Ich bin ganz neu hier und schon sehe ich, dass man sich streitet ...😕
Aus Erfahrung folgendes: Erwerbsminderungsrente wird meistens zunächst befristet gewährt. Wer gesundheitliche Einschränkungen hat, ist auch während dieser Zeit normalerweise in ärztlicher Behandlung.
Von daher dürften Nachweise eigentlich kein Problem sein.
Gutachten bei beauftragten Ärzten kann die RV selbstverständlich verlangen. Ob die unabhängigen Gutachter immer objektiv sind, sei dahingestellt 🤔.
Wenn die Weiterbewilligung abgelehnt wird, sollte man tunlichst Widerspruch einlegen; am besten mit Hilfe eines Anwalts (Prozesskostenhilfe bei geringem Einkommen).
Aber sobald du wieder mittellos bist, und aufgrund der Ablehnung von EM-Rente somit theoretisch erwerbsfähig, muss das Jobcenter selbstverständlich wieder bezahlen.
Nebenbei bemerkt:
Ich kann mir durchaus Gründe vorstellen, dass man fehlende Mitwirkung vorwirft und will das weder verurteilen noch bewerten.
Ich fürchte aber, ohne Anwalt kommst du da kaum weiter.
PKH bzw einen Beratungsschein für den Anwalt kann man beim Amtsgericht beantragen.