Beiträge von Kerstin1970
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Danke ,gibt es dazu einen Gesetzestext oder ähnliches
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Hallo,mein Sohn ,25 ,bekam seit 26.7.23 Bürgergeld und sollte auf Grund mehrerer Gutachten Erwerbsminderungsrente beantragen.Der Bescheid ist gekommen und er ist von Geburt an dauerhaft erwerbsgemindert, Rente bekommt er nicht da Zeiten fehlen.Er bekommt jetzt rückwirkend Leistungen Sgb 12und das Jobcenter hat Erstattungsanspruch gemeldet.Der Leistungsanspruch Sgb12 ist weniger als das was er an Bürgergeld bekommen hat.Meine Frage ist wer die Differenz bezahlen muss.Danke
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sorry,bekomme ich für Unterhaltsleistungen
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Er wohnt noch bei uns im Haushalt und das Kindergeld bekommt er aufgrund der Behinderung,würde er Leistungen nach Sgb Xll bekommen würde man auch der Abzweigung widersprechen können.Nach Bfh Urteil VR48/11.
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Hallo,mein Sohn ist 25 und schwerbeschädigt 50%.Seit er 25 ist bekommt er Bürgergeld und ist eine eigene Bedarfsgemeinschaft.Wir beziehen keine Leistungen.Das Jobcenter rechnet jetzt das Kindergeld was ich eventuell(Antrag ist noch nicht entschieden)bekomme als sein Einkommen an.Ist das rechtens?Lg