Beiträge von Daniel8419

    Ich habe zwei Kinder, an die ich jeden Monat Kindesunterhalt bezahlen muss, weil sie bei ihrer Mutter wohnen. Ich muss ab März Bürgergeld beantragen und frage mich, ob die geleisteten Beiträge mein aktuelles Einkommen mindern und dadurch den Bedarfsanspruch erhöhen würden. Weiß jemand, ob der bezahlte Unterhalt beim Bürgergelt Einkommensmindernd wirkt?

    Danke für die Antwort.

    Das Aufstiegs-Bafög zur Sicherung des Lebensunterhalts wird auf Antrag bis zu 3 Monaten nach Beendigung der Weiterbildung bzw. des Lehrgangs weiter gewährt. Vorausgesetzt, dass eine Projektarbeit oder eine zusätzliche Prüfung bevorsteht. Das wird aber nur als Darlehen durch KfW gewährt und muss zinslos zurückgezahlt werden.


    Das steht auf der BMBF Seite:


    Zusätzliche Förderung während der Prüfungsvorbereitungsphase

    Für Vollzeitgeförderte besteht zusätzlich ein Anspruch auf Gewährung des Unterhaltsbeitrags sowie des Kinderbetreuungszuschlags während der sogenannten Prüfungsvorbereitungszeit. Hier werden für bis zu drei Monate von dem Maßnahmenende bis zur Prüfung der Unterhaltsbeitrag sowie der Kinderbetreuungszuschlag auf Darlehensbasis fortgewährt.

    Hallo,


    angenommen Person X macht eine Weiterbildung in Vollzeit und bekommt in diesen Monaten Aufstiegs-Bafög (früher Meister-Bafög) zur Sicherung des Lebensunterhalt ausgezahlt. Nach dem Abschluss beantragt sie Bürgergeld, bis sie einen Job findet.


    Nun hat Person X die Möglichkeit zusätzlich ein zinsloses KfW Darlehen für bis 3 Monate nach der Weiterbildung zu beantragen (es besteht Anspruch). Dies dient wie das Aufstiegs-Bafög zur Sicherung des Lebensunterhalts, muss aber komplett zurückgezahlt werden.


    Meine Frage: würde das Darlehen dann als Einkommen berücksichtigt und auf das Bürgergeld angerechnet oder zählt es als normales Kredit ohne Einfluss auf BG?


    Vielen Dank!