Meine Frage ist: Hat man Chancen dem Zuflussprinzip zu entgehen? Da es ja kein Zufluss war.
Das Amt hatte das Kindergeld angerechnet. Ich habe es erst jetzt von der Kindergeldkasse nachgezahlt bekommen.
Als das Geld auf dem Konto einging, habe ich es direkt an die Person überwiesen, von der ich es mir geliehen hatte.
Im Text steht auch : Rückzahlung Darlehen.
Also möchte ich versuchen dem Amt klar zu machen, dass es KEIN Zufluss war. Da ich es direkt an die Person weitergeleitet habe, die mir das Geld vorgestreckt hat.
Ich habe jetzt selbst weiter gegoogelt und es gibt dazu unterschiedliche Aussagen.
Das ganze drum herum, warum ging mein Kind auf eine Privatschule, warum wurde das Kindergeld nachgezahlt… all das hat ja gar nichts mit meiner Frage zu tun.
Falls Du zu meiner Frage Wissen hast, wäre es echt freundlich, wenn Du mir hier weiterhilfst.
Wenn Du dazu nichts genaueres weißt, dann wird es mir nicht helfen, wenn ich mich erklären soll, warum mein Kind nicht auf einer öffentlichen Schule war etc
Danke Dir.