich noch eine Frage und hoffe, du kannst Sie mir beantworten, da ich auch unter Google keinen ähblichen Sachverhalt habe finden können:

    Wie verläuft das mit der Verrechnung bei Einkommen und dem dir genannten Zuflussprinzip?


    Angenommen:


    Ich erhalte eine monatliches Bürgergeld von insgesamt 1000€ (hiervon 500€ für die Wohnung Gesamtmiete Monat, falls relevant) und erhalte in Monat August die 4000€ Sterbegeld, welches folglich als Einkommen angerechnet wird.


    Wie spezifisch wird diese Einkommens Verrechnung durchgeführt bei einer Einmalzahlung in dieser Größenordnung?

    Welche der folgenden Szenarien trifft hier ein zu?:


    1. Es wird mit dem kompletten Burgergeld Satz im Monat August verrechnet und es kommt zu einer Nachzahlung der oben genannten fiktiven 1000€


    2. Es wird nicht nur der Monat August mit dem Einkommen verrechnet, sondern auch die darauffolgenden Monate, bis die "4000€" komplett mit dem Bürgergeld verrechnet sind?


    Lieben Dank nochmal und entschuldige diese fülle an Frage

    Meldest dich dann mal was bei der Sache rauskommt. Bitte

    Klar. Mach ich.


    In erster Linie: Möchte ich kein Ärger mit dem JC und weiß durch den Bafög Bezug, durch aus, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und möchte deshalb bereits präventiv etwaige Komplikationen direkt ausschließen und in diesem Kontext natürlich wissen, was dies finanziell für mich bedeutet.


    Danke dir auf jeden Fall!

    Alles klar. Ich werde auf die Bestätigung besagten Trägers warten und die Umstände dann umgehend dem JC mitteilen. Bisher habe ich besagten Sachverhalt noch nicht schriftlich, sondern in sämtlichen Schreiben und auch deren AGB's sind bereits genannte "Erben" aufgeführt: Aus diesem Grund scheint es mir derzeit noch nicht sinnvoll, dem JC dies mitzuteilen. Da ich den Umstand nicht Nachweisen kann und dies vermutlich zur Verwirrung führen dürfte.

    Alles klar.


    Ich hatte innerhalb des Forums vor einigen Stunden einen Beitrag entdeckt, (finde ich gerade akut nicht wieder) :

    Bei diesem ging es um Fragen zu der Veränderung bezüglich der Erbanrechnung innerhalb des Bürgergeldes ab dem 01.07.23 : Innerhalb diesen Beitrags fragte jemand, ob er denn die Auszahlung hinaus zögern könnte, nach dem 01.07.23, um eine Anrechnung als Vermögen zu erwirken, aber dort teilte man ihm mit, dass dies rückwirkend auf den Todestag berechnet wird und somit als Einkommen angerechnet wird.

    Bei mir nun wiederum, da der Todestag außerhalb meines Bürgergeld Antrages ist,

    als Einkommen.


    Uii. Ist das alles verwirrend.

    Die Beerdigungskosten habe ich zwar damals aus dem Geld der Lebensversicherung gezahlt aber dieses Sterbegeld bezieht sich auf die Beerdigungskosten.

    Dem BAföG Amt teile ich diesen Umstand zwar auch mit, obwohl es unschädlich ist, da es hier als vermögen rückwirkend (Auf den Todestag ) angerechnet wird und ich auch mit dieser Summe entsprechenden Vermögensgreibetrag innerhalb des Bafög.Satzes nicht erreiche.

    Sollte das Jobcenter dies ebenfalls als Vermögen anrechnen, wäre dies für mich ebenfalls unschädlich. Wäre die Auszahlung nur früher erfolgt, dann dürfte die Sachlage wohl eindeutig sein...


    Vielleicht weiß hier noch jemand etwas.


    PS: Die Auszahlung beantrage ich erst, nach schriftlicher Bestätigung über besagte Aussage, dass sich Erben hierbei auf die gesetzliche Erbreihenfolge bezieht und demnach würde ich es auch erst dann dem Jobcenter mitteilen?

    Bei dem Sterbegeld handelt es sich ursprünglich um eine betriebliche Altersvorsorge und hieraus bestehen noch offene Ansprüche aus jener Sterbegeldleistung.

    Ich find's ebenfalls "merkwürdig" : Ich habe seinerzeit das synonym "Erben" ebenfalls als solches gedeutet aber die nun nach mir folgenden Erben, welche die Erbschaft bereits angenommen haben, bzw. dessen Nachlasspfleger diese erst auf diesen Umstand hingewiesen, hat da der Versicheurngsträger dem Nachlasspfleger eben jenes (telefonisch) mitgeteilt hat:

    Und zwar, dass sich Erben hierbei auf die gesetzliche Erbreihenfolge bezieht, dies wird mir nun auf Nachfrage hin auch zeitnah schriftlich von denen bestätigt: Aus diesem Grund ist es zwar unabhängig der Erbmasse aber ich weiß nicht, wie sich dieser Umstand nun mit dem Bürgergeld verhält.

