Ok. Werde ich machen.
Posts by ThomasK
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Kann niemand etwas dazu sagen?
Ab Februar habe ich wieder ein reguläres Beschäftigungsverhältnis. Allerdings nur in Teilzeit.
Im Januar hätte ich Zeit dafür das auszuprobieren, ob das so funktioniert wie von mir gedacht.
Würde das gern ab Januar versuchen. Denke in absehbarer Zeit könnte ich so zumindest 500€ brutto hinzuverdienen.
Sonst müsste ich bis Februar abwarten. Dann würde mein ALG1 Anspruch ohnehin entfallen, da ich dann wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt bin.
Wäre super wenn mir jemand von Euch doch noch Feedback hierzu geben könnte.
Thomas
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Hallo,
aktuell beziehe ich ALG1 und "aufstockend" Bürgergeld.
Mir liegt jetzt ein Angebot vor auf Provisionsbasis zu arbeiten.
Dafür müsste ich ein Nebengewerbe anmelden. Wenn ich das richtig verstanden habe darf ich beim ALG1 165€ anrechnungsfrei hinzuverdienen.
Ich will diese Arbeit aber nicht beginnen mit dem Ziel nur so wenig zu verdienen.
Daher meine Fragen:
1) Ab welcher Einkommenshöhe entfällt mein ALG1 Anspruch?
2) Wenn ich keinen ALG1 Anspruch mehr habe jedoch durch diese Arbeit auf Provisionsbasis noch nicht ausreichend viel verdiene um meine Lebenshaltungskosten decken zu können und ich somit weiterhin "aufstockend" Bürgergeld beantrage wer bezahlt dann die Krankenversicherung? Ich selbst als freiwillig gesetzlich Versicherter?
Vorab lieben Dank für Eure Antwort.
Thomas
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Vielen Dank für die Antworten.
Gruß
Thomas
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Vielen Dank für die Antworten.
Der Titel endet nicht mit Eintritt der Volljährigkeit.
Für meine volljährige Tochter besteht jedoch eine Herabsetzungserklärung bis 11/2024 auf den Betrag von 100,00€ monatlich mit der wechselseitig alle Ansprüche abgegolten sind.
Bei meinem Sohn wurde der Unterhalt bereits durch einen Beschluss des Familiengerichtes vermindert. Hieraus bin ich aktuell verpflichtet 426,00€ zu zahlen.
"Titulierter Unterhalt wird von jeglichem Einkommen abgesetzt."
@ Turtle1972
Ok. Also ab 07/2024 bekomme ich ALG1 in Höhe von ca. 500,00€. Davon zahle ich dann die 526,00€ Kindesunterhalt was von diesem "Einkommen" aus ALG1 abgezogen wird.
Somit habe ich sogar ein leicht negatives "Einkommen" und würde für mich selbst den vollen Bürgergeldsatz erhalten.
Habe ich das so richtig zusammengefasst?
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Hallo,
Ich zahle für 2 Kinder 8 und 18 Jahre alt (unterschiedliche Mütter) Kindesunterhalt (Jugendamtsurkunden) und bekomme daher selbst ca. 1.200€ "aufstockende" Bürgergeldzahlungen.
Die Unterhaltszahlungen werden dabei von meinem Einkommen in Abzug gebracht.
Jetzt habe ich zum Ende diesen Monats die Kündigung erhalten. Die Firma wird liquidiert.
Daraufhin habe ich mich arbeitslos gemeldet und ALG1 beantragt. Ich werde dennoch in jedem Fall weiterhin "aufstockende" Bürgergeldzahlungen erhalten. Die ALG1 Zahlungen werden dabei als "Einkommen" angerechnet.
Frage: Kann ich für den Zeitraum wo ich ALG1 bekomme diese ALG1 Zahlungen für die Kindesunterhaltzahlungen verwenden?
Würde das dann ebenso vom "Einkommen" in Abzug gebracht wie dies aktuell noch von meinem Einkommen gegeben ist?
Falls das nicht der Fall wäre wäre ich gezwungen die Unterhaltszahlungen bis auf weiteres auszusetzen.
Gruß
Thomas
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Hallo,
werden ausschließlich dann geleistete Unterhaltszahlungen für Kinder vom Einkommen in Abzug gebracht wenn es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt?
Wie verhält sich das bei Einkommen aus Minijob(s)?
Beispiel: Einkommen 1.000€ brutto: In diesem Fall werden die geleisteten Unterhaltszahlungen für Kinder vom Einkommen in Abzug gebracht. Was wäre hingegen wenn stattdessen zwei 500€ Minijobs ausgeübt werden?
Gruß
Thomas
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"Wenn die Anforderungen denen einer mindestens jährigen staatlich anerkannten Ausbildung entspricht: ja."
Das klingt gut.
Der geprüfte Immobilienfachwirt IHK ist ein anerkannter Abschluss, der nach einer erfolgreich absolvierten branchenbezogenen kaufmännischen Aufstiegsfortbildung vergeben wird. Die bundeseinheitliche Prüfung erfolgt vor dem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer (IHK).
Der Abschluss entspricht Bachelor-Niveau nach DQR 6.
Öffentliche und private Bildungsträger bieten Lehrgänge zu den Prüfungen zwischen drei und 24 Monaten sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend an.
