Beiträge von Momoffour

    Meine Frage ist: Hat man Chancen dem Zuflussprinzip zu entgehen? Da es ja kein Zufluss war.


    Das Amt hatte das Kindergeld angerechnet. Ich habe es erst jetzt von der Kindergeldkasse nachgezahlt bekommen.

    Als das Geld auf dem Konto einging, habe ich es direkt an die Person überwiesen, von der ich es mir geliehen hatte.

    Im Text steht auch : Rückzahlung Darlehen.

    Also möchte ich versuchen dem Amt klar zu machen, dass es KEIN Zufluss war. Da ich es direkt an die Person weitergeleitet habe, die mir das Geld vorgestreckt hat.


    Ich habe jetzt selbst weiter gegoogelt und es gibt dazu unterschiedliche Aussagen.


    Das ganze drum herum, warum ging mein Kind auf eine Privatschule, warum wurde das Kindergeld nachgezahlt… all das hat ja gar nichts mit meiner Frage zu tun.


    Falls Du zu meiner Frage Wissen hast, wäre es echt freundlich, wenn Du mir hier weiterhilfst.

    Wenn Du dazu nichts genaueres weißt, dann wird es mir nicht helfen, wenn ich mich erklären soll, warum mein Kind nicht auf einer öffentlichen Schule war etc


    Danke Dir.

    1. mein Kind wurde nach Paragraph 35a beschult. Wegen einer seelischen Behinderung. Das war nun einmal eine Privatschule.


    Die Kosten hat das Jugebdamt übernommen ich musste mich aber mit hälftigem Kindergeld beteiligen.


    Zeitgleich hat das Amt das Kindergeld monatlich angerechnet.


    Da sich die Schule Zeit ließ mit der Schulbescheinigung und dann die kindergeldkasse ewig mit der Nachzahlung kam es zu der Situation.

    In der Situation habe ich mir Geld leihen müssen, da mir 1) das Kindergeld ja fehlte und 2) ich mich halbes Kindergeld ans Jugendamt zahlen musste.


    Nun ging im Dezember die Nachzahlung ein und ich habe es am nächsten Tag weitergeleitet mit „Rückzahlung Darlehen“ s an n die Personen die uns in der Zeit geholfen haben.


    Das Amt hat mich nun im Januar mit Bescheiden bombardiert.

    Ua haben sie für 6 Monate neue Bescheide erstellt, wo sie das Kindergeld aus der Berechnung rausgenommen haben. Trotzdem bleibt eine Überzahlung übrig (die Nachzahlung waren aber zb auch 7 Monate).

    Und ich soll auch nicht nur 250€ zurückzahlen sondern fast 500€

    Ich habe eine Kindergeldnachzahlung erhalten. In diesem Zeitraum hatte das Amt mir das Kindergeld bereits angerechnet.

    Mein Kind wurde privat beschult. Hier musste ich auch hälftigem Kindergeld zuzahlen.


    Um das alles zahlen zu können, hatte Familie mir ein Darlehen gezahlt.

    Als nun die Nachzahlung endlich kam, habe ich umgehend, im gleichen Monat, von dieser Nachzahlung das Darlehen zurückgezahlt.


    Trotzdem zieht das Amt mir nun den Betrag als Zufluss-Einkommen ab.

    Ist das rechtens?