Vielen Dank für die Antwort. Das mit dem Unterhalt wurde mir so auch bei der Trennung von meinem Mann erklärt.
Ich hoffe sehr das es für ihn ein Anreiz ist endlich wieder auf den richtigen Weg zu kommen.
Vielen Dank für die Antwort. Das mit dem Unterhalt wurde mir so auch bei der Trennung von meinem Mann erklärt.
Ich hoffe sehr das es für ihn ein Anreiz ist endlich wieder auf den richtigen Weg zu kommen.
Sagen wir einfach mal ein schwieriges Verhältnis spricht dagegen und ein fehlendes Interesse wieder ins Elternhaus zu ziehen.
Bisher war der Vater auch nicht unterhaltspflichtig als unser Sohn noch bei mir lebte, da er über 21 ist und sich nicht in einer Ausbildung befindet.
Sein Vater und ich haben ihm trotzdem monatlich Geld überwiesen. Dies reicht allerdings nicht aus um die Miete zu begleichen.
Er hat bei mir gelebt. Er hat keine Ausbildung gemacht und bisher auch nicht gearbeitet.
Sein Vater und ich sind seit kurzem getrennt und er ist zu diesem Zeitpunkt ausgezogen.
Guten Tag.
Mein Sohn (21) lebt seit 3 Monaten in seiner eigenen Wohnung. Er bekommt bisher keine Leistungen und ist nicht berufstätig. Bisher hat sein Oma die Wohnung finanziert . Leider ist sie nun verstorben und ich kann mir die Miete für ihn nicht leisten. Hat er die Möglichkeit bürgergeld für sie zu beantragen?
Viele Grüße