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Haus verkaufen

  • lorenzb
  • 7. Februar 2024 um 12:36
  • lorenzb
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    4
    • 7. Februar 2024 um 12:36
    • #1

    Schönen Guten Tag,

    ich habe eine Frage zum Bürgergeld was ich bei einem Hausverkauf beachten muss.

    Zur Situation:

    Ich beziehe kein Bürgergeld und bin im Angestelltenverhältnis und auf der Suche nach einem Haus mit Grundstück.

    Ein bekannter (nicht verwandt) besitzt ein Grundstück mit Haus, Anbau und Scheune.

    Da mein bekannter jetzt mit dem Bürgergeld nichtmehr so viel besitzen darf würde er es mir gerne verkaufen und im Anbau des Hauses wohnen bleiben.

    Auf Nachfrage beim Notar hieß es das die Immobilie vorerst geschätzt werden muss. Dies ist bereits passiert.

    Fachwerkhaus(sanierungsbedürftig) 12.000€ Anbau 45.000€ Grundstück 42.000€ und Scheune 11.000€.

    Gesamt also 110.000€.

    Laut Notar darf er mir sein Anwesen nicht unter dem Verkehrswert verkaufen.

    Somit kam die Idee vom Notar die Miete die er zukünftig zahlen wird mit dem Kaufpreis zu verrechnen.

    Letztendlich kamen wir auf ca. 12 Jahre Miete (Mietkosten von 95.000€).

    Somit müsste ich nur etwas 15.000€ an ihn zahlen und wäre Eigentümer.

    Jetzt die Frage:

    Er hätte ja jetzt ein Besitz von 15.000€ und dürfte daher Bürgergeld beantragen. Miete muss das Amt ja keine bezahlen, da er ja 12 Jahre Miete frei wohnen kann.

    Ist das denn alles so machbar, so dass er auch während den 12 Jahren die er mietfrei wohnt trotzdem Bürgergeld beziehen kann?

    Ich danke euch vielmals im vorraus für eure Hilfe!

    Freundliche Grüße,

    Lorenz :)

  • Trixx76
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    111
    • 8. Februar 2024 um 07:47
    • #2

    Moin,

    das hört sich erstmal ganz gut an, wird dieses mietfreie Wohnen vertraglich festgehalten?

    Mit dem Vermögen von nur noch 15000€ dürfte es keine Problem geben.

    Allerdings kann man wegen der spärlichen Daten nicht genau sagen ob überhaupt noch ein Anspruch besteht. Dazu fehlen einige Daten wie Einkommen, Infos zur persönlichen Situation, verheiratet etc oder ob hier Mehrbedarfe möglich sind.

    Eine genau Auskunft dazu gibts dann beim JC mit Bescheid.

  • lorenzb
    Neuling
    Beiträge
    4
    • 8. Februar 2024 um 10:13
    • #3

    Hallo Trixx76,

    Ja, das mietfreie wohnen möchten wir notariel im gleichen Zuge mit dem Kaufvertrag festhalten. Was mir jetzt noch wichtig ist, ist das mein bekannter während der Zeit die er mietfrei wohnt auch Bürgergeld beziehen kann. Miete würde ja wegfallen. Es geht nur um die Kosten für Lebensmittel und Warmmiete.

    Hmmmm ja Daten zur persönlichen Person...

    Also er ist ledig und bezieht Bürgergeld und hat daher ja kein Einkommen. Oder meinst du mein Einkommen?

    Meinst du wenn wir zum Jobcenter gehen und dort nachfragen können die uns sagen ob er während der mietfreien Zeit Bürgergeld beziehen kann?

    Vielen Dank!

    Lorenz

  • frachdochnich
    Fortgeschrittener
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    286
    • 8. Februar 2024 um 10:30
    • #4

    Ist das Haus denn derzeit geschütztes Vermögen, also wohnt er darin und ist es angemessen?

  • Trixx76
    Schüler
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    111
    • 8. Februar 2024 um 10:34
    • #5
    Zitat von lorenzb

    das mein bekannter während der Zeit die er mietfrei wohnt auch Bürgergeld beziehen kann.

    grundsätzlich ja, sofern ein Anspruch besteht, dieser kann z.b. aus dem Regelbedarf (da sind Lebensmittel inbegriffen) und den Nebenkosten/Heizkosten (das meinst du sicher mit Warmmiete) bestehen. Wenn er jetzt keine Einkommen hat, könnte das sein Anspruch sein.

    Dein Einkommen dürfte nach den Schilderungen nicht von Interesse sein.

  • lorenzb
    Neuling
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    4
    • 8. Februar 2024 um 11:22
    • #6

    Dann vielen Dank für die schnelle Antwort Trixx76. 😊

  • lorenzb
    Neuling
    Beiträge
    4
    • 9. Februar 2024 um 08:05
    • #7
    Zitat von frachdochnich

    Ist das Haus denn derzeit geschütztes Vermögen, also wohnt er darin und ist es angemessen?

    Er wohnt darin und bis beginn des Bürgergeldes war es angemessen. Jetzt beim Bezug des Bürgergeldes und nichtmehr Hartz 4 ist es zu groß.

  • LoneRanger
    Aktiver Autor
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    106
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    971
    • 9. Februar 2024 um 08:09
    • #8
    Zitat von lorenzb

    Er wohnt darin und bis beginn des Bürgergeldes war es angemessen. Jetzt beim Bezug des Bürgergeldes und nichtmehr Hartz 4 ist es zu groß.

    Da stimmt aber irgendwas nicht. Die qm Zahlen wurden im Bürgergeld im Vergleich zum ALG II verändert, vor allem positiv für 1 und 2 Personenhaushalte.

    Und in 2023 war es im Bürgergeld egal wie groß das Objekt war, mit der Maßgabe dass er nahtlos Leistungen gezogen hat.

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