Beiträge von Shincs Tajarin

    Bei diesem Sachverhalt kommt ggf. ein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in Betracht. Diese würde dann auch die Möglichkeit bieten eine entsprechende Einkommensabsetzung vorzunehmen. Normalerweise drängt aber auch das Jobcenter oder das Sozialamt auf die Klärung von Rentenansprüchen.


    Unabhängig davon kommt ggf. auch Prozesskostenhilfe in Betracht, wenn notwendigerweise ein Rechtsstreit geführt wird. Als Vorstufe wäre möglicherweise auch ein Beratungsschein vom Amtsgericht einen Gedanken wert.

    Hallo.


    Wie das Merkblatt auf der verlinkten Seite, schon sagt, würde der Beitrag vom anzurechnenden Einkommen abgezogen werden. Wenn du kein Einkommen hast, kann der Beitrag folglich nicht abzogen werden und eine Übernahme ist nicht möglich. Ob du irgendein anzurechnendes Einkommen hast, kann ich nicht sagen...