Ich würde das berufsbegleitend in 20 Monaten machen (falls nötig um bis zu 12 Monate verlängern).
Laut der IHK erfülle ich die Vorrausetzungen um später zur Prüfung zugelassen zu werden.
Dennoch muss ich mir in diesem Zeitraum zusätzlich teilweise fehlendes Grundwissen des staatlich anerkannten Ausbildungsberufs Immobilienkaufmann erarbeiten.
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Noch eine Frage hierzu. Kann ich in diesem Fall auch das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie erhalten oder ist das ausgeschlossen?
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Ok. Danke Dir für die Info und auch für den Hinweis. Ich werde ohnehin später eher versuchen in einem größeren (möglicherweise kommunalen) Wohnungsunternehmen meinen Platz zu finden...
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Guten Tag zusammen,
ich habe eine Frage zum Bildungsgutschein.
Zu meiner Person:
51 Jahre alt, unterhaltspflichtig aus Urkunden für 2 Kinder (8 und 18 Jahre alt).
Seinerzeit Abitur, Zivildienst und 8 Semester Lehramtsstudium ohne Abschluss (nur Zwischenprüfung mit 1,3 als "sehr gut" absolviert).
Anschließend gut 20 Jahre durchgängig in einem Berufsfeld berufstätig (sowohl selbstständig als auch angestellt). In diesem Berufsfeld kann ich leider seit geraumer Zeit nicht mehr arbeiten.
Seit August 2019 ALG1 + Nebentätigkeit (400€). Ab November 2020 "aufstockend" ALG2.
Aktuell bin ich im Immobilienbereich bei einem kleinen inhabergeführten Unternehmen in Teilzeit beschäftigt (während Covid-19 dort auf geringfügiger 400€ Basis).
Es besteht hier für mich keine Möglichkeit mehr Stunden zu arbeiten.
Der Firmeninhaber ist gut 10 Jahre älter als ich und wird absehbar in wenigen Jahren den Betrieb schließen.
Es ist generell für mich, aufgrund erheblicher körperlicher Einschränkungen und fehlender abgeschlossener Berufsausbildung nicht einfach eine geeignete Tätigkeit zu finden.
Von meinem Gehalt werden die geleisteten Unterhaltszahlungen in Abzug gebracht. Das wann dann noch übrig ist darf ich anrechnungsfrei behalten. Ich bekomme daher jetzt "aufstockend" das volle Bürgergeld.
Ich frage mich ob die Möglichkeit besteht mich berufsbegleitend weiterzubilden und überlege einen Fernkurs zum Immobilienfachwirt (IHK) zu beginnen (100% förderungsfähig mit Bildungsgutschein (AZAV)).
Die Lehrgangsdauer beträgt 20 Monate. Eine kostenfreie Verlängerung um weitere 12 Monate ist möglich. Das ist ausreichend Zeit. Auch um mir teilweise fehlendes Grundwissen des Immobilienkaufmanns anzueignen.
Laut der IHK erfülle ich die Vorrausetzungen um später zur Prüfung zugelassen zu werden.
Ich gehe davon aus, als Immobilienfachwirt ausreichend zu verdienen und mich somit beim Jobcenter wieder abmelden zu können.
Kann bei dieser Ausgangslage ein Bildungsgutschein gewährt werden?
Beste Grüße
Thomas
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Lieben Dank für die Infos.
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Ok. D.h. die Zeit zuvor wo ich Hartz4/ALG2 bekommen habe wird nicht berücksichtigt. Korrekt?
Vermutlich ist das für mich nicht wichtig aber etwas verstehe ich nicht. Wenn sich das um 6 Monate verlängert warum ist das dann bis Mai noch 40.000€. Müsste das dann nicht bis einschließlich Juni sein?
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Hallo,
folgende Frage:
im November 2020 habe ich das erste Mal "aufstockende" ALG2 Leistungen erhalten (durchgehend bis einschließlich Mai 2023).
Für den Zeitraum Juni 2023 - November 2023 habe ich keine ALG2 Leistungen erhalten.
Seit Dezember 2023 erhalte ich wieder durchgehend "aufstockende" ALG2 Leistungen.
Welche Schonvermögenregelung trifft jetzt auf mich zu? 40.000€ oder 15.000€
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Lieben Dank für Dein Feedback.
"Es wird nur auf einen Monat angerechnet. Was im SGB II als Einkommen angerechnet wird, kann nicht gepfändet werden"
Ich verstehe das so. Im Monat wo die 20.000€ bei meinem Rechtsanwalt eingehen teile ich das dem Jobcenter mit. Daraufhin wird das für diesen Monat als "Einkommen" gewertet und die für diesen Monat erfolgte Bürgergeldzahlung (ca. 1.200€) zurückgefordert. Ich teile meinem Anwalt dann daraufhin mit das Er die 1.200€ direkt an das Jobcenter Inkasso und die 18.800€ direkt an den Gläubiger oder an mich überweisen soll. In letzterem Fall würde ich die 18.800€ dann weiter überweisen. Da kein "Vermögen" vorhanden ist (aktuell habe ich ca. 400€ "Vermögen") wird dann für den Folgemonat wieder "aufstockendes" Bürgergeld gezahlt. Korrekt?
Und bist du ganz sicher das das nur für einen Monat angerechnet wird. Falls nicht hätte das katastrophale Folgen für mich.