Hallo!
Die WG Stelle weiss von der LP.
Es sind ja beide im Antrag genannt.
Es wurde aus persönlichen Gründen in 01/23 absichtlich kein Bürgergeld beantragt sondern nur das Wohngeld.
Die Einkommenssituation nur mit der einen EM-Rente ist der WoG-Stelle auch bekannt.
Sollten wir jetzt (wohngeld läuft 12/23) aus, doch Bürgergeld beantragen wollen dann verstehe ich das richtig, dass die Leistung gekürzt wird.
Aber nicht die Übernahme der Mietkosten?!