Hallo,
wenn das Jobcenter veranlasst, dass eine medizinische Untersuchung durch den Dienst der Agentur für Arbeit erbracht werden soll, muss man die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, damit der ärztl. Dienst der BA ggf. Untersuchungs- / Diagnoseberichte anfordern kann. Wenn ein ALG-II-Empfänger aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden auszuüben, wird der Gesundheitszustand geprüft. Bei bestätigter gesundheitlicher Einschränkungen wird dann an das Sozialamt verwiesen, da man nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Weitere Folge ist ein Antrag beim Rentenversicherungsträger bezüglich einer Erwerbsminderungsrente, ungeachtet dessen, ob man die Voraussetzungen zum Erhalt einer Erwerbsminderungsrente erfüllt oder nicht. Hierbei geht es nur um eine weitere Feststellung einer Erwerbsminderung, die das Amt für Soziales fordert.