    Vielleicht um das ganze noch etwas greifbarer zu gestalten:


    Die erste Instanz besagter betrieblicher Altersvorsorge bezieht sich hierbei auf eine Hinterbliebendenrente, allerdings wären für diese lediglich kindergeldberechtigte Kinder oder der Ehepartner Anspruchsberechtigt.


    Mein Vater jedoch war ledig und ich bin nicht weiter Kindergeldberechtigt und damit wäre die zweite Instanz, die hier genannten 4.000€ der Sterbegeldleistung, auf die haben die Erben Anspruch.

    Erben bezieht sich hierbei nach mündlicher Definition auf die "gesetzliche Erbreihenfolge": Wodurch wiederum ich als Sohn folgerichtig anspruchsberechtigt bin


    Sehr verwirrend alles

    Hallo,

    Also die Lebensversicherung seinerzeit ist nicht relevant, zum einen weil es zeitlich nicht zum Bürgergeldantrag von dir passt, und zum anderen weil die Auszahlung einer Lebensversichtung nicht mit der Erbschaft zu tun hat, also es zählt nicht zum Nachlass.


    Mit der Sterbegeldleistung kann ich leider noch nichts anfangen. Ist das ein Sparvertrag oder auch eine Versicherung?

    Ich finde es etwas seltsam dass man sich dort auf die Erbfolge bezieht, während du dich ja aus der "Erbreihenfolge" durch Ausschlagen heraus genommen hast.


    Bei dem Sterbegeld handelt es sich ursprünglich um eine betriebliche Altersvorsorge und hieraus bestehen noch offene Ansprüche aus jener Sterbegeldleistung.

    Ich find's ebenfalls "merkwürdig" : Ich habe seinerzeit das synonym "Erben" ebenfalls als solches gedeutet aber die nun nach mir folgenden Erben, welche die Erbschaft bereits angenommen haben, bzw. dessen Nachlasspfleger diese erst auf diesen Umstand hingewiesen, hat da der Versicheurngsträger dem Nachlasspfleger eben jenes (telefonisch) mitgeteilt hat:

    Und zwar, dass sich Erben hierbei auf die gesetzliche Erbreihenfolge bezieht, dies wird mir nun auf Nachfrage hin auch zeitnah schriftlich von denen bestätigt: Aus diesem Grund ist es zwar unabhängig der Erbmasse aber ich weiß nicht, wie sich dieser Umstand nun mit dem Bürgergeld verhält.

    Hallo,

    Wo kommt denn das Sterbegeld her? Aus einer Lebensversicherung oder woher?


    Ohne diese Aussage kann die Frage nicht beantwortet werden.

    Hallo Loneranger,


    entschuldige, dass war mir nicht bewusst.


    Zum einen habe ich seinerzeit (Ca 04/05.23) Geld einer Lebensversicherung erhalten, dies war eindeutig, da ich hier als Anspruchsberechtigter genannt war. Mit diesem habe ich sämtliche Beerdigungskosten gezahlt und noch etwa 800€ sind folglich über geblieben.

    Die hier genannten 4.000€ Beziehen sich auf eine Sterbegeldleistung. Aus deren AGB's geht hervor, dass die Auszahlung des Sterbegeldes lediglich an "Erben" erfolgen soll, zum damaligen Zeitpunkt war jedoch nicht bekannt, dass sich Erben hierbei auf die "gesetzliche Erbreihenfolge" bezieht und demnach ich Anspruchsberechtigt bin. Diese Aussage wird mir seitens des Auszahlungsträgers nun in den kommenden Tagen nochmals schriftlich bestätigt.

    Hallo zusammen,


    vorerst zum Sachverhalt:

    Ich habe mein Studium am 07.08.23 abgeschlossen und bis einschließlich 31.08.23 bezieh ich noch Bafög.

    Ab dem 01.09.23 Bürgergeld, bis eine Arbeitsstelle gefunden ist.


    Mein Vater ist am 04.03.2023 verstorben: Nun jedoch habe ich erfahren, dass ich noch Anspruch auf ein Sterbegeld in Höhe von 4.000 € habe. Das Erbe habe ich seinerzeit fristgerecht vor einem Nachlassgericht ausgeschlagen.

    Hier gab es mit Gültigkeit ab dem 01.07.23 augenscheinlich eine Änderung beim Bürgergeld, die mich etwas verwirrt:


    Zählen in meinem Kontext die 4.000€ als Einkommen oder Vermögen?

    Zwar ist mein Vater zwar am 04.03.23 verstorben, wo nach es nach den "alten" Bafög Regelungen als Einkommen gelten müsste, allerdings beziehe ich erst seitdem 01.09.23 erstmals Bürgergeld und demnach würde dies als Vermögen gelten? Oder ist dies gänzlich aufgrund der 12 monatigen Karenzzeit irrelevant?


    Ich habe bisher von dem Audzahlungsträger des Sterbegeldes lediglich die mündliche (telefonische) Zusage erhalten und um entsprechende Stellungnahme gebeten, soll ich das Jobcenter hierüber bereits berichten oder erst, sobald ich die Bestätigung des Trägers der Sterbegeldleistung habe, bzw. die Auszahlung erfolgt ist?