Beiträge von StudentBG

    Hallo Zusammen,


    habt ihr beide Helli und @Tonixmus denn Neuigkeiten zu eurem Fall?


    Ich stehe vor dem gleichen Problem wie ihr, wobei ich während meines Studiums auch Bafög erhalten habe.

    Zu meinem Fall:

    Juli - Letzte Prüfungsleistung

    August - Mitteilung über erfolgreiches Bestehen per E-Mail

    September - Zusendung des Zeugnisses


    Nach Auslegung des § 15b Absatz 3 Satz 3 BAföG sollte ich für September kein Bafög erhalten, da die Mitteilung über das erfolgreiche Bestehen des Studiengangs mich im August per E-Mail erreicht hat. Leider war das zustände Bafögamt nicht schnell genug in der Einstellung der Zahlung, weshalb ich für September eine Bafögzahlung erhalten habe, die ich meines erachtens allerdings durch eine Rückförderung des Amtes zurückzahlen muss. Aus diesem Grunde habe ich für den Monat September Bürgergeld beantragt.


    Die zuständige Sachbearbeiterin sagte zu mir eine Exmatrikulation sei zwingende Voraussetzung, um Bürgergeld zu erhalten, alles andere sei "Arbeit gegen das Gesetz". Ich sehe den Sachverhalt gänzlich anders und zwar so wie Helli ihn sieht. Ich bin auch ähnliche Informationen gestoßen. Möchte hier noch den Artikel der Zeit ergänzen:

    "Auch Studierende können Hartz IV bekommen"

    Urteil : Auch Studierende können Hartz IV bekommen
    Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Urteil “. Lesen Sie jetzt „Auch Studierende können Hartz IV bekommen“.
    www.zeit.de


    Mit meiner Argumentation stoße ich auf taube Ohren, wobei ich den Sachverhalt schon mehrfach umfassend erläutert habe. Steht ihr vor einem ähnlichen Problem?

    Ich habe das Gefühl, dass sich keiner der zuständigen vom Jobcenter mit dieser Konstellation auskennt und damit auch nicht befassen möchte..


    Viele Grüße!