Beiträge von Theobald

    Danke für die Antwort.

    Hast du die neue Stelle nur in Aussicht oder hast du sie fest?

    Ich habe eine feste Zusage, allerdings steht der genaue Zeitpunkt noch nicht fest und hängt von verschiedenen Faktoren in dem Unternehmen ab. Geplant ist Frühjahr/Sommer.

    Falls du sie nur in Aussicht hast, dann hast du derzeit nix, oder?

    Momentan bereite ich mich im Selbststudium auf die neue Tätigkeit vor.

    Dann kann es doch nicht schaden die Termine wahrzunehmen.

    Natürlich schadet es, wenn ich dadurch von etwas Sinnvollem abgehalten werde.

    Warum willst du das nicht annehmen?

    Ich verstehe die Frage nicht. Warum soll ich eine "Unterstützung wahrnehmen", die nicht sinnvoll ist und nicht benötigt wird?


    Wenn du erlaubst, würde ich gerne zu einer konstruktiven Diskussion zurückkehren. Wann findet üblicherweise der erste Pflichttermin statt und wie viele weitere Pflichttermine/Veranstaltungen sind zu erwarten und wie zeitaufwendig sind diese?


    Schönen Gruß


    Theo

    Hallo in die Runde,,


    ich habe eine Frage zu meiner speziellen Situation:


    Ich werde das Bürgergeld nur übergangsweise benötigen, da ich bereits Aussicht auf eine neue berufliche Tätigkeit habe. Nun ist man ja scheinbar als Bürgergeld-Empfänger verpflichtet, an diversen Terminen und Arbeitsvermittlungs-Maßnahmen des Jobcenters teilzunehmen. Das würde in meinem Fall keinen Sinn machen bzw. wäre ggf. sogar für meine neue Perspektive hinderlich.


    Hatte schonmal jemand den Fall, dass man sich selbst aktiv um eine neue berufliche Perspektive kümmert statt an den Termine bei dem Jobcenters teilzunehmen?


    Im Notfall würde ich sogar lieber die Kürzung des Bürgergeldes in Kauf nehmen, statt an für mich sinnlosen Arbeitsvermittlungs-Termine teilzunehmen. Hatte einen ähnlichen Fall schonmal jemand? Wie läuft das ab, wenn man dieser sog. Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, d.h. die Termine absagt bzw. nicht wahrnimmt?


    Schöne Grüße,


    Theo