Beiträge von FrauUPunkt

    Turtle1972, vielen Dank für die Antwort. Ein Kostensenkungsverfahren kann wohl nicht eingeleitet werden, weil die Wohnung gleich zu groß war und vom Anfang an nicht die volle Miete angerechnet wurde sondern nur die angemessene (macht das Sinn?) Jedenfalls war meine Tochter mit damals 3 minderjährigen Kindern aus England zurück gekommen und das war die einzige Wohnung damals, die sie überhaupt bekommen hatte....(3 Autos ja, aber wer 3 Kinder hat, wird nichtmal zur Besichtigung eingeladen)

    Hallo, meine Tochter mit 2 von 3 Kindern, der Jüngste ist 11, die Mittlere zieht jetzt zu ihrer großen Schwester wegen Ausbildung. Schon seit Einzug 2019 wird nicht die komplette Miete anerkannt, da es 11 qm2 zu viel sind. Jetzt will meine Tochter ihren behinderten Bruder aufnehmen, das dauert aber. Beim Auszug der Großen vor 2 Jahren wurde nicht der Bedarf erhöht sondern der Weggang aus der Bedarfsgemeinschaft meiner Tochter angerechnet und sie bekam noch weniger Geld. Nun wird das mit dem Einzug des Bruders vielleicht 2 Monate länger dauern als meine Enkelin auszieht. Wie übernimmt das Amt nun zur Überbrückung die fehlenden Wohnkosten, es ist ja schließlich noch der Kleine da?

    Zumindest in der anrechenbareren Größe der Wohnung?

    Eine entsprechende Antwort würde uns sehr helfen.