Beiträge von RichRunr

    Hallo,

    wenn das Jobcenter veranlasst, dass eine medizinische Untersuchung durch den Dienst der Agentur für Arbeit erbracht werden soll, muss man die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, damit der ärztl. Dienst der BA ggf. Untersuchungs- / Diagnoseberichte anfordern kann. Wenn ein ALG-II-Empfänger aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden auszuüben, wird der Gesundheitszustand geprüft. Bei bestätigter gesundheitlicher Einschränkungen wird dann an das Sozialamt verwiesen, da man nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Weitere Folge ist ein Antrag beim Rentenversicherungsträger bezüglich einer Erwerbsminderungsrente, ungeachtet dessen, ob man die Voraussetzungen zum Erhalt einer Erwerbsminderungsrente erfüllt oder nicht. Hierbei geht es nur um eine weitere Feststellung einer Erwerbsminderung, die das Amt für Soziales fordert.

    Hallo,

    wenn Sie sich von jemandem Geld geliehen haben, um über die Runden zu kommen, dann sollten Sie sich dies schriftlich von dieser Person genau so bestätigen lassen und dem Jobcenter vorlegen. Dadurch ist ein Nachweis erbracht, dass es sich um eine rückzahlbare Leihgabe handelt, die dazu dient, ihre Existenz zu sichern, sollte es für Sie keine anderen Möglichkeiten geben. Dieses Vorgehen ist weder strafbar, noch darf Sie das Jobcenter deswegen ablehnen. Wenn Sie kein Einkommen haben, steht Ihnen dem Grunde nach Bürgergeld zu. Leistungen nach SGB I (Arbeitslosengeld von der BA jedoch nicht). Es ist wichtig, Bescheide des JC zu prüfen und ggf. Widersprüche einzulegen, notfalls Beratungshilfe beim Amtsgericht an Ihrem Standort zu beantragen und einen Anwalt für Sozialrecht zu beauftragen.

    Die Jobcenter machen es sich oft leicht, indem sie auf die Zuständigkeiten anderer Behörden verweisen oder Anträge willkürlich ablehnen.

    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim weiteren Vorgehen.

    Hallo,

    tatsächlich ist es so, dass ein TV nicht zu einer Grundausstattung/Erstausstattung gehört und dadurch nicht gewährt wird. Weil es keine Grund-/ Erstausstattung ist, gibt es auch kein Darlehen.

    Dem Amt für Soziales etwas vorzulügen ist in keinster Weise empfehlenswert, auch dann nicht, wenn ein Nachweis ggü. dem Amt für Soziales erbracht werden soll, wofür man das Darlehen tatsächlich ausgeben hat.

    Empfehlung: Immer wieder monatlich ein paar Taler zurücklegen.