Beiträge von hallo1201

    Ok, vielen Dank für deine Antwort !

    Dazu bräuchte man noch ein Paar Informationen über eure Bedarfsgemeinschaft, wie viel Verdient deine Schwester, deine Mutter Netto und die Zuzahlung durch das Jobcenter.

    Dan könnte man Ungefähr ausrechnen was du Maximal Verdienen darfst, in der Bedarfsgemeinschaft in der du dich befindest ohne das es ins Unverschämte angerechnet wird.


    Ab dem 1. Juli 2023 können sich Personen unter 25 Jahren über eine neue Regelung freuen. Zusätzliches Einkommen bleibt bei Bezug von Bürgergeld bis zur Minijob-Grenze anrechnungsfrei. Das heißt, bis zu 520 Euro können vollständig, ohne Kürzung des Bürgergeldes, behalten werden. Dazu zählen Einnahmen aus:

    Dieselbe Regelung greift auch bei Einkommen, die während einer bis zu dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung erwirtschaftet wurden. Einkommen aus einem Ferienjob sind in unbegrenzter Höhe vollständig anrechnungsfrei.