Beiträge von Emmi

    Ich ging davon aus, dass man Ausgaben schwärzen darf, da sie für das Jobcenter irrelevant sind. Und ich habe ja den Auszug als solches nachvollziehbar gelassen, indem ich weder das Buchungsdatum noch die Summe geschwärzt habe. Für mich wäre das anderenfalls so, als müsste ich, würde ich nicht mit Karte zahlen oder auch mal was bestellen und überweisen, dem Jobcenter sämtliche Kassenbons der letzten 3 Monate vorlegen. Ich falle vom Glauben ab, wenn ich dafür gestraft werde, dass ich sämtliche Ausgaben über meine Konto tätige. Einnahmen habe ich selbstverständlich nicht geschwärzt, da ich Einmalzahlungen erhielt und mir schon klar ist, dass meine Einnahmesituation durchaus für das Jobcenter relevant ist. Miete mit Nebenkosten sowie Versicherungsbeiträge etc. wurden natürlich auch nicht geschwärzt. Mir geht es lediglich um meine Einkaufsgewohnheiten, die das Jobcenter nicht zu interessieren zu haben.

    Hallo allerseits,

    ich beziehe aktuell nach Beendigung von Krankengeld und einem gescheiterten Versuch der Wiedereingliederung Arbeitslosengeld I. Aufgrund der geringen Höhe musste ich nun leider aufstockend Bürgergeld beantragen. Da mir meine Persönlichkeitsrechte sehr wichtig sind, habe ich in den geforderten Kontoauszügen die Ausgaben geschwärzt, da ich nicht der Meinung bin, dass es für die Bewilligung von Bürgergeld relevant ist, wo ich einkaufe und wofür ich bisher mein Geld ausgegeben habe. Ich habe jeweils nur den Buchungstext geschwärzt, nicht das Buchungsdatum und nicht den Betrag. Nun habe ich eine Anforderung von ungeschwärzten Kontoauszügen vom Jobcenter erhalten. Muss ich dem tatsächlich nachkommen? Mir macht das ehrlich gesagt so richtig Bauchschmerzen.

    Viele Grüße und herzlichen Dank im voraus für eine Antwort.