Forderst du mal wieder zum Betrug auf? Du bist doch schon verwarnt worden! Turtle1972
Würde ich niemals tun. Was soll "schon wieder" bedeuten?
Das ist eine Unterstellung.
Forderst du mal wieder zum Betrug auf? Du bist doch schon verwarnt worden! Turtle1972
Würde ich niemals tun. Was soll "schon wieder" bedeuten?
Das ist eine Unterstellung.
Du kannst immer um Beratung bzw Aufklärung bitten, wenn was unklar ist. Mach das schriftlich.
Ich wünsche Euch allen ein schönes Leben!
Problem schriftlich schildern und um einen Beratungstermin ersuchen. Zusammen hingehen. Die müssen Vorschläge zur Regelung machen, wenn Formulare nicht möglich sind.
Ich wünsche Euch allen ein schönes Leben!
Kredit ist niemals Einkommen. Aber Du musst nachweisen, dass es ein Kredit war. Mit Papier. Kreditvertrag sollte ausreichen.
Ich wünsche Euch allen ein schönes Leben!
Vllt hilft das:
Ich wünsche Euch allen ein schönes Leben!
Ab 2 Monatsmieten Rückstand kann Räumungsklage eingereicht werden. Dann geht die Sache vor Gericht. Es ist aber wahrscheinlich, dass dort dann eine Einigung erfolgt, so dass Du nicht auf der Strasse sitzt.
Muss Dein Vermieter natürlich nicht tun.
Ich wünsche Euch allen ein schönes Leben!
Was das JC nicht weiss, macht es nicht heiss!
Alles, was es weiss, eröffnet einen Angriffsvektor. So musst du denken. Das JC tut es jedenfalls. Eigene Erfahrung!
Ich wünsche Euch allen ein schönes Leben!
Nachtrag: Angemessenheit ist ein wichtiger Grundsatz generell im Gesetz. Man muss also nicht sofort springen.
Ich erinnere daran:
"Die Würde des Menschen isr unantastbar" Artikel 1 im Grundgesetz. Das mag gelegentlich vergessen werden... und das müsst ihr Euch nicht gefallen lassen.
Ok, ich rate jedem, den Sachverhalt im Gesetz nachzulesen.
Lest bis §66.
Meine Interpretation:
Bei den Mitwirkungspflichten geht es ausschliesslich darum, festzustellen, ob Euer Anspruch gerechtfertigt ist, also ob ihr wirklich arbeitslos seid, oder ob ihr zB wirklich erwerbsgemindert seid. Ist es für die Entscheidung, ob ihr Geld bekommt, also wichtig, dass ihr ein Papier beibringt, dann müsst ihr das tun. Tut ihr das nicht, kann man Euch den Anspruch aberkennen. Allerdings nur solange, wie ihr Euch verweigert. Erbringt ihr den Nachweis später, gibts wieder Geld.
Schickt Euch das Jobcenter zB zum Arzt, um festzustellen, ob ihr erwerbsgemindert seid, dann müsst ihr dahin.
Um Euch den Anspruch abzuerkennen, muss folgendes gewährleistet sein:
1.) Das Ganze muss verhältnismäßig sein. Dh der Ermittlungsaufwand darf kein Schikaneauftrag sein.
2.) Bei der Aufforderung muss ganz klar stehen, warum ihr das Papier beschaffen müsst und es müssen die Rechtsfolgen genannt werden, wenn ihr es nicht tut.
3.) Weigert ihr Euch trotz allem, oder verstreicht die genannte Frist fruchtlos, dann muss man Euch eine angemessene Frist zur Nachholung einräumen, bevor man Euch sperren kann.
Die Grundidee ist, dass niemand Sozialleistungen bekommt, der sie nicht braucht.
Du darfst deinen Beitrag gern in einem nicht beleidigenden und abwertenden Tonfall verfassen oder du wendest dich an die einschlägigen Jammerforen. In diesem Forum wird kein Krieg gegen Jobcenter(Mitarbeiter) geführt. Im Gegenteil.
Ufff... was genau war denn bitte beleidigend? Bitte zitieren.
Ich hatte auch vor Kurzem Termin bei einer neuen Sachbearbeiterin.
gelöscht by Mod wg. abwertendem und beleidigendem Tonfall.
Nun... ich fände einen Erfahrungsaustausch über die deren neue Methoden interessant.