Beiträge von JustDoIt

    Ich lebe in einer Großstadt und kenne im Bekanntenkreis einige, die das so erfolgreich machen. Eine*n Mitbewohner*in könnte ich ja immer noch reinnehmen. Dazu ist die Wohnung im Ist-Zustand aber eher ungeeignet (sehr hellhörig). Ich plane hier u.a. eine zusätzliche Tür, die für mehr Privatsphäre sorgt. Die Airbnb-Variante würde mir zudem ermöglichen bspw. im Urlaub auch die ganze Wohnung zu vermieten. Die Umschulung, die ich anvisiert habe, dauert ca. ein halbes Jahr - ein überschaubarer Zeitraum wie ich finde. Ich bin erstmal optimistisch, dass ich nicht viel länger auf Bezüge angewiesen wäre.

    In Zweifelsfall würde ich mir lieber den Streß in puncto zukünftiger Nachfragen durchs Jobcenter (Nachweis pünktlicher Rückzahlung) ersparen. Laut Darlehensvertrag erfolgt die Rückzahlung durch eine einmalige Überweisung in ein paar Jahren (vorherige Teilzahlungen sind mir natürlich freigestellt). Was ist, wenn ich es aus irgendwelchen Gründen nicht schaffe, die Summe bis dahin komplett zurück zu zahlen - das aber mit meinen Eltern gedealt kriege. Was ist hier das Schlimmste, das passieren kann? Kürzt das Jobcenter dann eventuell rückwirkend für diesen einen Monat?

    Hallo liebe Community,


    ich bin gerade dabei, zum ersten Mal Bürgergeld zu beantragen und wohne in einer knapp 100m2 großen Wohnung. Bis August letzten Jahres habe ich mir die Miete mit meiner damaligen Freundin geteilt.


    Nach unserer Trennung ist im November vorübergehend ein Freund eingezogen, der selber akute Beziehungsprobleme hatte. Vor wenigen Tagen (also noch im Januar) ist er wieder zurück zu seiner Freundin gezogen. Den Antrag habe ich rückwirkend für Januar gestellt.


    Gilt auch hier uneingeschränkt die Karenzzeit oder kann mir das Jobcenter auferlegen, mir einen neuen Mitbewohner zu suchen oder eine günstigere Wohnung zu finden?

    Ich würde die Wohnung gerne halten und während der des Bezuges so umbauen, dass ich eines der Zimmer über Airbnb anbieten kann.

    Hey Turtle, vielen Dank für Deine Antwort! Ich bin noch absoluter Laie in Sachen Bürgergeld.


    So wie ich es verstanden habe prüft, das Jobcenter meinen aktuellen, bzw-. zukünftigen Anspruch auch aufgrund von Einkommen, welches ich in der Vergangenheit (3 Monate bei Angestellten, 6 Monate bei Selbstständigen/Freiberuflern) hatte. Mein Befürchtung ist wie gesagt, dass das Jobcenter diese Überbrückungsdarlehen als anrechenbares Einkommen wertet. Vielleicht hab' ich da auch etwas falsch verstanden. Also bitte korrigier mich da gerne.


    Ich hab' hierzu im Netz nur folgendes gefunden:


    Darlehen oder Einkommen? - DGB Rechtsschutz GmbH
    § 11 SGB II: Auch bei Darlehen unter Freunden werden strenge Anforderungen an den Abschluss und die Ernstlichkeit eines Darlehensvertrages gestellt.
    www.dgbrechtsschutz.de


    Dem entnehme ich, dass es vor allem wichtig ist, dass ein wirksamer Darlehensvertrag vorliegt. Ich frage mich vor allem, was es hierbei zu beachten gibt, damit der Vertrag auch wirklich "wirksam" ist.


    Vielleicht hat ja jemand hier auch schon Erfahrungen, der in einer ähnlichen Situation war ?

    Hallo,


    ich bin Freiberufler und kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in meinem bisherigen Beruf arbeiten. Aus diesem Grund werde ich mich steuerlich beim Finanztamt abmelden und hoffe daran, dass mir das Jobcenter einen Bildungsgutschein für eine Umschulung gewährt.


    Da aus verschiedenen Gründen (schlechte Auftragslage, persönliche Situation, Gesundheit) meine Einkünfte immer geringer wurden, habe ich in den vergangenen 6 Monaten mehrere zinslose Darlehen meiner Eltern zur Überbrückung finanzieller Engpässe erhalten.


    Was muss ich da beachten, damit dass Jobcenter diese nicht als anrechenbares Einkommen wertet?