Beiträge von Dicker Fisch

    Was das JC nicht weiss, macht es nicht heiss!

    Alles, was es weiss, eröffnet einen Angriffsvektor. So musst du denken. Das JC tut es jedenfalls. Eigene Erfahrung!


    Ich wünsche Euch allen ein schönes Leben!

    Ok, ich rate jedem, den Sachverhalt im Gesetz nachzulesen.

    § 60 SGB 1 - Einzelnorm

    Lest bis §66.


    Meine Interpretation:

    Bei den Mitwirkungspflichten geht es ausschliesslich darum, festzustellen, ob Euer Anspruch gerechtfertigt ist, also ob ihr wirklich arbeitslos seid, oder ob ihr zB wirklich erwerbsgemindert seid. Ist es für die Entscheidung, ob ihr Geld bekommt, also wichtig, dass ihr ein Papier beibringt, dann müsst ihr das tun. Tut ihr das nicht, kann man Euch den Anspruch aberkennen. Allerdings nur solange, wie ihr Euch verweigert. Erbringt ihr den Nachweis später, gibts wieder Geld.

    Schickt Euch das Jobcenter zB zum Arzt, um festzustellen, ob ihr erwerbsgemindert seid, dann müsst ihr dahin.


    Um Euch den Anspruch abzuerkennen, muss folgendes gewährleistet sein:

    1.) Das Ganze muss verhältnismäßig sein. Dh der Ermittlungsaufwand darf kein Schikaneauftrag sein.

    2.) Bei der Aufforderung muss ganz klar stehen, warum ihr das Papier beschaffen müsst und es müssen die Rechtsfolgen genannt werden, wenn ihr es nicht tut.

    3.) Weigert ihr Euch trotz allem, oder verstreicht die genannte Frist fruchtlos, dann muss man Euch eine angemessene Frist zur Nachholung einräumen, bevor man Euch sperren kann.


    Die Grundidee ist, dass niemand Sozialleistungen bekommt, der sie nicht braucht.