Beiträge von ReginaH

    Aus dem Mietvertrag geht klar klar und eindeutig hervor, wie sich die Miete zusammensetzt, Staffelmiete und Erhöhung der Energiekosten ist belegbar. Außerdem ist die Zahlung aus den Kontoauszügen ersichtlich.

    Also, wofür brauchen die noch eine Extrabescheinigung?

    Dem Wohngeldamt reicht das ja auch so!

    Vermögen ist das, was man schon hatte, bevor man Hartz4, Bürgergeld oder Grundsicherung beantragt hat!


    Alles was danach aufs Konto kommt, kann nicht zum Vermögen zugeordnet werden!

    Es gilt das Zuflussprinzip und ist somit anrechenbares Einkommen!


    Ich würde den Riester-Vertrag nicht kündigen, sondern lieber die geringe monatliche Rente nehmen. Andernfalls ist alles verloren!


    Riester-Rente war einfach ein großer Beschiss - deutlich gesagt!

    Was diskutiert Ihr denn da?

    Bei einem so geringen Wert kannst du das Auto behalten ohne Anrechnung.

    Da wird nichts passieren vom Amt. Und außerdem müssen die das ja nicht unbedingt wissen, dass du ein Auto hast 😉

    Ein Einkommensfreibetrag gilt nur für Erwerbseinkommen.


    Alles andere, was - aus welchen Gründen auch immer - auf dem Konto eingeht unterliegt dem Zuflussprinzip und muss zur Deckung des Lebensunterhalts eingesetzt werden.


    So sieht das aus mit der Gesetzgebung in diesem Sozialstaat.

    Ich bin ganz neu hier und schon sehe ich, dass man sich streitet ...😕


    Aus Erfahrung folgendes: Erwerbsminderungsrente wird meistens zunächst befristet gewährt. Wer gesundheitliche Einschränkungen hat, ist auch während dieser Zeit normalerweise in ärztlicher Behandlung.

    Von daher dürften Nachweise eigentlich kein Problem sein.


    Gutachten bei beauftragten Ärzten kann die RV selbstverständlich verlangen. Ob die unabhängigen Gutachter immer objektiv sind, sei dahingestellt 🤔.


    Wenn die Weiterbewilligung abgelehnt wird, sollte man tunlichst Widerspruch einlegen; am besten mit Hilfe eines Anwalts (Prozesskostenhilfe bei geringem Einkommen).


    Aber sobald du wieder mittellos bist, und aufgrund der Ablehnung von EM-Rente somit theoretisch erwerbsfähig, muss das Jobcenter selbstverständlich wieder bezahlen.


    Nebenbei bemerkt:

    Ich kann mir durchaus Gründe vorstellen, dass man fehlende Mitwirkung vorwirft und will das weder verurteilen noch bewerten.

    Ich fürchte aber, ohne Anwalt kommst du da kaum weiter.

    PKH bzw einen Beratungsschein für den Anwalt kann man beim Amtsgericht beantragen.

    Kann mich das Amt zwingen, eine Bescheinigung des Vermieters über Mietkosten vorzulegen?


    Ich kann und möchte mich meinem Vermieter gegenüber nicht bzgl. Sozialleistungen "outen"!


    In unserer Wohnanlage mit größtenteils vermieteten Eigentumswohnungen ist das ausdrücklich unerwünscht. Ich bin froh, dass ich diese behindertengerechte Wohnung habe und werde mich auf keinen Fall streiten!


    Vorläufig habe ich mich für Wohngeld entschieden, aber Bürgergeld bzw. Grundsicherung wäre bedeutend höher.