Beiträge von dancer

    Hallo liebes Forum,

    Ich habe einen Antrag auf bürgergeld ab Juni 25 gestellt. Einen bescheid habe ich noch nicht. Ein gespräch im jobcenter findet erst im september statt. Durch meine selbständigkeit kamen noch viele Zahlungen im Juni und juli, welche aber alle noch im mai geschrieben wurden. Da es ja das zuflussprinzip gibt müssen diese Zahlungen noch als Einkommen berechnet werden.

    Nun frage ich mich, ob ich den laufenden Antrag verschieben kann, zb ab juli bis Dezember statt wie bisher ab Juni bis November. Von dem eingegangenen Geld konnte ich mich im juli auch noch über Wasser halten.

    Was muss ich dafür tun? Antrag stornieren und neu einreichen? (Mit komplett neuen Formularen?)

    Oder nur mitteilen, dass der Zeitraum geändert werden soll? Und nur ein neues Formular (EKZ) einreichen?

    Danke für eure Hilfe.

    Hallo liebe wissende Mitglieder des Forums,

    ich bin selbständiger Künstler (Alleinfirma) und wurde unverschuldet durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig, und werde in meinem Beruf mehrere Monate nicht arbeiten können. Ich bin nun gezwungen, Bürgergeld zu beantragen.

    Ich lebe von meiner Frau getrennt, sie ist mit einem Kind ausgezogen. Ich zahle ihr Unterhalt in Bar (nicht vom Jugendamt festgelegt, sondern privat vereinbart) Derzeit wohnt sie jedoch wieder hier, damit sie mich im Haushalt unterstützen kann. Wie muss ich das dem Jobcenter mitteilen? Zählt sie und Kind zur Bedarfsgemeinschaft? Werden die Unterhaltszahlungen ebenfalls übernommen vom Amt? Sie wohnt zunächst bei Bekannten. Wird dann Ihr Bedarf ebenfalls ermittelt? Und die Bekannten zählen dann zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft?

    Wie trage ich zukünftige Einkünfte ein? Zählen Einkünfte, die sich auf vorherige Zeiten beziehen, ebenfalls mit?

    Vielen Dank für Eure Antworten