Beiträge von Tordeu75

    Hallo!

    Die WG Stelle weiss von der LP.

    Es sind ja beide im Antrag genannt.

    Es wurde aus persönlichen Gründen in 01/23 absichtlich kein Bürgergeld beantragt sondern nur das Wohngeld.

    Die Einkommenssituation nur mit der einen EM-Rente ist der WoG-Stelle auch bekannt.

    Sollten wir jetzt (wohngeld läuft 12/23) aus, doch Bürgergeld beantragen wollen dann verstehe ich das richtig, dass die Leistung gekürzt wird.

    Aber nicht die Übernahme der Mietkosten?!

    Hallo!

    Folgende Konstellation:


    - Es existiert eine Bedarfsgemeinschaft (eingetr. LP)

    - Eine Person ist arbeitslos, kein Einkommen (weder ALG 2 noch ALG 1), bezieht allerdings momentan Wohngeld

    - Zweite Person ist EM-Rentner (dauerhaft voll Erwerbsgemindert aufgrund med. Gründen, nicht wg. Situation auf Arbeitsmarkt), Rente von netto 1000 Euro

    - es existiert ein Vermögen pro Person von 15.000 Euro


    Wie verhält es sich, wenn der Bedürfitge Arbeitslose eine Antrag auf Bürgergeld stellt? Wird dann die Rente darauf angerechnet? Und ist ein Antrag auf Bürgergeld überhaupt möglich?!