Beiträge von Elaine2983

    Sagen wir einfach mal ein schwieriges Verhältnis spricht dagegen und ein fehlendes Interesse wieder ins Elternhaus zu ziehen.

    Bisher war der Vater auch nicht unterhaltspflichtig als unser Sohn noch bei mir lebte, da er über 21 ist und sich nicht in einer Ausbildung befindet.

    Sein Vater und ich haben ihm trotzdem monatlich Geld überwiesen. Dies reicht allerdings nicht aus um die Miete zu begleichen.

    Guten Tag.


    Mein Sohn (21) lebt seit 3 Monaten in seiner eigenen Wohnung. Er bekommt bisher keine Leistungen und ist nicht berufstätig. Bisher hat sein Oma die Wohnung finanziert . Leider ist sie nun verstorben und ich kann mir die Miete für ihn nicht leisten. Hat er die Möglichkeit bürgergeld für sie zu beantragen?


    Viele Grüße