Beiträge von lorenzb

    Ist das Haus denn derzeit geschütztes Vermögen, also wohnt er darin und ist es angemessen?

    Er wohnt darin und bis beginn des Bürgergeldes war es angemessen. Jetzt beim Bezug des Bürgergeldes und nichtmehr Hartz 4 ist es zu groß.

    Hallo Trixx76,

    Ja, das mietfreie wohnen möchten wir notariel im gleichen Zuge mit dem Kaufvertrag festhalten. Was mir jetzt noch wichtig ist, ist das mein bekannter während der Zeit die er mietfrei wohnt auch Bürgergeld beziehen kann. Miete würde ja wegfallen. Es geht nur um die Kosten für Lebensmittel und Warmmiete.


    Hmmmm ja Daten zur persönlichen Person...

    Also er ist ledig und bezieht Bürgergeld und hat daher ja kein Einkommen. Oder meinst du mein Einkommen?


    Meinst du wenn wir zum Jobcenter gehen und dort nachfragen können die uns sagen ob er während der mietfreien Zeit Bürgergeld beziehen kann?


    Vielen Dank!

    Lorenz

    Schönen Guten Tag,


    ich habe eine Frage zum Bürgergeld was ich bei einem Hausverkauf beachten muss.

    Zur Situation:

    Ich beziehe kein Bürgergeld und bin im Angestelltenverhältnis und auf der Suche nach einem Haus mit Grundstück.

    Ein bekannter (nicht verwandt) besitzt ein Grundstück mit Haus, Anbau und Scheune.

    Da mein bekannter jetzt mit dem Bürgergeld nichtmehr so viel besitzen darf würde er es mir gerne verkaufen und im Anbau des Hauses wohnen bleiben.

    Auf Nachfrage beim Notar hieß es das die Immobilie vorerst geschätzt werden muss. Dies ist bereits passiert.

    Fachwerkhaus(sanierungsbedürftig) 12.000€ Anbau 45.000€ Grundstück 42.000€ und Scheune 11.000€.

    Gesamt also 110.000€.

    Laut Notar darf er mir sein Anwesen nicht unter dem Verkehrswert verkaufen.

    Somit kam die Idee vom Notar die Miete die er zukünftig zahlen wird mit dem Kaufpreis zu verrechnen.

    Letztendlich kamen wir auf ca. 12 Jahre Miete (Mietkosten von 95.000€).

    Somit müsste ich nur etwas 15.000€ an ihn zahlen und wäre Eigentümer.

    Jetzt die Frage:

    Er hätte ja jetzt ein Besitz von 15.000€ und dürfte daher Bürgergeld beantragen. Miete muss das Amt ja keine bezahlen, da er ja 12 Jahre Miete frei wohnen kann.

    Ist das denn alles so machbar, so dass er auch während den 12 Jahren die er mietfrei wohnt trotzdem Bürgergeld beziehen kann?


    Ich danke euch vielmals im vorraus für eure Hilfe!


    Freundliche Grüße,

    Lorenz :)