Hallo,mein Sohn ist 25 und schwerbeschädigt 50%.Seit er 25 ist bekommt er Bürgergeld und ist eine eigene Bedarfsgemeinschaft.Wir beziehen keine Leistungen.Das Jobcenter rechnet jetzt das Kindergeld was ich eventuell(Antrag ist noch nicht entschieden)bekomme als sein Einkommen an.Ist das rechtens?Lg
Kindergeld bei Bürgergeld
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- Offizieller Beitrag
 
Solange es noch nicht zufließt: nicht korrekt. Danach: natürlich, es ist sein Kindergeld.
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Er wohnt noch bei uns im Haushalt und das Kindergeld bekommt er aufgrund der Behinderung,würde er Leistungen nach Sgb Xll bekommen würde man auch der Abzweigung widersprechen können.Nach Bfh Urteil VR48/11.
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sorry,bekomme ich für Unterhaltsleistungen
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admin
14. September 2025 um 16:41 Hat das Thema aus dem Forum Fragen zu Hartz IV nach Fragen zum Bürgergeld verschoben.